Britta Geschrieben 22. Dezember 2004 Share Geschrieben 22. Dezember 2004 Hallo, ich hatte zwar schon unter "60 % GdB - Welche Vorteile" geschrieben, aber für den Fall, dass das niemand mehr liest, wollte ich meine zweite Frage noch mal separat stellen. Darf man mit einem GdB von 60 % (ohne besonderes Zeichen auf dem Ausweis) mit dem eigenen Auto auch Behindertenparkplätze benutzen? Weiß der Arbeitgeber, dass man 5 Tage mehr Urlaub in Anspruch nehmen kann, oder muss man ihn darauf hinweisen? Gruß Britta Und schon mal vielen Dank für eure Geduld beim Beantworten meiner Fragen! Zitieren Link zu diesem Kommentar
Markus Geschrieben 22. Dezember 2004 Share Geschrieben 22. Dezember 2004 Hi Britta, die 5 Tage dem Betrieb mitteilen, genauso wie dem Finanzamt die 60% wegen Freibetrag. Ohne Merkzeichen "G" hast Du leider auf einem Behindertenparkplatz nix zu suchen, es sei denn, Du fährst jemanden mit Merkzeichen "G" durch die Gegend... Viele Grüße Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar
roli Geschrieben 24. Dezember 2004 Share Geschrieben 24. Dezember 2004 Hallo, da gibts Infos: http://www.lvf.bayern.de/schwbg/formulare-schwbg.html http://www.lvf.bayern.de/schwbg/br-schwbg....#nachausgleiche roli Zitieren Link zu diesem Kommentar
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