Gast Geschrieben 14. Juli 2016 Share Geschrieben 14. Juli 2016 Hallo an alle, ich habe vor gestern einen Anruf erhalten das ich unberechtigter Weise Medikamente erhalten habe ohne eine Zuzahlung geleistet zu hbaen. Da ich schwanger war zu dem Zeitpunkt und ich Marcumar nicht weiter nehmen durfte wurde ich auf Clexane umgestellt. Der Arzt bzw. die Arzthelferin haben das Kreuz auf befreit gesetzt. Auch wenn Medi`s mit drauf standen die für Schilddrüse oder Metroprolol waren. Meine Krankenkasse hat nun überprüft und das Geld eingezogen und meine Apotheke will das Geld nun wieder haben. ( von mir). Gibt es da Fristen wie lange sich dies gefordert werden kann / darf ? Wie sieht es denn aus wenn ich unberechtigter Weise bezahlt habe wofür ich befreit war , wie kann ich das Geld wieder bekommen ? Da die Apothekerin mit der Begründung kam dsa kann sie nicht mehr ausdrucken und auch nicht nachvollziehen ob das berechtigt ist oder nicht. Gruß schlingeline Zitieren Link zu diesem Kommentar
alan71 Geschrieben 15. Juli 2016 Share Geschrieben 15. Juli 2016 (bearbeitet) Hey Schlingeline ... mal eine Frage, du schreibst von befreit angekreuzt, kann man bzw. bist du von einzelnen Medikamenten befreit? Wenn man eine Zuzahlungsbefreiung hat, dann muss man doch für alle Medikamente, egal wofür, keine Zuzahlung mehr leisten. In den Jahren wo ich meine volle Krankenhauszeit abgesessen hatte, wurde ich anhand der vielen Zuzahlung auch befreit und ich musste für nix mehr was kam noch etwas zahlen? Sorry, wenn ich zur Sache eigentlich nicht viel sagen kann. LG Thomas bearbeitet 15. Juli 2016 von alan71 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Reni Geschrieben 15. Juli 2016 Share Geschrieben 15. Juli 2016 (bearbeitet) Das kann ich nicht nachvollziehen. Wenn das Kreuz für Befreiung steht, dann steht es. Unberechtigt ist auch so ein Ausdruck. Du wirst ja die Apothekerin nicht überfallen haben. Wenn schon, dann hat sie nen Fehler gemacht. Wenn du andererseits für etwas bezahlt hast, das du eigentlich so erhalten müsstest, ist doch das eigentlich im Computer gespeichert. Für dieses Jahr sicher und da ja viele die Befreiung rückwirkend geltend machen, bestimmt auch noch ein paar Jährchen. Zu den Fristen kann ich nichts sagen. Wenn die Apotheke nicht knietschig ist, dann lassen sie ihre Forderung stecken. War ja ihr Fehler. Ich wollte dir ne PN schicken, das geht aber leider nicht. LG Reni bearbeitet 15. Juli 2016 von Reni Zitieren Link zu diesem Kommentar
Thomas W. Geschrieben 15. Juli 2016 Share Geschrieben 15. Juli 2016 Hallo Schlingeline, schau mal hier: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2014/daz-37-2014/befreit-oder-nicht-befreit Medikamente sind nur dann von der Zuzahlung befreit bei Schwangerschaft wenn sie im Zusammenhamng damit eingenommen werden müssen. Dazu gehört weder Betablocker, Schilddrüsenmedi noch die Gerinnungshemmung (egal ob oral oder Heparin). Nur medikamente die direkt wegen der Schwangerschaft notwendig sind sind auch befreit von der Zuzahlung. Hier gibt es wohl keine andere Möglichkeit als die Forderung anzuerkennen. Hier die Quellen im gesetzbuch: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24e.html https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__31.html https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__32.html https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__127.html Verjährung tritt erst nach vier Jahren ein (Beginn nach Ablauf des Jahres in dem die Forderung entstanden ist - so meine ich). Ob nun die Apotheke das Recht hat dies nachzufordern solltest Du mal klären mit der Apothekerkammer Deines Bundeslandes. Hier wäre §43c Abs. 1 SGB V gültig - also wird irgendwann die Krankenkasse die Forderung an Dich stellen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__43c.html Ist echt schief gelaufen durch das, vermutlich, falsche Kreuz Deines Arztes. MfG Thomas W. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 15. Juli 2016 Share Geschrieben 15. Juli 2016 (bearbeitet) Hallo Schlingeline, schau mal hier: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2014/daz-37-2014/befreit-oder-nicht-befreit Medikamente sind nur dann von der Zuzahlung befreit bei Schwangerschaft wenn sie im Zusammenhamng damit eingenommen werden müssen. Dazu gehört weder Betablocker, Schilddrüsenmedi noch die Gerinnungshemmung (egal ob oral oder Heparin). Nur medikamente die direkt wegen der Schwangerschaft notwendig sind sind auch befreit von der Zuzahlung. Hier gibt es wohl keine andere Möglichkeit als die Forderung anzuerkennen. Hier die Quellen im gesetzbuch: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24e.html https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__31.html https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__32.html https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__127.html Verjährung tritt erst nach vier Jahren ein (Beginn nach Ablauf des Jahres in dem die Forderung entstanden ist - so meine ich). Ob nun die Apotheke das Recht hat dies nachzufordern solltest Du mal klären mit der Apothekerkammer Deines Bundeslandes. Hier wäre §43c Abs. 1 SGB V gültig - also wird irgendwann die Krankenkasse die Forderung an Dich stellen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__43c.html Ist echt schief gelaufen durch das, vermutlich, falsche Kreuz Deines Arztes. MfG Thomas W. Hallo Thomas, ja genau du hast es richtig verstanden worum es geht. Ich durfte kein Marcumar nehmen , steht auch auf dem Waschzettel von Marcumar drauf das in der Schwangerschaft dies nicht eingenommen werden darf da die Gerinnung im Mutterleib doppelt so hoch ist wie bei mir. Auserdem Plazentagängig ist und daher mußte ich explizit Clexane nehmen. Es hätte sonst zu erheblichen Schäden an meinem Kind kommen / entstehen können. Daher ist dies berechtigt befreit gewesen. Wer nun haftbar ist, denke ich muß ich über einen Anwalt klären lassen denn so werde ich 250 € nicht bezahlen. Da ich in ein anderes Bundesland gezogen bin weiß ich jetzt nicht welche Kammer ich da kontaktieren muß. Dort wo ich zu dem Zeitpunkt lebte und die Rezepte eingelöst habe, dann wäre das Schleswig-Holstein oder wo ich jetzt wohne dann wäre das Baden-Württemberg. Gruß schlingeline bearbeitet 15. Juli 2016 von Gast Zitieren Link zu diesem Kommentar
Thomas W. Geschrieben 15. Juli 2016 Share Geschrieben 15. Juli 2016 Liebe Schlingeline, ich habe eigentlich gemeint, dass die Krankenkasse argumentieren könnte, dass Du so oder so Gerinnungshemmung durchführen musst. Wären die Tabletten weiter möglich gewesen wären diese auf keinen Fall befreit gewesen. Ob nun Clexane befreit werden kann hängt evtl. davon ab ob Dir Dein Arzt ein Attest ausstellt, dass Clexane wegen der Schwangerschaft gespritzt werden musste - evtl. gibt dann die Krankenkasse klein bei. Auf jedenfall würde ich, wenn ich betroffen wäre, der Apotheke keinen Cent zahlen. Die können sich an Deine Krankenkasse wenden und die Krankenkasse wird dann evtl. die Forderung an Dich stellen. Dann wie oben beschrieben Widerspruch einlegen gegen die Zahlungsaufforderung. Betablocker und Schilddrüsenmedis sind aber nicht befreit - sind ja nicht notwendig wegen der Schwangerschaft gewesen. MfG Thomas W. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Reni Geschrieben 15. Juli 2016 Share Geschrieben 15. Juli 2016 Sehe ich genauso. Man ist doch oft viel zu schnell bei der Hand, Forderungen zu begleichen. Lass es mal auf dich zukommen. Da käme ja dann erstmal ne Mahnung. Für die Apotheke sind es vllt. letztlich Penuts aber für dich ist es ein ordentlicher Happen. LG Reni Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 15. Juli 2016 Share Geschrieben 15. Juli 2016 Danke Euch beiden für`s Stark machen. Liebe Schlingeline, ich habe eigentlich gemeint, dass die Krankenkasse argumentieren könnte, dass Du so oder so Gerinnungshemmung durchführen musst. Wären die Tabletten weiter möglich gewesen wären diese auf keinen Fall befreit gewesen. Ob nun Clexane befreit werden kann hängt evtl. davon ab ob Dir Dein Arzt ein Attest ausstellt, dass Clexane wegen der Schwangerschaft gespritzt werden musste - evtl. gibt dann die Krankenkasse klein bei. MfG Thomas W. Hallo Thomas, ja das meinen die auch, das ich nicht aus Gründen der Schwangerschaft von Marcumar auf Clexane umsteigen mußte. Die Kasse will doch sparen. Liebe Schlingeline, Betablocker und Schilddrüsenmedis sind aber nicht befreit - sind ja nicht notwendig wegen der Schwangerschaft gewesen. MfG Thomas W. Da ich eine Autoimmunerkrankung habe , Hashimoto, bildet meine Schilddrüse nicht mehr ausreichend Hormone ohne Erhöhung dieser Tablettendosis wäre mein Kind nicht gewachsen bzw. entstandne und sich auch nicht weiter entwickelt. Daher brauchte ich ja Verschreibungen in höheren Dosierungen. Betablocker wegen Herzbelastung durch die Schwangerschaft. Gruß schlingeline Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 15. Juli 2016 Share Geschrieben 15. Juli 2016 Sehe ich genauso. Man ist doch oft viel zu schnell bei der Hand, Forderungen zu begleichen. Lass es mal auf dich zukommen. Da käme ja dann erstmal ne Mahnung. Für die Apotheke sind es vllt. letztlich Penuts aber für dich ist es ein ordentlicher Happen. LG Reni Ja ich werde berichten wenn die Post der Apo kommt. Gruß schlingeline Zitieren Link zu diesem Kommentar
steffi Geschrieben 16. Juli 2016 Share Geschrieben 16. Juli 2016 Hallo Schlingeline, also rein gefühlsmäßig hat die Apotheke einen Fehler gemacht. Die müssen wissen was sie Dir gegen welche Zuzahlung aushändigen. Du bist der Laie. Fehler müssen sie über ihre Haftpflicht o.ä. ausbügeln und nicht Dir eine saftige Rechnung schicken. Lieben Gruß Steffi Zitieren Link zu diesem Kommentar
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