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Schwerbehiausweis !!!!!!!!!!!!!!!


H.G.J.

Empfohlene Beiträge

Hallo Ihrs,

 

hab jetzt auch meinen Bescheid zwecks Schwerbehindertenausweis bekommen und trotz künstlicher Aortenklappe und schwerer Psoriasis nur 30 % bekommen. Kann mir jemand sagen wie ich nun weiter vorgehen soll ? Gleich Einspruch einlegen ? Mit welcher Begründung ? Weitere Atteste besorgen ? Bin für jeden Tip dankbar !

 

Danke Grüßle

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Hallo Hagen,

 

das Problem ist, unterschiedliche Behinderungen werden nicht einfach addiert, sondern interpretiert.

D.h. selbst wenn dir für die Schuppenflechte 30 % zuerkannt werden und 30 % für die verminderte Blutgerinnung (Marcumar) kommen da nicht automatisch 60 % bei heraus.

Ich habe mich - bei Gleitwirbel und verm. Blutgerinnung - mit 30 % zufrieden gegeben. Muß aber für dich nicht gelten, klar...

Du hast jetzt zwei Möglichkeiten a.) sofort Wiederspruch oder b.) später dann Antrag auf Verschlechterung. Hier im Forum gibt es einige, in Darstellung der Wirkung sehr unterschiedliche Beiträge. Mal geht es glatt, dann wieder das glatte Gegenteil.

Ich habe dann bei der Argentur für Arbeit einen Gleichstellungsantrag gestellt und genehmigt bekommen (Andreas nochmal vielen Dank für deine sehr gute Begründung).

 

Viele Grüße

Michael

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Hallo, Hagen,

hab jetzt auch meinen Bescheid zwecks Schwerbehindertenausweis bekommen und trotz künstlicher Aortenklappe und schwerer Psoriasis nur 30 % bekommen. Kann mir jemand sagen wie ich nun weiter vorgehen soll ? Gleich Einspruch einlegen ? Mit welcher Begründung ? Weitere Atteste besorgen ? Bin für jeden Tip dankbar !

Bei mir reichte eine Stellungnahme meines Kardiologen aus. Man wollte mir im ersten Anlauf nur 40% bewilligen ((AKE+MKE). Ich habe dagegen Einspruch eingelegt, das Versorgungsamt hat daraufhin selbstständig beim Arzt eine Stellungnahme angefordert und dann gab es die 50%, die bis heute auch festen Bestand haben, dh das ist jetzt das Minimum, es sei denn, meine Leistungsfähigkeit verschlechtert sich. Das Ganze war in 1995. Ich weiss nicht, ob sich in den Vorschriften der Versorgungsämter mittlerweile etwas geändert hat.

Ich würde also auf jeden Fall Einspruch einlegen und mit dem Kardiologen reden.

 

Bye, Roland

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