Sascha 28 Geschrieben 21. Februar 2016 Share Geschrieben 21. Februar 2016 Hallo Zusammen, ich habe nach meinen Op's einen GdB 30 zuerkannt bekommen. D.h. bei diesem Grad der Behinderung wird mir ein Pauschbetrag von 310 € gewährt. Was bedeutet dieser Pauschbetrag? Wie und vorallem ab welchen Betrag kann ich den Pauschbetrag in Anspruch nehmen? Wie ist der Betrag in der Steuererklärung anzugeben? Muss hier für alles ein Beleg eingereicht werden oder erst über 310 €? Sorry für die dummen Fragen, aber irgendwie steige ich nicht ganz durch wo hier der "Vorteil" liegen sollen. Vllt. kann mir einer einfach erklären wie man die besonderen Belastungen durch die "Behinderung" geltend machen kann. Vielen Dank. Mfg Sascha Zitieren Link zu diesem Kommentar
cae6a Geschrieben 22. Februar 2016 Share Geschrieben 22. Februar 2016 Hi, Sascha, das heisst, das Dein zu versteuerndes Einkommen sich um 310 € reduziert, nicht viel, was Du an Steuern sparst, aber es reicht vielleicht für eine extra Cola Bye, Roland Zitieren Link zu diesem Kommentar
Reni Geschrieben 22. Februar 2016 Share Geschrieben 22. Februar 2016 Als Beleg füge ich die Ablichtung des Schwerbeschädigtenausweises bei. Bei GdB 30 hat man den ja nicht. Es müsste der Bescheid reichen. Gruß Reni Zitieren Link zu diesem Kommentar
Horst 48 Geschrieben 22. Februar 2016 Share Geschrieben 22. Februar 2016 Hallo Sascha, den Bescheid über den GdB 30 gibt man (einmal) beim zuständigen Finanzamt ab und die transferieren diesen als Freibetrag von 310 €/Jahr bzw. 26 €/Monat auf die Lohnsteuerbescheinigung des Folgejahres. In der EkSt-Erklärung gebe ich die GdB 30 jedes Jahr an, achte aber darauf, dass das Finanzamt versteht, dass der GdB unbefristet ist, sonst müsste man den Freibetrag jedes Jahr neu beantragen. Dazu bedient man sich am besten der Steuer-Identifikationsnummer. Geldlich spürbar ist das Ganze wohl kaum, dafür haben wir ja in der Regel auch höhere Zuzahlungsaufwendungen in der Apotheke..., oder? Viele Grüße, Horst Zitieren Link zu diesem Kommentar
Sascha 28 Geschrieben 23. Februar 2016 Autor Share Geschrieben 23. Februar 2016 Hallo Zusammen, danke für eure Rückmeldungen. Also sollte man den Freibetrag in die Lohnsteuerdatei eintragen lassen. Gibt es hier ein spezielles Formular? Ich habe die 310 € bisher immer in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angegeben, ich glaube allerdings nicht das ich aufgrund dieser Angabe etwas von der gezahlten Steuer zurückbekommen habe. Gruß Sascha Zitieren Link zu diesem Kommentar
cae6a Geschrieben 24. Februar 2016 Share Geschrieben 24. Februar 2016 Hi, ich gebe in der Steuererklärung nur die Schwerbehinderung an. Mein Steuerprogramm setzt dann an der richtigen Stelle den richtigen Wert ein. Bye, Roland Zitieren Link zu diesem Kommentar
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