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Risikolebensversicherung bei Herzklappenpatienten


Lebert

Empfohlene Beiträge

Hallo Forumsmitglieder,

 

ich, 37, männl., verh, 2 Kinder (5+9), mech. Aortenklappenersatz 1988 mit klappentragendem Conduit, marcumarisiert (INR-Selbstbestimmung), körperlich voll im Saft, habe folgendes Problem.

 

Ich möchte gerne in unserer Gemeinde ein Haus bauen und habe bereits über die Kirche ein Grundstück fest zugesagt bekommen. Gespräche mit Baufirmen und Kreditinstituten haben ebenfalls schon stattgefunden.

 

Was ich aber vollkommen unberücksichtigt gelassen habe, die Banken übrigens auch, ist der Punkt der Absicherung des Darlehen über eine Risikolebensversicherung ohne die man aber wohl kein Geld bekommt.

 

Ein Bekannter hat mich nun darauf hingewiesen das herzkranke in der Regel nicht versichert werden und dies könnte nun leider zum K.O. Kriterium für unser Bauvorhaben werden.

 

Wer kann mir hierzu seine Erfahrungen schildern/Tipps geben ?

 

Danke

Christian Lebert

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:roll:

 

Hallo, Christian,

 

ich bin 54 Jahre und wurde 04/2000 am Herz operiert. Ich habe eine künstliche Herzklappe und 2 Bypässe.

Vor 2 Jahren habe ich eine Lebensversicherung verbunden mit Altersvorsorge (Riester-Rente) bei der Allianz abgeschlossen.

Alle Todesursachen hervorgerufen durch mein Herz-Kreislaufsystem wurden da bei den Leistungen ausgeklammert. Anders kriegen wir wahrscheinlich keine Lebensversicherung mehr.

 

Allles Gute und viel Glück,

 

Familie Thomas Steib.

;)

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Hallo Christian,

 

vorweg ich bin sicher kein Fachmann/Fachfrau ;) für Versicherungsfragen, aber ich denke es muß doch möglich sein für uns Klappenträger eine Risikolebensversicherung abzuschließen.

 

Es ist doch so, dass wir mit funktionstüchtiger (vom Befund her objektivierbar) Klappe, eine ähnliche (wenn nicht gleiche) Lebenserwartung haben wie herzgesunde Menschen (deren Kranzgefäße ja schließlich auch im Laufe der Jahre verkalken könnten). Also müßte doch der Kardiologe eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung schreiben können, in der belegt wird, das deine Klappe funktioniert, du kein nennenswert höheres Risiko an einer weiteren Herzerkrankung hast im Vergleich zu einem Herzgesunden. Nachfragen wird die Versicherungsgesellschaft ganz sicher und sie werden auch sicher Untersuchungsergebnisse und Befunde vom behandelnden Arzt erfragen (mein Mann ist auch Arzt, er muß sehr häufig solche Anfragen von Versicherungsgesellschaften beantworten, auch dabei gilt Schweigepflicht, d.h. du mußt den Arzt zuerst bevollmächtigen die entsprechenden Infos weiterzugeben, ohne Dein o.K. geht hier gar nichts)

Ich drücke dir die Daumen, sprech doch erst mal mit dem behandelnden Kardiologen über die Sache. Meld Dich mal wie die ganze Sache ausgegangen ist, das ist für uns alle eine wichtige Sache denke ich!

 

Alles Gute!

 

Hildegard

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Hallo Christian,

 

der von Hildegard beschrieben Weg ist sicher eine Möglichkeit, wichtigist auch ein guter Berater !

 

Wenn Du einen Antrag stellst, stelle diesen GLEICHZEITIG bei verschiedenen Versicherern. Im Antragsbogen steht meist die Frage, ob Du von anderenGesellschaften abgelehnt wurdest, diese Frage kannst Du dann beruhigt und korrekter Weise mit "NEIN" beantworten. Der Aufwand könnte sich lohnen, gerade weil bei Dir eine Menge davon abhängt.

 

Frag doch mal dei Bank, ob die nicht über einen Bausparer o.ä. Dich in eine Gruppenversicherung bringen können.

 

Weitere Chance, wenn Du über die Firma eine Direkt-Versicherung abschließen kannst (Gruppenvertrag) - obwohl dies keine reine Lebensversicherung ist und meines Wissens auch nicht beliehen werden kann, könnte bei einem guten Bankberater eine Chance bestehen.

 

Meine Erfahrung ist bei dieser Sache, daß Du eine Absage erhälst (trotz ärztlichem Attest) oder (wie bei mir) eine Prämie vorgesetzt bekommst, welche etwa Faktor drei zu einer normalen Prämie hat.

 

Und noch etwas - gib wirklich alle Krankheiten an - im Antrag interessiert diese Angaben nicht wirklich .... aber wenn die Leistungspflicht eintritt dann wird gegraben, nur um nicht zahlen zu müssen.

 

Berichte mal wie es weiter geht.

 

Lieben Gruss und viel Glück

Sven

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Hallo,

 

wenn du einen Antrag stellst, dann erstmal jeweils als Probeantrag (auf dem Antrag dick vermerken!!!). An die Antwort ist die Gesellschaft m.W. zwei Monate gebunden, du natürlich nicht.

 

Nachteil:

Du hast nicht ab Antragstellung einen vorübergehenden zweiwöchigen Versicherungsschutz bis zur evtl. Antragsannahme.

 

Vorteil:

Probeanträge brauchen bei der Antragstellung bei anderen Versicherungen nicht erwähnt zu werden.

 

So wurde mir das jedenfalls damals bei meiner HOCM vom Versicherungsvertreter erklärt und das macht auch den Sinn von Probeverträgen aus, damit nicht eine Versicherung die Riskikoabschätzung der anderen einfach übernimmt.

 

Aber: Geh doch ruhig zu einem Versicherungsmakler, der Probeanträge an verschiedene Versicherungen stellt und dich diesbezüglich berät.

 

Tschau

(alles zwar ohne Gewähr, aber meines Wissens gemäß)

 

Jens

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Das ist eine interessante Frage.

Auch die Tips der anderen Forumsmitglieder klingen plausibel und gut!

 

Andererseits, wozu brauchst Du die Versicherung?

Weil Dir die Bank nur so einen Kredit gibt? Manche Banken (z.B. die BHW machen das nur so). Ist aber nicht nachvollziehbar, weil die Bank ja so oder so über die Hypothek an ihr Geld kommt.

Dann solltest Du konsequent die Bank wechseln.

 

Oder willst Du es so absichern, daß Deine Familie später ohne Dich keine Schulden hat und im Haus wohnen bleiben kann ohne es verkaufen zu müssen?

Das wäre ein sinnvoller Grund für die Lebensversicherung.

 

Weiterhin willst Du auch nicht, daß Deine Frau später im Fall der Fälle für die Schulden haftet. Also solltest du sie auf keinen Fall den Kreditvertrag mit unterschreiben lassen. Die Banken machen das zwar gern, aber auch da sollte man sich strikt weigern, weil in einer Ehe jeder nur für seine eigenen Schuldet haftet, nie grundsätzlich für die Schulden des anderen. Und es gibt keine Pflicht, daß beide den Vertrag unterschreiben.

 

 

Gruß

 

 

Roger

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Hi,

 

Wenn, wie angedeutet, alle Todesursachen hervorgerufen durch mein Herz-Kreislaufsystem bei den Leistungen ausgeklammert sind, kann man die Versicherung tatsächlich knicken. Denn der überwiegende Teil der Todesursachen läuft eh auf ein Herz-Kreislaufversagen hinaus. :?

 

Meine Erfahrungen sind ebenfalls so, daß der Abschluß einer Lebensversicherungen und einer privaten (zusätzlichen) Krankenversicherung nach bekanntwerden unserer Erkrankung quasi nicht mehr möglich ist.

 

Das ist fast schon ein Fall für das Antidiskriminierungsgesetz :!:

 

 

Viele Grüße aus der sonnendurchfluteten Blütenstadt Leichlingen :wink:

 

Klaus

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@Klaus - ich hatte mal einen Antrag bei der WWK gestellt, diese hätten den zum VIERFACHEN Monatsbeitrag angenommen, seinerzeit sogar ohne

Ausschluß - aber das Geld war es mir dann doch nicht wert.

 

Gruss

Sven

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  • 4 weeks later...

Meine Erfahrungen sind ebenfalls so, daß der Abschluß einer Lebensversicherungen und einer privaten (zusätzlichen) Krankenversicherung nach bekanntwerden unserer Erkrankung quasi nicht mehr möglich ist.

 

Das ist fast schon ein Fall für das Antidiskriminierungsgesetz :!:  

Das kann ich bestätigen und sehe das "Diskriminierungspotential" ebenso kritisch. Angesichts einer Entwicklung, durch die der Schutz durch die gesetzlichen Sozialversicherungen immer löchriger wird und man immer mehr in Richtung private Versicherungsunternehmen gedrängt wird, wird das wirklich zu einem kritischen Thema. Zum Beispiel ist berufliche Selbständigkeit dadurch für Herzklappenpatienten stark erschwert. :cry:

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