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Günstigste Bezugsquelle für INRatio und Coagucheck????


Henning

Empfohlene Beiträge

Hallo Forum,

 

hat jemand eine Ahnung wie man am günstigsten an ein INRatio-Gerät herankommt? Habe bisher einen Preis von 929,- Euro bei der Firma Micromedical in Erfahrung bringen können. Das ist aber auch der Apothekenpreis.....muß doch auch günstiger gehen!!!!

 

Bezüglich des Coagucheck ist derzeit Michaels Empfehlung von der Fa. Corona der Renner mit 772,50 Euro für das Start-Kit. Oder weiß jemand eine noch günstigere Quelle. Ist vielleicht irgendwo ein LKW umgekippt?

Bei Preisen unter 200,- Euro brauche ich auch keine Rechnung.... :D 8) !!!!!!!

 

Gruß@all,

Henning

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Hi, Henning,

hat jemand eine Ahnung wie man am günstigsten an ein INRatio-Gerät herankommt? Habe bisher einen Preis von 929,- Euro bei der Firma Micromedical in Erfahrung bringen können. Das ist aber auch der Apothekenpreis
Stimmt, nachdem ich in die Unterlagen zu Hause gesehen habe, fand ich 928,-- €, Stand 01/2005, gleicher Anbieter.

Aber mal was Anderes: Eintreten in die Gesetzliche? Mal darüber nachgedacht/gerechnet ? Unabhängig von OP's war meine Frau als Selbständige immer in der Gesetzlichen. Zwar mit Höchstbeiträgen, aber wir haben Kinder! Verdienstausfall bei Erkrankung eines Kindes zahlen die Privaten nicht.

Die Bestimmungsgeräte sind Hilfsmittel. Da zahlst Du nichts dazu bei den Teststreifen und dem anderen nötigen Dingen. Für den Fall evt. eintretender Krankenhausaufenhalte haben wir damals vor meiner OP ein Zusatzversicherung abgeschlossen, die mir und meiner Familie dort dann den Status PV gibt.

Bye, Roland

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Hi, Martin,

geht das überhaupt? ich dachte immer, "einmal privat - immer privat" würde hier greifen...
Das weiss ich leider nicht. Einfach mal nachfragen. Es heisst ja auch immer: "Die AOK muss jeden nehmen". (Dieser Satz steht ohne jegliche Wertung). Ich glaube auch nicht, das eine gesetzliche Krankenversicherung einen Höchstbeitragsleistenden ablehnen könnte in den heutigen Zeiten (politische Äusserungen zu privaten Krankenversicherungen). Meine Frau und ich haben nie ernsthaft überlegt in eine PV zu wechseln. Als Familie fährt man auf Dauer besser in einer gesetzlichen KV, die wir allerdings auch mehrfach schon gewechselt haben.

Bye, Roland

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Hi zum Beitritt in eine GKV guckst Du hier:

 

Text des § 9 SGB V ab 01.01.2005:

 

(1) Der Versicherung können beitreten

 

1. Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren; Zeiten der Mitgliedschaft nach § 189 werden nicht berücksichtigt,

 

2. Personen, deren Versicherung nach § 10 erlischt oder nur deswegen nicht besteht, weil die Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 vorliegen, wenn sie oder der Elternteil, aus dessen Versicherung die Familienversicherung abgeleitet wurde, die in Nummer 1 genannte Vorversicherungszeit erfüllen,

 

3. Personen, die erstmals eine Beschäftigung aufnehmen und nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 versicherungsfrei sind; Beschäftigungen vor oder während der beruflichen Ausbildung bleiben unberücksichtigt,

 

4. schwerbehinderte Menschen im Sinne des Neunten Buches, wenn sie, ein Elternteil, ihr Ehegatte oder ihr Lebenspartner in den letzten fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre versichert waren, es sei denn, sie konnten wegen ihrer Behinderung diese Voraussetzung nicht erfüllen; die Satzung kann das Recht zum Beitritt von einer Altersgrenze abhängig machen,

 

5. Arbeitnehmer, deren Mitgliedschaft durch Beschäftigung im Ausland endete, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach Rückkehr in das Inland wieder eine Beschäftigung aufnehmen,

 

6. innerhalb von sechs Monaten nach dem Eintritt der Versicherungspflicht Bezieher einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, die nach dem 31. März 2002 nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 versicherungspflichtig geworden sind, deren Anspruch auf Rente schon an diesem Tag bestand, die aber nicht die Vorversicherungszeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 in der seit dem 1. Januar 1993 geltenden Fassung erfüllt hatten und die deswegen bis zum 31. März 2002 freiwillige Mitglieder waren,

 

7. innerhalb von sechs Monaten nach ständiger Aufenthaltnahme im Inland oder innerhalb von drei Monaten nach Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld II Spätaussiedler sowie deren gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 des Bundesvertriebenengesetzes leistungsberechtigte Ehegatten und Abkömmlinge, die bis zum Verlassen ihres früheren Versicherungsbereichs bei einem dortigen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren,

 

8. innerhalb von sechs Monaten ab dem 1. Januar 2005 Personen, die in der Vergangenheit laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz bezogen haben und davor zu keinem Zeitpunkt gesetzlich oder privat krankenversichert waren.

 

Für die Berechnung der Vorversicherungszeiten nach Satz 1 Nr. 1 gelten 360 Tage eines Bezugs von Leistungen, die nach § 339 des Dritten Buches berechnet werden, als zwölf Monate.

 

(2) Der Beitritt ist der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten anzuzeigen,

 

1. im Falle des Absatzes 1 Nr. 1 nach Beendigung der Mitgliedschaft,

 

2. im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 nach Beendigung der Versicherung oder nach Geburt des Kindes,

 

3. im Falle des Absatzes 1 Nr. 3 nach Aufnahme der Beschäftigung,

 

4. im Falle des Absatzes 1 Nr. 4 nach Feststellung der Behinderung nach § 68 des Neunten Buches,

 

5. im Falle des Absatzes 1 Nr. 5 nach Rückkehr in das Inland.

 

(3) Kann zum Zeitpunkt des Beitritts zur gesetzlichen Krankenversicherung nach Absatz 1 Nr. 7 eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes nicht vorgelegt werden, reicht als vorläufiger Nachweis der vom Bundesverwaltungsamt im Verteilungsverfahren nach § 8 Abs. 1 des Bundesvertriebenengesetzes ausgestellte Registrierschein und die Bestätigung der für die Ausstellung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes zuständigen Behörde, dass die Ausstellung dieser Bescheinigung beantragt wurde.

 

Na alles klar :? - tja wer also lange Jahre in der PKV war/ist und in jungen Jahren nee Menge gespart hat kann nicht mehr zurück wenn es denn im Alter oder durch Krankheit teuer wird. Irgendwie ja auch ausgleichende Gerechtigkeit.

Aber evtl. wird ja nach den Wahlen alles besser - lol -

MfG

Thomas Wagner

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Krankenkassenwechsel kommt nicht in die Tüte!!! Lasse mich momentan mit manueller Therpie, Hydrojet Anwendungen und Massagen verwöhnen und das wird komplett bezahlt. In der Intensität wäre das bei einer gesetzlichen KV kaum denkbar.

Die Gerinnungskontrolle wird zum Großteil (zumindest die teuren Teststreifen und Kontrollflüssigkeiten+ 50% der Anschaffungskosten für das Gerät) nun auch übernommen.

Meine Empörung hat sich dementsprechend wieder gelegt. Alles wird gut!

 

Henning

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Hi, Henning,

Die Gerinnungskontrolle wird zum Großteil (zumindest die teuren Teststreifen und Kontrollflüssigkeiten+ 50% der Anschaffungskosten für das Gerät) nun auch übernommen.
Geht doch, man muss nur laut genug "rascheln", damit sich etwas bewegt. Ist halt nach wie vor wie auf dem Pferdemarkt.
Alles wird gut!
Natürlich!

bye, Roland

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