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Schwerbehinderung "nur" 30%????


dasclaudi

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Hallo ihr Lieben,

 

ich habe am Freitag meinen Schwerbehinderungs-Bescheid bekommen.

Ich habe "nur" 30% bekommen.

 

Als Beeinträchtigung haben die anerkannt:

Operierter Riss der Brusthauptschlagader, Bluthochdruck mit Herzbeteiligung und das Marfan Syndrom.

 

Und was ist mit der nicht operierten Dissektion in der Aorta descendenz?

 

Wieviel Prozent habt ihr denn?

Macht das Sinn alleine Einspruch einzulegen oder soll ich mir da Hilfe holen und wenn ja wo?

 

Gerd meinte in einem anderenThema, dass ich wegen der bestehenden Dissektion die Rente beantragen soll. Brauche ich dafür die Schwerbehinderung? Welchen Grades?

Wo beantrage ich die Rente und was muss ich tun?

 

Liebe Grüße

Claudia

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Hallo,

 

ich bin mir nicht mehr ganz sicher aber ich glaube 30% ist der Standard bei Herz-OPs.

Ich meine das hätten sie in der Reha gesagt.

 

Ich habe keine Prozente, habe sie aber auch nicht beantragt.

 

Gruss

Markus

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Hallo!

 

Ich habe nun nach langem Kämpfen übers Sozialgericht 40% bekommen, davon 30% aufs Herz.

Man wollte mir auf alles nur 20% geben.

Das LRA hat wenigstens dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit mit dazu geschrieben, so das ich was für's FA habe.

 

Nichts von Herzschwäche etc.

Es heißt zwar mindestens 30%, aber mehr wahrscheinlich auch nicht. Die Reha hatte mich Leistungsmäßig viel zu hoch eingestuft, so das ich 3Wochen nach der Reha im Krankenhaus gelandet bin.

 

Erst mal Widerspruch einlegen, wenn das nichts hilft, Rechtsberatung aufsuchen, war für mich kostenlos und dann vor das Sozialgericht.

Das wird ein langer Weg.

 

Hartmut

bearbeitet von Kater62
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Danke Hanny,

 

Ich habe mal geguckt.

Na auf jeden Fall muss ich wohl bei meinem Orthopäden anrufen, dass ich eine Bescheinigung über meine verbogene Halswirbelsäule und meine Plattfüße brauche. Und eine Bescheinigung von meinem Augenarzt wegen der Grauen Star OP brauche ich dann auch noch. Und dann werde ich nochmal Einspruch einlegen.

 

Liebe Grüße

Claudia

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Reiche das mal ein, ob es dir was bringt, ist ne andere Sache.

Ich selber habe auch ALLES eingereicht, aber es wurde mir "nur" meine beiden Diagnosen angerechnet.

Augen, Wirbelsäule, Psyche & Co wurden nicht anerkannt, da ich hierdurch keine direkte, starke Beeinträchtigung im Alltag habe.

Man bekommt wirklich nur das angerechnet, was einem Alltag stark beeinträchtig bzw. beeinträchtigen kann. So habe ich das jedenfalls verstanden.

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Hallo Claudia,

 

wenn du gut darüber nach denkst, findest du sicher noch weitere Beeinträchtigungen, die du angeben kannst.

Was ist z.Bsp. mit den psychischen Problemen, auch die zählen. Du musst deswegen allerdings schon längere Zeit in Behandlung sein.

 

Ich würde Widerspruch einlegen, wenn möglich aber mit guter fachanwaltlicher Unterstützung.

 

Grüße

Dietmar

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Hallo Claudia,

habe auch Probleme mit den % gehabt, auf das Herz, Aortenklappen Insuffizienz Zweiten Grades

und Rücken, 40%, immer wieder Einspruch eingelegt hat nichts gebracht erst als ich zum MRT geschickt wurde und man festgestellt hat zwei Bandscheibenvorfälle bekam ich 50% unbefristet,

will damit sagen dass eine Diagnose mit Röntgenbild nichts bringt sondern erst der Befund des MRTs hat mir geholfen die Entscheidenden 50% zu bekommen, ich habe dann auch nach der Herz OP keinen Einspruch mehr eingelegt es geht mir letzt endlich um die zwei Jahre früher auf Rente oder 5 Jahre früher, allerdings dann mit 10,8% Abzügen.

 

Gruß Frank

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Hallo Claudia,

 

sicherlich kannst Du Widerspruch einlegen - bedenken muss man aber dabei, dass die Feststellung des "Grades der Behinderung" (GDB) keine Addition aller Leiden ist. Es wird die gradmäßig schwerste Behinderung festgestellt und dann geschaut ob die weiteren Erkrankungen eine ZUSÄTZLICHE Einschränkung hervorrufen. Dies kannst Du Dir ja in Deinem Fall mal vom Integrationsamt erklären lassen - dann kann man evtl. gezielter Widerspruch führen.

 

Mit der Rente wäre ich vorsichtig - lass Dich da bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung mal beraten. Grdsl. hat der GDB nicht direkt mit der Rente zu tun. Er kann aber, unter bestimmten Vorraussetzungen dazu führen das Du die normale Rente etwas früher einreichen kannst. das ist sehr kompliziert und ich würde hier keinen voreiligen Antrag stellen ohne professionelle Beratung - auch über die langfristigen Konsequenzen einer Erwerbsminderungsrente.

 

MfG

Thomas W.

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Hallo Claudia,

schon in der Reha bekamen wir die Kopie eines Widerspruchs ausgehändigt und bei der Herzklappen-OP auch die Erklärung, dass nicht mehr als GdB 30 zu erwarten sind. Hinweis: Bloß nicht die Kopie wegschicken, sie dient nur als Muster. Nach dem Aortenbogen-Ersatz, also nach der 2. OP, wollte man mich lediglich bei GdB 40 einstufen. Dagegen habe ich Einspruch erhoben mit einer Kopie meine Entlassungsberichtes vom Krankenhaus mit dem Hinweis, dass die Aortendissektion nicht mehr zu beheben sei und dies zu einer erheblichen Einschränkung in meinem Leben geführt hat. Danach bekam ich GdB 50 mit Eintrag G für Gehbehinderung (wenn man nur kurze Strecken gefahrlos zurücklegen kann). Nun kann ich Busse und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr für insgesamt 5 € im Monat nutzen, egal wie oft ich fahre. Alternativ hätte ich KfZ-Steuern sparen können, was sich bei mir aber nicht rentiert. Ausserdem dürfte dann mein Mann nicht mit meinem Auto fahren. Ach ja, zusätzlich ist mein Ausweis unbegenzt gültig. Vorherige Bescheinigungen wurden nur für 2 Jahre ausgestellt und hätten immer wieder neu verlängert werden müssen. Einen Anspruch auf einen Behindertenparkplatz hat nur, wer Rollstuhl-abhängig ist. Dann bekommt man die Buchstaben aG für aussergewöhnliche Gehbehinderung.

Wie Thomas schon schrieb: Unterschiedliche Behinderungsgrade für verschiedene Krankheiten werden nicht aufaddiert. Die Behinderung mit dem höchsten Grad hat Vorrang.

 

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen und wünsche dir viel Glück.

 

LG Helga

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Wie Thomas schon schrieb: Unterschiedliche Behinderungsgrade für verschiedene Krankheiten werden nicht aufaddiert. Die Behinderung mit dem höchsten Grad hat Vorrang.

Das stimmt so nicht. Unterschiedliche gesundheitliche Einschränkungen werden bei der Gesamteinschätzung sehr wohl mit einbezogen. In welcher Weise dies geschieht, hängt nach meinen Erfahrungen aber leider sehr oft von den zuständigen Sachbearbeiter auf dem Amt ab.

Daher kann darüber keine allgemein gültige Aussage getroffen werden, sondern jeder Fall ist anders.

 

Grüße

Dietmar

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Hallo,

 

meist wird der erste Antrag generell abgelehnt oder zu wenig zu gesprochen. Ich hatte schon immer das Gefühl, als wenn die bei der Bewilligung einen Würfel zur Hand nehmen, mit ner 6 gibt es % und mit ner 1 nicht. Ist auch nur son Beispiel. Viele müssen hart um ihre Prozente kämpfen. Ich rate unseren Pat. immer sie sollten zum Sozialverband gehen. Die haben meist gute Sätze drauf die meist was bringen. Schon ein Satz kann viel bewegen. Lasse dir nicht nur bescheinigen, dass du diese Diagnosen hast, sondern auch, die Meinung vom Arzt in wie weit dich es beeinträchtigt. Je mehr gute Gutachten du hast, desto besser, aber ich geb auch keine Garantie dafür, weil es manchmal wirklich wie ein Würfelspiel ist.

Immer Widerspruch einlegen und zur Not würd ich wirklich bis zum obersten Gericht gehen.

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Das stimmt so nicht. Unterschiedliche gesundheitliche Einschränkungen werden bei der Gesamteinschätzung sehr wohl mit einbezogen. In welcher Weise dies geschieht, hängt nach meinen Erfahrungen aber leider sehr oft von den zuständigen Sachbearbeiter auf dem Amt ab.

Daher kann darüber keine allgemein gültige Aussage getroffen werden, sondern jeder Fall ist anders.

 

Grüße

Dietmar

 

Hallo Dietmar,

 

so wie Helga-Margarete es schrieb und ich vorher auch schon ausführte ist es sehr wohl so, dass das "Fundament" des GdB durch die schwerste Behinderung gebildet wird - dann wird geschaut welche Beeinträchtigungen evtl. durch weitere chron. Leiden hervorgerufen werden (mindestens eigenständig 10 GdB). Dies ist auch hier nachzulesen ab Seite 42 - insbesondere auch Seiten 48 - 49 (Gesamt GdB):

 

http://www.hamburg.de/contentblob/115206/data/behinderung-und-ausweis-datei.pdf

 

Das es dabei evtl. zu subjektiven/willkürlichen Beurteilungen kommt ist natürlich nicht auszuschliessen und da ist der Tipp, sich bei so einem Verdacht an den VdK / Sozialverband zu wenden sicherlich richtig.

 

MfG

Thomas W.

 

PS @ Claudia - in der o. verlinkten Broschüre sind auch Ausführungen zur Rente/Rentenantrag

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Hallo Thomas,

 

ich muss dir leider widersprechen.

In der von dir verlinkten Broschüre steht auf den genannten Seiten im Prinzip nichts anderes, wie ich geschrieben habe.

Z.Bsp hier:

 

„Der Grad der Behinderung (GdB) wird nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen nach Zehnergraden abgestuft von 20 bis 100 festgestellt. Dabei werden einzelne Beeinträchtigungen nur berück- sichtigt, wenn sie für sich allein einen GdB von mindestens 10 ausmachen würden.“

 

Es ist also wichtig, alle vorhandenen gesundheitlichen Einschränkungen dem Amt bekannt zu machen. Wie gesagt, sind das keine Vermutungen von mir, sondern ich habe es selbst erlebt.

 

Grüße

Dietmar

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Hallo Dietmar,

 

natürlich müssen beim Antrag alle relevanten Erkrankungen angegeben werden - das hat ja auch niemand bestritten. Die Frage war doch ursprünglich sinngemäß warum GdB 30 obwohl mehrere Erkrankungen vorhanden sind.

 

Hier ist eben oft die irrige Annahme, dass Herzklappe z.B. 30 GdB - Gerinnungshemmung 20 GdB - eigebtlich 50 GdB ergeben müssten. Dies ist eben nicht der Fall.

 

Sehr deutlich hier zu lesen:

http://vmg.vsbinfo.de/

http://vmg.vsbinfo.de/a/3.htm

 

Hier steht:

 

:

Teil A: 2. Grad der Schädigungsfolgen (GdS), Grad der Behinderung (GdB)

 

  1. GdS und GdB werden nach gleichen Grundsätzen bemessen. Beide Begriffe unterscheiden sich lediglich dadurch, dass der GdS nur auf die Schädigungsfolgen (also kausal) und der GdB auf alle Gesundheitsstörungen unabhängig von ihrer Ursache (also final) bezogen ist. Beide Begriffe haben die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen und nicht nur die Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben zum Inhalt. GdS und GdB sind ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens.

Teil A: 3. Gesamt-GdS

 

 

 

  1. Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor, so sind zwar Einzel-GdS anzugeben; bei der Ermittlung des Gesamt-GdS durch alle Funktionsbeeinträchtigungen dürfen jedoch die einzelnen Werte nicht addiert werden. Auch andere Rechenmethoden sind für die Bildung eines Gesamt-GdS ungeeignet. Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander.
  2. Bei der Gesamtwürdigung der verschiedenen Funktionsbeeinträchtigungen sind unter Berücksichtigung aller sozialmedizinischen Erfahrungen Vergleiche mit Gesundheitsschäden anzustellen, zu denen in der Tabelle feste GdS-Werte angegeben sind.
  3. Bei der Beurteilung des Gesamt-GdS ist in der Regel von der Funktionsbeeinträchtigung auszugehen, die den höchsten Einzel-GdS bedingt, und dann im Hinblick auf alle weiteren Funktionsbeeinträchtigungen zu prüfen, ob und inwieweit hierdurch das Ausmaß der Behinderung größer wird, ob also wegen der weiteren Funktionsbeeinträchtigungen dem ersten GdS 10 oder 20 oder mehr Punkte hinzuzufügen sind, um der Behinderung insgesamt gerecht zu werden.
  4. Um die Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander beurteilen zu können, muss aus der ärztlichen Gesamtschau heraus beachtet werden, dass die Beziehungen der Funktionsbeeinträchtigungen zueinander unterschiedlich sein können:

aa) Die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen können voneinander unabhängig sein und damit ganz verschiedene Bereiche im Ablauf des täglichen Lebens betreffen.

 

 

<a name="dd">bb) Eine Funktionsbeeinträchtigung kann sich auf eine andere besonders nachteilig auswirken. Dies ist vor allem der Fall, wenn Funktionsbeeinträchtigungen an paarigen Gliedmaßen oder Organen - also z. B. an beiden Armen oder beiden Beinen oder beiden Nieren oder beiden Augen - vorliegen.

cc) Die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen können sich überschneiden.

dd) Die Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung werden durch eine hinzutretende Gesundheitsstörung nicht verstärkt.

ee) Von Ausnahmefällen (z. B. hochgradige Schwerhörigkeit eines Ohres bei schwerer beidseitiger Einschränkung der Sehfähigkeit) abgesehen, führen zusätzliche leichte Gesundheitsstörungen, die nur einen GdS von 10 bedingen, nicht zu einer Zunahme des Ausmaßes der Gesamtbeeinträchtigung, auch nicht, wenn mehrere derartige leichte Gesundheitsstörungen nebeneinander bestehen. Auch bei leichten Funktionsbeeinträchtigungen mit einem GdS von 20 ist es vielfach nicht gerechtfertigt, auf eine wesentliche Zunahme des Ausmaßes der Behinderung zu schließen.

 

Dies steht ein paar Absätze nach der von Dir zitierten Textstelle auch so in der Broschüre.

 

Ich glaube das ist eindeutig.

 

MfG

Thomas W.

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Hallo Thomas,

 

danke für deinen Versuch einer Klarstellung.

Aber auch die von dir zitierten Passagen sagen (in Amtssprache) nichts wesentlich anderes aus, wie ich in meinem Beitrag kurz und knapp geschrieben habe:

 

„Unterschiedliche gesundheitliche Einschränkungen werden bei der Gesamteinschätzung sehr wohl mit einbezogen. In welcher Weise dies geschieht, hängt nach meinen Erfahrungen aber leider sehr oft von den zuständigen Sachbearbeiter auf dem Amt ab.

Daher kann darüber keine allgemein gültige Aussage getroffen werden, sondern jeder Fall ist anders.”

 

Dass der zuständige Sachbearbeiter einen relativ großen Entscheidungsspielraum hat, ergibt sich ja schon aus den sehr offen Formulierungen in den entsprechenden Passagen.

 

Dass einzelne Werte einfach addiert werden, habe ich nie behauptet.

 

 

Also viel Aufregung um nichts. :(

Im Grunde sind wir einer Meinung. :)

 

 

Grüße

Dietmar

bearbeitet von marathon2
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Es stimmt, und auch in meinem Fall hätte die Summe aus Herz-OP und den weiteren Beeinträchtigungen weit mehr als GdB 50 ergeben. Dennoch hat man mir im ersten Bescheid nur 40 zugestanden. Das ist wohl auch eine kostenpolitische Entscheidung des Versorgungsamtes, nie gleich die 50 und mehr zuzugestehen. In einem wohlformulierten Widerspruch habe ich dann noch mal alle Fakten ins Feld geführt und dann doch ziemlich schnell den GdB 50 bestätigt bekommen.

Es lohnt sich also immer, Widerspruch zu erheben. Diesen sollte man gut formulieren und entsprechende Gesundheitsberichte und -Gutachten, falls vorhanden, beifügen. Herz-OP allein reicht aber sicher in keinem Fall.

 

"Herz"lich, Peter

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Und was ist mit einer nichtoperierten Aortendissektion Typ B?

Hallo Claudia,

an deiner Stelle versuche deinen Chirurgen (? OA Dr.med. K. Tsagakis )beim Widerspruchverfahren für dich zu gewinnen ! Die Not Op. ist zwar erfolgreich gewesen ! Aber dennoch konnte man auch bei dir, die B Dissektion nicht beherschen ! Leider hast du nachweislich das Marfan- Syndrom !!! Und noch einige andere nachteilige Symthome Z.B.Art. Hypertonie, die in Verbindung mit der

Dissktion für dich fatal ausgehen kann !! Leider ist das Marfan- Syndrom noch nicht heilbar ! Bitte sei zurückhaltend mit deinen Äußerungen bei Gutachtern und Ärzten "mir geht es gut "

das wird dir zum Nachteil ausgelegt ! Also deinen Blutdruck senken ,so niedrig wie es geht! Äußerste Schonung ! Rente beantragen ! Informiere dich !! LG Gerd

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Hallo Claudia,

an deiner Stelle versuche deinen Chirurgen (? OA Dr.med. K. Tsagakis )beim Widerspruchverfahren für dich zu gewinnen ! Die Not Op. ist zwar erfolgreich gewesen ! Aber dennoch konnte man auch bei dir, die B Dissektion nicht beherschen ! Leider hast du nachweislich das Marfan- Syndrom !!! Und noch einige andere nachteilige Symthome Z.B.Art. Hypertonie, die in Verbindung mit der

Dissktion für dich fatal ausgehen kann !! Leider ist das Marfan- Syndrom noch nicht heilbar ! Bitte sei zurückhaltend mit deinen Äußerungen bei Gutachtern und Ärzten "mir geht es gut "

das wird dir zum Nachteil ausgelegt ! Also deinen Blutdruck senken ,so niedrig wie es geht! Äußerste Schonung ! Rente beantragen ! Informiere dich !! LG Gerd

 

Hallo Gerd,

 

am 15.02. haben ich Termin beim Aortenspezi und am 17.02. beim Orthopäden. Mal sehen ob mir die beiden helfen können.

 

Was bedeutet denn bei Dir: "äußerste Schonung"?

 

Liebe Grüße

Claudia

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Rente beantragen ! Informiere dich !! LG Gerd

 

Hallo Gerd,

 

Claudia ist erst 38 Jahre alt - da sollte man Rente nur dann beantragen wenn es wirklich garnicht mehr anders geht. Claudia müsste mit erheblichen Abschlägen rechnen wenn sie jetzt Rente beantragt. Also erst immer versuchen wieder auf die Beine zu kommen. Es kann aber - wie Du ja auch schreibst nicht schaden, sich unverbindlich beraten zu lassen bei der Deutschen Rentenversicherung.

 

MfG

 

Thomas W.

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Hallo Claudia ...

 

ich habe ja ein ähnliches Krankheitsbild, zuletzt die operierte mech. Herzklappe, ausser das Marfan Syndrom, obwohl meine Ärztin dies immer noch in Betracht zieht. Auch ich habe nur 30% Schwerbehinderung, obwohl ich dagegen jetzt einen Einspruch laufen habe.

 

Auch ich habe weitere Dissektionen an der Aorta, selbst Aneurysmen sind schon deutlich zu sehen, u.a. an der Aorta descendenz von 4,5 cm.

Ich habe auch anhand jener Erankungen bisher und die aktuell vorhanden sind Rente beantragt und genehmigt bekommen, die Schwerbehinderung hat darauf keinen Einfluß, sagte mir selbst die Gutachterin und beantragt habe ich die Rente bei der deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland. Du kannst dich auch dort informieren und um Hilfe bitten.

 

Du solltest aber auch wissen, das dies alles noch sehr viel länger dauern kann, als meine 5 Monate, die werden sicher zunächst alles ablehnen und du brauchst halt auch Glück bei dem Gutachter/in. Ich hätte dies alles ohne anwaltlichen Beistand nicht geschafft.

 

Melde dich einfach mal wenn du Informationen willst

 

LG Thomas

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