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SCHWERBEHINDERUNGSGRAD 30%


H.G.J.

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Wie in einem anderen Thread schon diskutiert wurde mir 30% Schwerbehinderung anerkannt wie einigen anderen hier. Habe jetzt aber noch zwei Fragen :

 

1) Welche Vorteile habe ich mit 30 %

 

2) Wer hat mehr als 30% erhalten und warum bzw wie begründet ?

 

 

Vielen Dank derweil

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Hallo Hagen,

 

im Bereich der Einkommensteuer hast du einen kleinen Vorteil im Bereich der außergewöhnlichen Belastung von pauschal 310,- € bei einem GdB von 30 %. Achtung, wenn du fleißig alle Belege sammelst - von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten bis hin zu Ausgaben im optischen oder zahnärztlichen Bereich - kannst die diese dann geltend machen, wenn du (steuerlich) deine persönliche Zumutbarkeitsgrenze überschreitest.

 

Interessanter wird es im Arbeitsrecht. Du kannst - mit einer guten Begründung - die Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten bei der Agentur für Arbeit beantragen. Dadurch erhöht sich dein Kündigungsschutz erheblich. Schau für dieses Thema hier im Forum und im Internet nach weiteren Hinweisen.

Dein Arbeitgeber kann - nach einer zugebilligten Gleichstellung - die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe für einen Arbeitsplatz kürzen. Sicherlich ein Vorteil, aber die Gefahr besteht, einen Schwerbehinderten nicht weiter beschäftigen zu wollen...

 

Viele Grüße

Michael

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Hallo Michael,

 

Du schriebst:

aber die Gefahr besteht, einen Schwerbehinderten nicht weiter beschäftigen zu wollen...

 

Das stimmt ja so nicht ganz, weil jemand mit 30% nicht schwerbehindert, sondern im Arbeitsrecht nur "gleichgestellt" ist.

Ich halte es auch fuer bedenklich, die Schwerbehinderung nicht zu beantragen oder dem Arbeitgeber nicht zu melden (Gleichstellung kriegt er sowieso mit), aus Angst, dass einem dann gekuendigt wird. Viel einfacher ist es naemlich, aus krankheitsbedingten Gruenden zu kuendigen (Ihr seid einfach zu oft wegen der selben Krankheit im Krankenhaus oder krank) und wer dann keine Schwerbehinderung vorweisen kann, der ist ganz schnell draussen, weil ihm der besonder Kuendigungsschutz fehlt!

 

Also, schauen, dass Ihr auf die 50% kommt (mit Widerspruechsverfahren), wenn das nicht geht, Gleichstellungsantrag.

 

Und huetet Euch vor Attesten, die ihr Eurem Arbeitgeber vorlegt (z.B. nur noch sitzende Taetigkeit oder so..). Das kann dann so enden, dass er Euch kuendigt, weil Euer aktueller Job ein anderes Taetigkeitsprofil hat!!!

 

Bonne chance

 

Gruss von

 

Armin 8)

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