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PEARS - Risikoarme Methode bei einem Aneurysma der Aorta ascendens


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Hallo Zusammen,

Ich habe heute Antwort aus Hannover bekommen:

"bisher werden bei uns keine Eingriffe nach Pears durchgeführt.

Nach Rücksprache mit unserer Aortenchirurgie, wird dies allerdings aktuell diskutiert.

Derzeit bieten wir dieses Verfahren allerdings noch nicht an."

Vielleicht sollen tatsächlich mehrere von uns dort nachfragen und Interesse bekunden.

Ansprechpartner ist: 

Fr. Dagmar Jenke

Persönliche Referentin von Univ.-Prof. Dr. A. Ruhparwar

Medizinische Hochschule Hannover

Klinik für Herz-, Thorax-, Transplantations- und Gefäßchirurgie

OE 6210, Carl-Neuberg-Str. 1, D-30625 Hannover, Deutschland

Tel: +49(0)511/532-6581, Fax: +49(0)511/532-161173

 

Jenke.dagmar@mh-hannover.de

 

LG an Alle

Lotti 

 

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Am 31.5.2023 um 18:24 schrieb Lotti_:

 

Hallo Lotti

 

die Aussage von Prof. Ruhparwar in deinem Link:

 

... „Zudem wollen wir die minimalinvasiven Techniken in der Herzchirurgie deutlich ausbauen. Die geringe Invasivität ist nicht nur ein Trend der Zeit, auch die Patienten verlangen danach.“...
 

klingt doch sehr gut für PEARS

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  • 4 weeks later...
  • 3 weeks later...

Habe Antwort von hannover bekommen...sieht im Moment eher schlecht aus

 

*

vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Aktuell verwenden wir das PEARS-Verfahren noch nicht, da wir gerne längere Nachbeobachtungen zu diesem neuen Verfahren hätten, bevor wir dieses in der Routineversorgung anbieten. Dieses wird aktuell in Studien gemacht, an denen wir jedoch nicht beteiligt sind, so dass wir Ihnen leider nicht weiterhelfen können.

 

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Eine typische Antwort von deutschen Ärzten… ich kann es nicht mehr hören… wie lange wollen sie beobachten? Der erste Patient hat es fast 20 Jahre in seinem Körper, viele weitere über 10 Jahre, noch viel mehr über 5 Jahre, usw… In den letzten Jahren steigen die Operationszahlen massiv, da man im Ausland zu dem Schluss gekommen ist, dass die Methode funktioniert, usw. FDA Approval in den USA ist in Arbeit. Es geht mit großen Schritten in Richtung der ersten 1000 Operationen zu… 
 

Viele Infos gibt es hier: www.exstent.com

Dann halt nicht in Deutschland. Österreich, Belgien, Holland, Tschechien, Polen, etc. bieten es in Deutschland Nähe bereits (und zum Teil an vielen Krankenhäusern) an.

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Keine Ahnung was es in den aufgezählten Ländern kostet, müsste man mal erfragen. Von einer ersten Ablehnung der Krankenkasse würde ich mich auch nicht ins Boxhorn jagen lassen. Sauber argumentieren, OP Indikation in Deutschland bestätigen lassen, Studien nachweisen, Preisvergleich durchführen, usw. Im EU Ausland hat man mehr Rechte als man denkt.

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Am 28.2.2023 um 19:36 schrieb Micha1969:

Hallo,

 

zum ersten Punkt hatte ich vor kurzem mit Tal Golesworthy Kontakt (Patient 1 - OP Mai 2004). Es sind inzwischen 735 Personen operiert worden und das Maximum der Dilatation war größer 60mm. Es gibt bisher keinen Fall wo es zu einer Dissektion oder Ruptur gekommen ist. Entsprechende Studien lassen sie auch auf https://exstent.com/medical-publications/ nachlesen.

 

Bezüglich der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Hier wird immer wieder die Frage gestellt ob man "Privat" oder "Gesetzlich" versichert ist. Ich denke es ist ein Irrglaube, dass die private Krankenversicherung jede Behandlung übernimmt. Hier ist auch mehrfach geschrieben worden, das die Krankenkassen die PEARS Behandlung "abgelehnt haben". Hier würde ich gerne mal die Frage in den Raum stellen, auf welcher Basis die Ablehnung erfolgt ist oder ob dies ggf. nur eine "telefonische Aussage" war. Ich habe meine geplante PEARS Behandlung formell bei der Krankenkasse beantragt und die erste Frage war, ob ich bitte eine Krankenhausverordnung von meinem Arzt beifügen kann. Die KK hat dann 3 Wochen Zeit Stellung zu nehmen oder es an den Medizinischen Dienst zu weiteren Prüfung weiterzuleiten (was die Zeit für die Stellungnahme auf 5 Wochen verlängert). Wenn dann eine Absage zur Kostenübernahme kommt, hat man einen Monat Zeit Einspruch einzulegen und sollte auf jeden Fall das Gutachten vom Medizinischen Dienst anfordern. Dies hilf um den Einspruch besser zu begründen. Wenn man Widerspruch einlegt, muss die KK erneut prüfen. Bleibt sie bei ihrer Ablehnung, geht der Fall automatisch an den Widerspruchausschuss der KK. Der muss dann innerhalb von drei Monaten über seine Entscheidung informieren. Wird der Widerspruch im Ausschuss endgültig abgelehnt kann man binnen eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen. Das kostet keine Gerichtsgebühren und man muss auch keinen Anwalt nehmen (obwohl sicherlich sinnvoll). Entsprechend gehe ich davon aus, das bei mir das Verfahren mit der KK noch laufen wird wenn ich meine OP haben werde :-)

 

Liebe Grüße, Micha

 

@Micha1969

 

Hallo Micha1969

 

ich hoffe, du hast alles gut überstanden und wünsche dir weiter gute Besserung.

 

Du hast geschrieben, dass du gesetzlich in Deutschland versichert bist und deine PEARS OP war in Wien. Mich würde nun sehr interessieren, ob die gesetzliche KK die OP bezahlt hat und wenn ja, wie du die KK dazu gebracht hast.

 

Das würde glaube ich nicht nur mich, sondern viele hier im Forum sehr interessieren.
Über einen kurzen Bericht wäre ich sehr dankbar.

 

Schöne Grüße

 

bearbeitet von Mika23
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Hallo Mika,

 

ich hatte meine Pears Operation Ende April in Wien und habe alles gut überstanden. Nach dem Krankenhaus habe ich eine stationäre Reha angefangen, musste diese aber leider nach 2 Wochen wegen einer Corona Infektion abbrechen. Diese hat meinen Genesungsprozess leider etwas zurückgeworfen. Nachdem ich die Infektion ausgestanden hatte, habe ich dann eine ambulante Reha hier in Berlin gemacht und bin seit letzte Woche wieder ganz normal arbeiten. Auch wenn die Pears OP sicherlich etwas weniger belastend für den Körper ist, kann ich jedem nur raten eine Reha zu machen. 4 - 5 Wochen unter ärztlicher Kontrolle die Leistungsfähigkeit wiederaufzubauen (was ja auch zu 100% von der DRV bezahlt wird), hat mir persönlich deutlich bei der Regeneration geholfen.

 

Bezüglich der Kostenübernahme durch die Krankenkasse kann ich mich nur dem anschließen was Tobias geschrieben hat und was ich auch schon Ende Februar geschrieben habe.

 

Grundsätzlich können die Krankenkassen bei "unverbindlichen Anfragen" nur das Antworten, was viele von uns als Antwort bekommen haben (ich übrigens auch):

- Für eine geplante Behandlung im Ausland ist die vorherige Zustimmung der Krankenkasse notwendig

- Eine Zustimmung setzt voraus, das die Kosten der Behandlung auch in Deutschland übernommen worden wären d.h. in Deutschland zum Leistungskatalog der gesetzlichen KV gehört

- Entsprechend kann Pears nicht übernommen werden, da es in Deutschland nicht Teil des Leistungskataloges ist und es eine anerkannte und etablierte Standardbehandlung gibt.

 

Die Krankenkasse hat mich allerdings ermutigt, einen „verbindlichen Antrag“ zu stellen. Ich habe meiner  Krankenversicherung entsprechend schriftlich dargelegt, dass bei mir ein Aneurysma an der Aorta ascendens festgestellt wurde und nach Aussage von zwei Herzzentren eine kurzfristige OP indiziert ist (Krankenhaus Verordnung des Kardiologen ist auch beizufügen, ansonsten ist keine Prüfung der Kostenübernahme möglich). Ich habe ihnen daneben mitgeteilt, das die Zustimmung einer OP nach Pears im EU Ausland haben möchte. Nach Prüfung durch die Krankenkasse habe ich dann einen negativen Bescheid bekommen. Der Medizinische Dienst (MD) ist zur Einschätzung gekommen, dass zu Pears nur begrenzte Zahlen vorliegen und es noch nicht zum Allgemeinen anerkannten Standard der Herzchirurgie gehört.

 

Hiergegen habe ich dann erst fristgerecht Einspruch eingelegt. Im Nachgang habe ich der Krankenkasse diverse Studien zu Pears zugeschickt, um dem Argument des MD entgegenzutreten das es nur unzureichende Daten gibt und es durchaus von renommierten Herzchirurgen durchgeführt wird.

 

In einem zweiten Schritt habe ich der Krankenkasse kurz vor der OP die mir vorliegenden Kostenvoranschläge zugesandt, mit der Bitte zu prüfen ob sie entsprechend EU Recht (RICHTLINIE 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung) die Kostenübernahme einer vergleichbaren Operation in Deutschland prüfen könnten.

 

Dem hat die Krankenkasse zugestimmt, mit dem Hinweis das die Prüfung bezüglich Pears immer noch beim MD anhängig ist. Hierzu habe ich dann schlussendlich wieder eine Absage erhalten. Das sehr umfangreiche Gutachten des MD kommt zu dem gleichen Ergebnis wie schon vorher. Es wird ausgeführt das nach §2 Absatz 1 Satz 3 SGB V „Qualität und Wirksamkeit der Leistung … dem allgemeinen anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnissen zu entsprechen“ haben. Obwohl zu Pears vielversprechende Ergebnisse vorliegen, ist die langfristige Evidenz quantitativ und qualitativ beschränkt. Insbesondere wird auf das Fehlen von randomisierten Studien genauso hingewiesen, wie auf das unzureichend vorliegen von längerfristigen Ergebnissen.

 

Meine Schlussfolgerung aus den Erfahrungen der letzten Monate ist, es wird eher schwierig sein, eine Kostenübernahme über medizinischen Argumente hinzubekommen. Ohne die Unterstützung von entsprechenden Medizinern in Deutschland, die Pears etablieren wollen, wird dies sicherlich sehr schwierig sein. Auf der anderen Seite haben die Krankenkassen im Rahmen des EU Rechts „Spielräume“ die man entsprechend adressieren sollte. Grundsätzlich steht reden wir ja immer noch über eine OP für die eine klare Indikation vorliegt und nicht über eine OP die "nice to have“ ist.

 

Liebe Grüße

 

Micha

bearbeitet von Micha1969
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Am 25.7.2023 um 13:56 schrieb Micha1969:

Hallo Mika,

 

ich hatte meine Pears Operation Ende April in Wien und habe alles gut überstanden. Nach dem Krankenhaus habe ich eine stationäre Reha angefangen, musste diese aber leider nach 2 Wochen wegen einer Corona Infektion abbrechen. Diese hat meinen Genesungsprozess leider etwas zurückgeworfen. Nachdem ich die Infektion ausgestanden hatte, habe ich dann eine ambulante Reha hier in Berlin gemacht und bin seit letzte Woche wieder ganz normal arbeiten. Auch wenn die Pears OP sicherlich etwas weniger belastend für den Körper ist, kann ich jedem nur raten eine Reha zu machen. 4 - 5 Wochen unter ärztlicher Kontrolle die Leistungsfähigkeit wiederaufzubauen (was ja auch zu 100% von der DRV bezahlt wird), hat mir persönlich deutlich bei der Regeneration geholfen.

 

Bezüglich der Kostenübernahme durch die Krankenkasse kann ich mich nur dem anschließen was Tobias geschrieben hat und was ich auch schon Ende Februar geschrieben habe.

 

Grundsätzlich können die Krankenkassen bei "unverbindlichen Anfragen" nur das Antworten, was viele von uns als Antwort bekommen haben (ich übrigens auch):

- Für eine geplante Behandlung im Ausland ist die vorherige Zustimmung der Krankenkasse notwendig

- Eine Zustimmung setzt voraus, das die Kosten der Behandlung auch in Deutschland übernommen worden wären d.h. in Deutschland zum Leistungskatalog der gesetzlichen KV gehört

- Entsprechend kann Pears nicht übernommen werden, da es in Deutschland nicht Teil des Leistungskataloges ist und es eine anerkannte und etablierte Standardbehandlung gibt.

 

Die Krankenkasse hat mich allerdings ermutigt, einen „verbindlichen Antrag“ zu stellen. Ich habe meiner  Krankenversicherung entsprechend schriftlich dargelegt, dass bei mir ein Aneurysma an der Aorta ascendens festgestellt wurde und nach Aussage von zwei Herzzentren eine kurzfristige OP indiziert ist (Krankenhaus Verordnung des Kardiologen ist auch beizufügen, ansonsten ist keine Prüfung der Kostenübernahme möglich). Ich habe ihnen daneben mitgeteilt, das die Zustimmung einer OP nach Pears im EU Ausland haben möchte. Nach Prüfung durch die Krankenkasse habe ich dann einen negativen Bescheid bekommen. Der Medizinische Dienst (MD) ist zur Einschätzung gekommen, dass zu Pears nur begrenzte Zahlen vorliegen und es noch nicht zum Allgemeinen anerkannten Standard der Herzchirurgie gehört.

 

Hiergegen habe ich dann erst fristgerecht Einspruch eingelegt. Im Nachgang habe ich der Krankenkasse diverse Studien zu Pears zugeschickt, um dem Argument des MD entgegenzutreten das es nur unzureichende Daten gibt und es durchaus von renommierten Herzchirurgen durchgeführt wird.

 

In einem zweiten Schritt habe ich der Krankenkasse kurz vor der OP die mir vorliegenden Kostenvoranschläge zugesandt, mit der Bitte zu prüfen ob sie entsprechend EU Recht (RICHTLINIE 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung) die Kostenübernahme einer vergleichbaren Operation in Deutschland prüfen könnten.

 

Dem hat die Krankenkasse zugestimmt, mit dem Hinweis das die Prüfung bezüglich Pears immer noch beim MD anhängig ist. Hierzu habe ich dann schlussendlich wieder eine Absage erhalten. Das sehr umfangreiche Gutachten des MD kommt zu dem gleichen Ergebnis wie schon vorher. Es wird ausgeführt das nach §2 Absatz 1 Satz 3 SGB V „Qualität und Wirksamkeit der Leistung … dem allgemeinen anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnissen zu entsprechen“ haben. Obwohl zu Pears vielversprechende Ergebnisse vorliegen, ist die langfristige Evidenz quantitativ und qualitativ beschränkt. Insbesondere wird auf das Fehlen von randomisierten Studien genauso hingewiesen, wie auf das unzureichend vorliegen von längerfristigen Ergebnissen.

 

Meine Schlussfolgerung aus den Erfahrungen der letzten Monate ist, es wird eher schwierig sein, eine Kostenübernahme über medizinischen Argumente hinzubekommen. Ohne die Unterstützung von entsprechenden Medizinern in Deutschland, die Pears etablieren wollen, wird dies sicherlich sehr schwierig sein. Auf der anderen Seite haben die Krankenkassen im Rahmen des EU Rechts „Spielräume“ die man entsprechend adressieren sollte. Grundsätzlich steht reden wir ja immer noch über eine OP für die eine klare Indikation vorliegt und nicht über eine OP die "nice to have“ ist.

 

Liebe Grüße

 

Micha

Hallo Micha

 

Vielen Dank für deine Info.

 

Das sieht ja alles ziemlich mau aus. Ich will hoffen dass meine KK kulant ist, wenn es bei mir soweit ist.

 

Schöne Grüße

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Am 25.7.2023 um 13:56 schrieb Micha1969:

Grundsätzlich können die Krankenkassen bei "unverbindlichen Anfragen" nur das Antworten, was viele von uns als Antwort bekommen haben (ich übrigens auch):

- Für eine geplante Behandlung im Ausland ist die vorherige Zustimmung der Krankenkasse notwendig

- Eine Zustimmung setzt voraus, das die Kosten der Behandlung auch in Deutschland übernommen worden wären d.h. in Deutschland zum Leistungskatalog der gesetzlichen KV gehört

- Entsprechend kann Pears nicht übernommen werden, da es in Deutschland nicht Teil des Leistungskataloges ist und es eine anerkannte und etablierte Standardbehandlung gibt.

 

@Micha1969

 

Hallo Micha,

 

bei meinen Recherchen zum Thema bin ich auf etwas gestoßen, das dir bei deinem "Kampf" mit der Krankenkasse ggf. helfen könnte:

 

Im Herzzentrum Brandenburg wird die Ummantelung eines Aneurysmas [1]  in bestimmten Fällen durchgeführt.
PEARS und die "Ummantelung eines Aneurysmas" sind im Prinzip gleiche bzw. sehr ähnliche Methoden.
Bei der "Ummantelung eines Aneurysmas" wird wärend der OP das Aneurysma mit Nylonbänder umwickelt und bei PEARS wird das Aneurysma mit einem vorab gefertigten passgenauen Mantel umwickelt.

Nach Kontaktaufnahme mit Professor Albes hat er mir folgendes berichtet:

 

...tatsächlich haben wir langjährige Erfahrungen mit der Aortenummantelung als Alternative zum Ersatz. Die sehr guten Ergebnisse bzw. die Nicht-Unterlegenheit einer einfachen Ummantelung gegenüber einem aufwändigen Ersatz hinsichtlich der Langzeitstabilität haben wir bereits publiziert. [2]
Es handelt sich also um ein sinnvolles Verfahren mit exzellenten Langzeitergebnisse gerade bei Patienten, die ein noch nicht so ausgeprägtes Aneurysma aufweisen und tatsächlich ist es einfacher vorzunehmen als ein prothetischer Ersatz....

 

Also für die Methode "Ummantelung eines Aneurysmas" ist die Nicht-Unterlegenheit bewiesen.
Die Methode "Ummantelung eines Aneurysmas" wird von den privaten und gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland bezahlt.

 

Weil die Methoden PEARS und die "Ummantelung eines Aneurysmas" im Prinzip gleich sind, könnte man das ggf. als Argument für die schnelle Anerkennung von PEARS und Übernahme in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen nutzen.

 

Schöne Grüße


[1]...Bei einer nur mäßigen Gefäßaussackung ist hierbei mitunter eine sehr einfache Operation, eine sogenannte Ummantelung, ausreichend... 
https://herzzentrum.immanuel.de/herzzentrum-brandenburg-bei-berlin-leistungen/therapiemoeglichkeiten/aorten-eingriffe/aorten-prothese/

 

[2] Laux ML, Ostovar R, Braun C, Hartrumpf M, Claus T, Schröter F, Albes JM. Wrapping in Ascending Aortic Aneurysms as an Alternative for Replacement: Is It Beneficial? Thorac Cardiovasc Surg. 2020 Jun;68(4):322-327. doi: 10.1055/s-0039-1700530. Epub 2019 Nov 20. PMID: 31747695.

bearbeitet von Mika23
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Vielen Dank @Mika23 für den Hinweis mit der Ummantelung. Das hab ich bisher nicht gewusst, dass es auch diese Möglichkeit gibt. 

Da ich irgendwann eine neue Aortenklappe brauche , wird ja eh           " aufgemacht" und da mein Aneurysma Ascendens " erst" 47 mm hat...Vielleicht wäre eine Ummantelung da auch ausreichend.  

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Ich habe in Wien nochmal nachgefragt da der Radiologe mein zugesandtes CT nochmal mit dem Proffesor damals begutachten wollte und ich hate damals keine Antwort mehr bekommen....Nun kam das...man beachte den ersten Satz  *damals , neuerlich * ..weiss nicht ob die einfach keine Lust haben da die deutsche KK nichts übernimmt und ich sagte dass ich schauen muss ob ich soviel Geld zusammenbring...auf jeden fall kam nun das:

 

Ja, ich habe mir damals Ihre CT Bilder neuerlich mit Prof.  angesehen.

In Ihren Aufnahmen sieht man, dass eine Ihrer Herzkranzarterien sehr flach und parallel zur Gefäßwand aus Ihrer Hauptschlagader entspringt, so dass wir eine Mobilisation derselben, wie es für die PEARS-Ummantelung notwendig ist, als sehr schwierig und potentiell für sie als gefährlich einstufen würden.

Daher glauben wir dass das PEARS Verfahren für Sie speziell keine gute OP bzw. Lösung darstellen würde!

 

 

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