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Schwerbehiderten prozente


danny1

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Hallo Danny ...

 

darum musst du dich selbst kümmern, gehe auf dein zuständiges Versorgungsamt und hole einen Antrag, du füllst ihn aus mit samt den Unterlagen und dann wartest du ab bis das Amt entscheidet. Wenn du nicht zufrieden bist kannst du auch in Widerspruch gehen.

 

Ich muss Rainer zustimmen, "nur" bei einer Herzklappenoperation bekommst du 30%, das haben schon andere hier berichtet, ich selbst habe einen mech. Aortenklappenersatz, dazu ist meine Aorta ja weiter kaputt vom Herz und Bogen bis in die Oberschenkel, ich habe 50% und gilt da als schwerstbehindert. Die 50 % habe ich aber auch erst nach Widerspruch bekommen, dann aber ohne zu zögern.

 

LG Thomas :rolleyes:

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Hallo Danny!

 

Kann meine Erfahrung auch noch beisteuern. Hab ne neue Aoklappe, Ascendens Ersatz und einen Herzschrittmacher. Gab einen GdB von 30, habe ich eingereicht. Das Amt holt sich nach Antragstellung auch noch Auskünfte bei allen mitbehandelnden Ärzten ein.

 

Viele Grüße

Claudia :)

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Hi Danny

 

Ich habe keinen Antrag gestellt . Ich sehe bei dreißig Prozent keine Veranlassung dazu . Was sollen die dreißig Prozent bringen ?

Außerdem bin ich und fühle ich mich nach meinen Klappenersatz gesund und nicht behindert . Also , die dreißig Prozent sind für mich in keinster Weise maßgebend und relevant . Bei fünfzig Prozent sieht die Sache wahrscheinlich etwas anders aus , aber das wäre für mich ja nicht möglich trotz Zweiklappenoperation .

 

Gruß Gerd

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Ich habe nach der Ross-OP einen GdB von 40% bekommen.

Der einzige Vorteil ist ein kleiner Steuerfreibetrag  und ich sehe nicht ein, den nicht in Anspruch zu nehmen.

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Hi Danny

 

Ich habe keinen Antrag gestellt . Ich sehe bei dreißig Prozent keine Veranlassung dazu . Was sollen die dreißig Prozent bringen ?

Außerdem bin ich und fühle ich mich nach meinen Klappenersatz gesund und nicht behindert . Also , die dreißig Prozent sind für mich in keinster Weise maßgebend und relevant . Bei fünfzig Prozent sieht die Sache wahrscheinlich etwas anders aus , aber das wäre für mich ja nicht möglich trotz Zweiklappenoperation .

 

Gruß Gerd

 

Hallo Gerd,

 

wie man sich fühlt hat erst mal nichts mit den Prozenten zu tun. Ich kann jedem Arbeitnehmer nur empfehlen, die 30% beim Versorgungsamt zu beantragen und im Anschluss die arbeitsrechtliche Gleichstellung durchzusetzen. Somit genießt man den selben Kündigungsschutz wie ein Schwerbehinderter und das ist ja schon mal was in der heutigen Zeit!

 

Für den ein oder anderen kann das sehr wichtig sein, also sind auch die 30% nicht zu unterschätzen.

 

Herzliche Grüße aus Bayern

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Hi

@ Karai69 , da magst du Recht haben , mit dem Kündigungsschutz . Das ist aber für mich auch nicht relevant . Ich bin halt so gestrickt und muss und will nicht überall und immer was mitnehmen . Grad der Behinderung hin oder her , bei nur dreißig Prozent sehe ich für mich keinen Handlungsbedarf . Wer was anderes braucht , soll es ruhig machen und ich würde auch niemanden abraten das in Anspruch zu nehmen . Für mich jedoch kommt es nicht in Frage .

 

Gruß Gerd

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Schlingeline, das ist so nicht korrekt!

 

Früher in Rente ist erst ab GdB 50 der Fall!

Mit 30 kannst du Gleichstellung beantragen und hast n Steuervorteil, mehr nicht.

 

Viele Grüße

Claudia

 

 

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Ich habe nicht behauptet das man mit einem GdB von 30 früher in Rente gehen kann, sondern als anerkannter Schwerbehinderter geht dies. Es gibt ja Klappler die noch mehr Leiden haben und die da dann auch mit reinzählen. 

Ich habe insgesamt GdB von 80 und MZ Rf und G.

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Hallo,

soweit ich weiß bekommt man nach einer Klappen Op. 30 GdB aufgrund der lebenslangen Macumareinnahme

bei künstl Klappen und nicht nach jeder Herzklappenoperation. Bei mir blieb es auch nach meiner zweiten

mechanischen Klappe bei 30 da ich ja geheilt wäre und nur das Macumar weiter nehmen würde.

LG Bärbel

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Schlingeline du hast aber auch nicht geschrieben, dass man erst ab 50% früher in Rente gehen kann.

Insofern hat Claudia Recht, die Aussage war nicht korrekt.

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Schlingeline du hast aber auch nicht geschrieben, dass man erst ab 50% früher in Rente gehen kann.

Insofern hat Claudia Recht, die Aussage war nicht korrekt.

 

Ich bin nicht perfekt und habe mich inzwischen verbessert. Hast du das etwa überlesen meine Korektur. Ich bitte dich drum das du das Prozentzeichen weg lässt. Es heißt somit GdB von 50 und nicht 50 %. Danke

bearbeitet von Gast
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Ich lasse mir von dir ganz bestimmt nicht vorschreiben, was ich schreibe und welche Zeichen ich setze oder weglasse.

 

Mehr zu schreiben ist nicht gut für den Forumsfrieden.

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Ich lasse mir von dir ganz bestimmt nicht vorschreiben, was ich schreibe und welche Zeichen ich setze oder weglasse.

 

Mehr zu schreiben ist nicht gut für den Forumsfrieden.

 

:blink: Es scheint das dir die Wärme nicht bekommt. Lies mal da bitte weiter !

 

 

 

Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Begriff aus dem deutschen Schwerbehindertenrecht. Es handelt sich um eine Maßeinheit für den Grad der Beeinträchtigung durch eineBehinderung. Benutzt wird der Begriff im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Grad_der_Behinderung

 

Gruß schlingeline

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Hallo gehts noch?! Also wenn das eure einzigen Sorgen sind und ihr euch deshalb streiten müsst, dann scheints euch sonst ja gut zu gehn... Ich glaub jeder weiss, was gemeint ist und da muss man sich doch nicht so lehrerhaft gegenseitig korrigieren!

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Hallo gehts noch?! Also wenn das eure einzigen Sorgen sind und ihr euch deshalb streiten müsst, dann scheints euch sonst ja gut zu gehn... Ich glaub jeder weiss, was gemeint ist und da muss man sich doch nicht so lehrerhaft gegenseitig korrigieren!

 

:) danke. Aber bekanntlich gibt der klügere nach. 

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Hallo Zusammen,

 

mir hat man beim Versorgungsamt gesagt, dass mit dem Zeitpunkt der Antragstellung auf Gleichstellung der Kündigungsschutz bereits gilt. D.h. es ist bei Bedarf noch früh genug im Falle einer anstehenden Kündigung den Antrag noch zu stellen. Sollte das stimmen, wäre das neben des Steuervorteils der 2 te Vorteil.

@Gerd:  Ich sehe das ähnlich wie Du und muss nicht jeden möglichen Vorteil auch tatsächlich nutzen, letztlich sind die 30% aber nicht erschlichen sondern Fakt.

Es gibt auch sicher genügend Menschen, denen selbst ein vermeintlich kleiner Steuervorteil und ggfs. erst Recht ein Kündigungsschutz von existentieller Bedeutung sein können. Für diese Personen finde ich die Vorteile durchaus angemessen.

 

Ob GdB oder %, ich denke wir meinen grundsätzlich das Gleiche <_< . Die ständige Nennung des Quick-Wertes  anstelle des INR-Wertes finde ich da wesentlich nerviger..... ​ :ph34r:

 

 

LG

 

Klaus

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Danke Klaus, das sehe ich auch alles so.

 

Die "Prozent" sind einfach nur Umgangssprache und amtlich gesehen nicht korrekt.

Aber ich lasse mich deswegen nicht in der Art und Weise maßregelen.

 

Viele Grüße

bearbeitet von Renate
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Hallo Zusammen,

 

Ob GdB oder %, ich denke wir meinen grundsätzlich das Gleiche <_< . Die ständige Nennung des Quick-Wertes  anstelle des INR-Wertes finde ich da wesentlich nerviger..... ​ :ph34r:

 

LG

 

Klaus

 

Es betriftt dich nicht ob du einen GdB von 30 hast oder 30 %, da du dich mit dem Thema nicht auseinandersetzen mußt und den anderen das ricthig erklären darfst / sollst mußt.  Bis 2001 war die Angabe in % gültig. Seid aber das SGB ix raus kam ist dies geändert worden. Daher sollte das auch umgangssprachlich verwnedet werden. 

Da du Marcumarpatient bist und du den aktuellen Begriff gelernt bekommen hast , der ja seid 1976 güllig ist kann du es nicht verstehen das die immer noch nach Quick messen.

Du willst ihn in INR haben  und so will der schwerbehinderte seine Beeinträchtigungen in GdB haben und nicht in Prozent.

 

Bei dem einen geht es um die Anerkennung als Schwerbehinderte und bei dem anderen um die Gesundheit. Deswegen ist das sehr wichtig sich an das zu halten was die gesetzlage rausbringt bzw. was die Mediziner entwickeln und aktuell ist. 

 

Gruß schlingeline

bearbeitet von Gast
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Danke Klaus, das sehe ich auch alles so.

 

Die "Prozent" sind einfach nur Umgangssprache und amtlich gesehen nicht korrekt.

Aber ich lasse mich deswegen nicht in der Art und Weise maßregelen.

 

Viele Grüße

 

Ist ja sehr schön das du endlich zur Vernunft gekommen bist und endlich einsiehst das deine Schreibweise nicht mehr aktuell und gültig ist. Der Schwerbehinderte möchte und will nicht diskriminiert werden. 

 

Warum nicht gleich so. Erst mit Steinen werfen und dann mit der Wahrheit rausrücken. 

bearbeitet von Gast
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Der Unterschied zwischen Quick und INR ist doch ein ganz anderer und viel bedeutender!

Das sind völlig unterschiedliche medizinische Werte.

 

Aber die "Prozente" sind  n u r Umgangssprache und jede/r, weiß was ich damit meine.

Dass du dich daran so aufhängst??? :unsure:

 

Ich sehe nur ein , dass es keinen Sinn macht und ich hierzu nichts mehr schreiben werde.

 

Der Klügere gibt nach :lol:  :lol:  :lol:

bearbeitet von Renate
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Hallo ihr Streithähne,

 

jetzt habt euch doch wieder lieb.

 

Dieser Streit lohnt doch nicht, die Zahl mit oder ohne Prozent, jeder versteht es.

 

Grüße

Dietmar

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