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Länge der Reha


Roger

Empfohlene Beiträge

Nach überstandener Op habe ich jetzt einen Termin für eine Anschlußheilbehandlung (AHB)/REHA für die Dauer von 3 Wochen.

 

Ich würde aber gern die Dauer auf 2 Wochen verkürzen.

Weiß jemand, ob es Probleme mit der BFA gibt, wenn man die AHB-Maßnahme nach 2 Wochen beendet?

Gäbe ich stichhaltige zu akzeptierende Gründe hierfür?

 

Danke fvür die Info

 

Gruß

 

Roger

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Ich habe meine AHB damals auf zwei Wochen verkürzen lassen. War kein Problem. Allerdings war bei mir als Schüler die Krankenkasse der Kostenträger.

Wenn man einen guten Eindruck macht und gleich von Anfang an sagt, man möchte nur zwei Wochen AHB sollte das - sofern der Körper mitspielt - kein Problem sein.

 

 

greetinX Mart!n

 

 

PS: Viel Erfolg und Alles Gute!

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Hallo Roger,

 

Ersteinmal, wie schon per PN erfolgt, alles Gute zur überstandenen OP!!!

 

Ich schätze mal, die Verkürzung hängt entscheidend von deiner körperlichen Verfassung ab. Wenn die Ärzte Dich für fit genug halten, werden sie Dich schon gesundschreiben, bzw eine vorzeitige Entlassung befürworten. Da dürfte auch der Versicherungsträger nichts dagegen haben, erspart ja immerhin auch Kosten. Wenn Verlängern geht, warum sollte nicht auch verkürzen gehen, mit entsprechender Begründung.

Das ist aber nur meine persönliche Meinung.

 

Viele Grüße

 

Klaus

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Hi Roger,

 

guckst Du hier:

 

SGB VI § 15 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

(1) Die Träger der Rentenversicherung erbringen im Rahmen von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Leistungen nach den §§ 26 bis 31 des Neunten Buches, ausgenommen Leistungen nach § 26 Abs. 2 Nr. 2 und § 30 des Neunten Buches. Zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz wird nur erbracht, wenn sie unmittelbar und gezielt zur wesentlichen Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, insbesondere zur Ausübung des bisherigen Berufs, erforderlich und soweit sie nicht als Leistung der Krankenversicherung oder als Hilfe nach dem Fünften Kapitel des Zwölften Buches zu erbringen ist.

 

(2) Die stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden einschließlich der erforderlichen Unterkunft und Verpflegung in Einrichtungen erbracht, die unter ständiger ärztlicher Verantwortung und unter Mitwirkung von besonders geschultem Personal entweder von dem Träger der Rentenversicherung selbst betrieben werden oder mit denen ein Vertrag nach § 21 des Neunten Buches besteht. Die Einrichtung braucht nicht unter ständiger ärztlicher Verantwortung zu stehen, wenn die Art der Behandlung dies nicht erfordert. Die Leistungen der Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation müssen nach Art oder Schwere der Erkrankung erforderlich sein.

 

(3) Die stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sollen für längstens drei Wochen erbracht werden. Sie können für einen längeren Zeitraum erbracht werden, wenn dies erforderlich ist, um das Rehabilitationsziel zu erreichen.

 

In Abs. 3 heisst es "sollen für längstens 3 Wochen erbracht werden" dies deutet m.M. nach daraufhin das es auch weniger sein können.

Am besten mal bei einer Infostelle der BfA anrufen und nachfragen.

Weiterhin gute Genesung.

MfG

Thomas Wagner

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Hallo Roger,

schön, daß es mit der Op so gut geklappt hat.

Mit der Reha schließe ich mich dem Statement von Klaus an, warum sollte es nicht gehen.

Weiter alles Gute!

LG Ilona

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Hi Roger,

wie schön von dir zu lesen und wie erleichternt, dass du es schon hinter dir hast. Nun kann das "Neue" ja beginnen und kommen!!

Meine Erfahrung war positiv in der Klinik selbst mit den zuständigen Ärzten zu sprechen und den Rehazeitraum zu bestimmen. Bei mir schienen diese ganz offen und flexibel, da es mir relativ gut ging.

Wie hast du denn alles überstanden? Ich würde mich sehr freuen von dir zu hören.

Dir erstmal weiterhin die besten und gesündesten Grüsse ....

 

Anne

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Hallo Roger,

 

erstmal alles Gute zur erfolgreichen OP und die besten Genesungswünsche. Prinzipiell sollte eine stationäre Reha 3 Wochen dauern. Das wird eigentlich als der kürzeste Zeitraum angesehen. Begründete Ausnahmen sind möglich. 3 Wochen mit der Begründung, dass eine medikamentöse und strukturiert aufgebaute Rehabilitation diesen Zeitraum benötigt, um kontrollierbar/nachweisbar erfologreich, d.h. z.B. weitgehende Wiederherstellung, Grundlagenlegung zur Rückkehr in den Beruf etc., zu sein und dem Kostenträger die Gewähr zu geben, dass das Geld/die Kosten gut angelegt sind/waren und der Patient sich auf einem steigenden Pfad bewegt (Auslegug für Berufstätige). Da aber auch eine ambulante Reha respektive gar keine Reha möglich ist, sollte ein Gespräch mit dem Kostenträger möglich sein. Allerdings sehe ich für eine Verkürzung wenig Aussichten.

 

Weiterhin alles Gute und den Erfolg bei der Reha den Du Dir wünschst.

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Hallo Roger,

erstmal "Glückwunsch", nun hast Du das Schlimmste bereits hinter Dir.

Ich habe meine REHA von 4 auf 3 Wochen verkürzt. Darunter, sagten die Ärzte dort, würde man als "Abbrecher" gelten, d.h., im Falle einer Verschlechterung könnte es Probleme mit dem Kostenträger geben.

Gruß Dietmar

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Hallo Roger,

erstmal "Glückwunsch", nun hast Du das Schlimmste bereits hinter Dir.

Ich habe meine REHA von 4 auf 3 Wochen verkürzt. Darunter, sagten die Ärzte dort, würde man als "Abbrecher" gelten, d.h., im Falle einer Verschlechterung könnte es Probleme mit dem Kostenträger geben.

Gruß Dietmar

 

Solange ich als freier Mensch entscheide, nach 2 Wochen zu gehen, was ich jederrzeit tun kann, wäre eigentlich nur die Frage, ob die BfA dann die Kosten für die ersten zwei Wochen zurückfordern kann. Andere Konsequenzen gibt es in einem freien Land nicht.

Die Frage wäre auch, ob man die Frage der Verkürzung offen vorher bespricht oder sich später zu einem Abbruch entscheidet.

 

Gruß

 

Roger

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Hi Roger,

freue mich, dass Du jetzt die AHB angehen willst. Dachte schon, Du willst ganz

darauf verzichten. Warum eigentlich verkürzen ? Wie auch immer, hier habe

ich noch was gefunden :

Anschlussheilbehandlung ( AHB ) lt. LVA vom 26.04.2005 :

Die AHB wird grundsätzlich für drei Wochen bewilligt, eine Verlängerung oder

Verkürzung ist je nach Art und Schwere der Erkrankung sowie unter Berücksichtigung

des Behandlungserfolges möglich. Soll heißen, Rücksprache mit dem Reha-Arzt und

der LVA bzw. BFA.

Weiterhin alles Gute.

 

Gruß Günther

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Hallo Roger,

 

in einem freien Land ist natürlich der Abbruch immer möglich. Die obige Beschreibung meinerseits ist natürlich nur aus der Sichtweise der Kosten respektive des Kostenträgers. Wie auch Dietmar schreibt, geht es um den Abbruch und den eventuell fraglichen Erfolg der Reha-Maßnahme nach nur 2 Wochen und die sich daraus ergebende Frage der Kostenübernahme. Sollte dies kein Problem darstellen, kann natürlich jederzeit abgebrochen werden. Selbstredend.

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Du solltest die Reha aber nicht abbrechen! Ein Abbruch hat einen negativen Eintrag bei der BfA zur Folge, so dass du später nur schwer wieder eine AHB bekommen kannst.

Du musst versuchen einvernehmlich mit der Rehaklinik die Maßnahme zu verkürzen!

 

greetinX Mart!n

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Hi, Roger,

Nach überstandener Op habe ich jetzt einen Termin für eine Anschlußheilbehandlung (AHB)/REHA für die Dauer von 3 Wochen.Ich würde aber gern die Dauer auf 2 Wochen verkürzen. Weiß jemand, ob es Probleme mit der BFA gibt, wenn man die AHB-Maßnahme nach 2 Wochen beendet? Gäbe ich stichhaltige zu akzeptierende Gründe hierfür?

Ich würde die REHA erstmal antreten und während der ersten 2 Wochen überprüfen, ob ich nicht vielleicht doch die ganze Zeit benötige.

Wenn nicht, dann im Einvernehmen mit den Ärzten daraufhinwirken, das nach zwei Wochen ein entsprechender Erfolg zu sehen ist.

Das habe ich auch mal gemacht, es waren 6 Wochen veranschlagt, aber die Ärzte, Psychologen und ich konnten uns auf 5 Wochen gegenüber dem Träger einigen. Das war allerdings eine weitere Reha Massnahme 2 Jahre nach OP, nicht die AHB direkt nach OP, da war ich froh, drei Wochen trainieren zu dürfen.

 

Bye, Roland

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Hallo Roger,

 

du hast eine eindeutige Frage gestellt, die ich aber nicht beantworten kann.

Nun, warum schreibe ich dann diesen Beitrag ?

 

Nur, um deinen Wunsch, deine AHB um eine Woche zu verkürzen, zu hinterfragen.

Warum gönnst du deinem Körper und deiner Psyche nicht die Zeit, die - ohne darum zu streiten - dir gegeben wird ?

 

Hast du den Beitrag von ar bee, Asien gelesen ? Er kann keine professionelle AHB wahrnehmen, da es diese schlichtweg nicht gibt.

 

Bitte überlege dir doch noch einmal deine Entscheidung. Vielleicht erhälst du sogar einen längerfristigen Nutzen, im Gegensatz zu einer Woche Zeitgewinn.

 

Viele Grüße

Michael

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Hallo Roger,

 

erst einmal finde ich es schön, dass du deine OP so gut überstanden hast und du das Gefühl hast, dass dir zwei Wochen AHB zum Fit werden ausreichen. Ich würde die erste Woche einmal daran teilnehmen und dann entscheiden, ob die zwei Wochen geschultes Training für mich tatsächlich ausreichend sind. Danach kannst du immer noch das klärende Gespräch mit dem Arzt führen, wobei ich aber Michael mit seiner Aussage schon auch Recht geben muss. Ansonsten schließe ich mich meinen Vorrednern an.

Gute Erfolge bei der AHB wünschen dir

 

Conny und Martin

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Hallo Roger, Glückwunsch zur überstandenen Op, na war doch halb so schlimm oder? ich kann verstehen Du willst schnell zuFrau und kind, aber gib Dir doch noch die eine Woche länger, die letzte Reha Woche war für mich die Wichtigste.

LG Steffi

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Hallo Roger,

 

freue mich ebenfalls zu Deiner "gelungenen" OP .......

 

Die ersten TAge der Reha habe ich mich auch gefühlt, als könnte es gleich nach Hause gehen. NAch ein paar Tagen kam dann ein "Durch-

hänger" und ich war froh, sogar eine Verlängerung zu erhalten.

 

Schau es Dir an - sprich vielleicht mit einem Arzt vor Ort und entscheide Dich dann.

 

Weiter alles Gute

 

Sven

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