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Rechtliche Frage zum Arztgespräch


hanny06

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Hallo zusammen,

 

weiß zufällig jemand von euch, ob es eine rechtliche Grundlage gibt (schriftlich irgendwo festgehalten und einsehbar),dass Patienten während Gesprächen mit einem Arzt von Angehörigen begleitet werden dürfen. Es geht nicht um mich persönlich, aber in dem mir bekannten Fall haben Arzt und Vorzimmerschwestern dies nicht gestattet, obwohl der Patient es gerne gewollt hätte. 

Ich möchte jetzt auch keine Diskussion los treten, dass dann der Arzt gewechselt werden sollte, ist mir alles klar. Mir geht es rein um die Faktenlage.

Ein herzliches Dankeschön im Voraus!

 

 

Viele Grüße

hanny

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Hallo Hanny,

 

 

Gesetzesgrundlagen kenne ich nicht, aber es verwundert doch sehr, das es nicht erlaubt wurde, trotz Zusage und Erlaubnis, die Verwandten nicht dabei sein zu lassen. Mich hat man immer vorab aller OPs gefragt, besser gesagt ich musste zustimmen, habe es getan und es gab keine Probleme.

 

LG Thomas

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Hallo Hanny,

 

von so einem Fall - wie von dir geschildert - höre ich zum ersten Mal. Der Arzt hat Dritten gegenüber Schweigepflicht, aber doch nicht wenn der Patient selber will, dass die begleitende Person bei der Untersuchung und/oder der Ergebnisbesprechung dabei ist.

 

Vor ein paar Jahren nahm mich mal eine Bekannte mit zu einem Termin in eine Klinik, wo sie eine Brustverkleinerung vornehmen lassen wollte. Sie hatte sehr schwere Brüste und fühlte sich damit nicht wohl, hatte ständig Rückenschmerzen. Ich war während des gesammten Termins dabei. Die Brust wurde angezeichnet und jeder Schritt vom Bevorstehenden wurde ausführlich erklärt. Letztendlich scheiterte die OP daran, dass die Krankenkasse nicht bereit war, die Kosten zu übernehmen. Weder der Arzt noch meine Bekannte hatten ein Problem damit, dass ich dabei war und ich war keine nahestehende Person und schon gar nicht verwandt.

 

LG

Helga

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Hallo Hanny,

 

schau doch mal in die Berufsordnung der Ärzte für Dein Bundesland. In der Musterberufsordnung für Ärzte ist es der §7 Abs. 5 - Hier wird geregelt das der Arzt die Begleitung des Patienten zulassen KANN.

 

http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/MBO_08_20112.pdf

 

Es ist also eine Entscheidung des Arztes / der Ärztin letztendlich. Nicht entscheiden darf es die Sprechstundenhilfe. Von Fall zu Fall kann es natürlich angehen das es aus ärztlicher Sicht besser ist das das Arzt/Patientengespräch unter 4 Augen stattfindet. Aber das sollte dann schon begründet sein.

 

Hoffe diese Fundstelle hilft.

 

MfG

Thomas W.

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