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Verunsicherung durch Hausarzt


stefan

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Hallo,

 

Im folgenden möchte ich ein Beispiel für die Arroganz bzw. Ignoranz mancher Ärzte schildern. Ich messe seit Mai 2004 meinen Gerinnungswert selber mit dem Coagucheck Gerät. Der INR WERT liegt i. d. R. sehr stabil bei ca. 3,5, somit im oberen therapeutischen Bereich (2 Kunstklappen). Alle 6 bis 8 Wochen lasse ich den Wert bei meinem Hausarzt bestimmen, er bzw. eine Helferin nehmen Blut aus dem Ohr und bestimmen den Wert auch selber. Ich hatte am Samstag den 30.07.05 einen Wert von 3,5 gemessen und meine Dosierung von einer Tablette am Tag beibehalten. Am Dienstag hatte der Hausarzt einen Wert von 1,8 gemessen. Das hat mich beunruhigt, so dass ich am selben Abend zu Hause auch gemessen hatte, einen Wert von 3,7, danach war ich allerdings sehr verunsichert und habe eine Gerätekontrolle durchgeführt, Gerät ist in Ordnung. Am Mittwoch habe ich bei dem Hausarzt angerufen und darum gebeten, dass er den INR Wert nochmals kontrolliert, weil ich bei einem Wert von 1,8 eigentlich schon zusätzlich Heparin nehmen müsste (laut Kardiologe). Er sagte mir am Telefon, dass seine Messung gewiss stimmt, dass ein INR von 1,8 kein Grund zur Beunruhigung sei, eine erneute Messung sein „Budget“ übersteige und Heparin auf keinen Fall gespritzt werden müsse. Ich sollte mich an den Kardiologen wenden, der könne auch den Gerinnungswert bestimmen. Ich bin also gestern die 15 KM zum Kardiologen gefahren und habe mir Blut aus der Vene entnehmen lassen, welches in ein Labor geschickt wurde. Bereits am Nachmittag wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass der INR Wert 3,2 beträgt. Ich selber hatte 3,7 gemessen, ein Unterschied von 0,5 zur Venenmessung 3,2 ist normal. Der erwähnte Hausarzt zeigte bereits vor und nach meiner Herzoperation kaum Engagement (Alter >60) und beschränkt sich auf das notwendigste. Obwohl es auf dem Land keine allzu große Auswahl an Hausärzten gibt, nehme ich dieses Ereignis nun endgültig zum Anlass, den Hausarzt zu wechseln. Noch eine Schlussbemerkung zu dem Thema Budget, für eine Messung des Gerinnungswertes bezahlt die Kasse ca. 3 Euro.

 

 

Gruß, Stefan

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Lieber Stefan,

warum lässt du dir bitte den INR noch beim Hausarzt bestimmen? Ich sehe keinen Grund, mein Gerät auf diese Art und Weise zu kontrollieren - das sind unnötige Kosten, die ich meiner Kasse nicht auferlegen will.

 

Meine Mutter ist übrigens Arzthelferin und bei Ärzten ist keine Sorte Patient unbeliebter, die sich ihren Blutdruck (auch INR) zu Hause selber messen, um dann ein paar Stunden später beim Arzt selbigen noch einmal bestimmen zu lassen und dann noch über eine "Falschmessung" meckern... ein Verhalten das erstaunlich oft bei älteren Herren auftritt.

 

Natürlich kann ich dein Verhalten beim Arzt nicht beurteilen, aber "Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es zurück" ist immer noch ein ehernes Gesetz.

 

Zum Budget-Thema, die Messung im Labor kostet 30Ct. - das Problem ist nur, dass sich in den meisten Fällen eine Labor-Ziffer nur in Verbindung mit einer Beratung abrechnen lässt und diese darf pro Quartal nicht beliebig oft abgerechnet werden.

 

greetinX Mart!n

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Hi Stefan,

 

wenn es geht wechsel den Arzt. So ein Stiesel sollte dann doch lieber in den vorzeitigen Ruhestand gehen.

 

Natürlich ist es grundsätzlich so, dass die Selbstmessung massgebend ist und das Gerät sehr sicher ist. Aber bei meiner Schulung wurde extra darauf hingewiesen das man in Abständen oder wenn es denn doch sehr unruhig wird mit dem INR - den behandelnden Arzt um eine Kontrollmessung bitten sollte.

 

Das Argument Deines Arztes er hätte sein Budget überschritten läßt erkennen, welche Wertigkeiten dieser setzt. Leider habe ich die Quelle nicht mehr (suche noch danach) aber es gibt schon ein/mehrere Sozialgerichtsurteile, das ein Arzt eine notwendige Behandlung nicht aufgrund der Budgetüberschreitung ablehnen darf.

 

Dann die Leichsinnige Aussage, das Du nicht Heparin brauchst bei einem INR von 1,8 bei 2 Kunstklappen. Sicherlich gibt es einen Zeitraum von 3 Tagen bis man wieder in den sicheren Bereich kommen sollte - aber der untere Bereich dürfte bei Dir doch auch bei 2,5INR liegen.

 

Also nicht wie weg von diesem Arzt - ich drücke Dir die Daumen das Du einen besseren findest.

 

Diese "geschäftstüchtigen" Ärzte werden überhand nehemn wenn wir uns als Patienten nicht dagegen wehren und zeigen das das Arzt/Patientenverhältnis keine Einbahnstrasse ist.

 

MfG

Thomas Wagner

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Hallo Stefan,

 

äußere mich mal kurz zu Deinem Bericht. Vor 3 Jahren habe ich auch 2 Klappen bekommen, seitdem messe ich " selbst" 1x pro Woche)und 1x pro Monat lasse ich meinen INR von meiner Ärztin bestimmen, welcher aber auch permanent 0,5 niedriger war als meine Messungen, seit ein paar Monaten ist er exakt gleich.

 

Ich sage einfach mal, ich habe 2 Klappen ( damit bestimmt auch doppeltes Risiko) und wenn ich diese kleine Extrasicherheit brauche, dann werde ich das für mich tun, auch wenn es für manche nicht nachvollziebar ist.

 

@ MKjun

Unnötige Kosten , jetzt hör aber auch! Da gibt es garantiert " Ausbeuter", zu denen ich mich nicht zähle !

 

Stefan, ich kann nur sagen, wenn der Check bei Deinem Arzt (allerdings solltest Du den schnellstens wechseln ) für Dich wichtig ist, dann tu es !

 

Nur so nebenbei: Während meiner Reha fiel mein INR auf 1,4, mein zuständiger Arzt meinte Heparin sei nicht nötig, der Chefkardiologe schickte mich sofort zum spritzen.

 

 

 

Gruß, Beate

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:roll:

 

Hallo, Stefan, ich kontrolliere meinen INR mittels Coagu-Chek auch selbst.

trotzdem lasse ich in regelmäßigen Abständen, (4Wochen) beim Hausarzt noch einen Laborwert (mit venöser Blutentnahme) machen. Wenn der Laborwert ca. 0,3 Teile über meinem gemessenen INR liegt, so weiß ich, alles ist i.O.

Auch mein Hausarzt hat noch den Quick-Wert als Maßstab, aber der Zettel vom Labor enthält sowohl Quick, als auch den INR.

 

Einen schönen Abend wünscht Euch Allen,

 

Thomas.

:lol:

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Hallo Stefan,

das war starker Toback von Deinem "alten" Hausarzt. Ist schon eine Kunst in einem einzigen Satz so viele Falschaussagen unterzubringen, die gefährlich für Menschen mit Kunstklappe sind:

Er sagte mir am Telefon, dass seine Messung gewiss stimmt, dass ein INR von 1,8 kein Grund zur Beunruhigung sei, eine erneute Messung sein „Budget“ übersteige und Heparin auf keinen Fall gespritzt werden müsse.

1. Wieso stimmt seine Messung gewiss? Die Kontrolle beim Kardiologen zeigt eher dass Dein Gerät richtig misst ( :evil: Hilfe wieviel Kunstklappenpatienten mögen bei diesem Arzt mit dessen Gerät immer einen zu niedrigen Wert gemessen bekommen und dann hoffnungslos mit Marcumar überdosiert sein!)

2. Ein INR von 1,8 (wenn er denn richgtig gemessen wäre) ist ein Grund zur Beunruhigung!

3.Zu sagen dass Heparin zu spritzen bei 1,8 INR auf keinen Fall nötig sei, grenzt schon an einen Kunstfehler!

 

Also ich würde lieber alle 6 Wo die 15 km zu meinem Kardiologen fahren und ihn ab heute zu meinem Hausarzt erklären, als noch einmal diese Hausarztpraxis zu betreten!

 

Alles Gute

 

Hildegard

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Hallo Stefan,

 

kleiner Nachtrag zur "Budgetüberschreitung" - gibt noch mehr dazu aber hier was griffiges:

 

Abweisung von Kassenpatienten wegen Budgetüberschreitung ist Unrecht

2005 +++ Sozialgericht Düsseldorf +++ Pressemitteilung vom 18.04.2005

Auszüge:

Ein Kassenarzt darf Patienten nicht deshalb abweisen, weil er meint, wegen der Überschreitung eines bestehenden Budgets hierfür nicht mehr ausreichend honoriert zu werden. (SG Düsseldorf vom 21.07.2004 - S 14 KA 260/02)

Wegen der aktuellen Diskussion hat das Sozialgericht Düsseldorf heute eine Entscheidung der 14. Kammer bekannt gegeben, die bereits im Sommer letzten Jahres getroffen worden ist.

 

 

Ein Augenarzt hatte seine Praxis so organisiert, dass Patienten, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, nur sehr langfristig Termine erhielten. Stammpatienten wurden bevorzugt. Dabei konnte der Eindruck entstehen, dass Privatpatienten immer zeitnah einen Termin bekamen.

 

 

Die 14. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf hat zwar die Disziplinarmaßnahme der Kassenärztliche Vereinigung aufgehoben, weil sie - gemessen an den nachweisbaren Verfehlungen des Arztes - überzogen erschien, hat aber klargestellt, dass der Arzt Kassenpatienten uneingeschränkt behandeln muss, soweit es seinen Möglichkeiten entspricht.

 

 

Finanzielle Aspekte wie die vermeintliche unzureichende Honorierung berechtigen den Arzt nicht, einen Kassenpatienten nur auf Privatrechnung zu behandeln oder Leistungen gänzlich zu verweigern. Notfallbehandlungen müssen in jedem Fall vorgenommen werden. Patienten dürfen nur dann aus Überlastungsgründen abgewiesen werden, wenn sie an andere Vertragsärzte weitergeleitet werden.

 

 

Gegen die Entscheidung ist Berufung zum Landessozialgericht eingelegt worden.

 

 

Herausgeber: Präsident des SG Peter Elling

Ludwig-Erhard-Allee 21, 40227 Düsseldorf

Pressesprecher: Richter am SG Volker Schwarz

Tel. 0211/7770-1358, Fax 0211/7770-2373

E-Mail: pressestelle@sgd.nrw.de

 

"Googlen" mit dem Stichwort Budgetüberschreitung/BSG/Urteil usw. ergibt interessante Artikel.

 

MfG

Thomas Wagner

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