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Nutzung von Schwerbehindertenparkplatz?


Britta

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Hallo,

ich hatte zwar schon unter "60 % GdB - Welche Vorteile" geschrieben, aber für den Fall, dass das niemand mehr liest, wollte ich meine zweite Frage noch mal separat stellen.

Darf man mit einem GdB von 60 % (ohne besonderes Zeichen auf dem Ausweis) mit dem eigenen Auto auch Behindertenparkplätze benutzen?

Weiß der Arbeitgeber, dass man 5 Tage mehr Urlaub in Anspruch nehmen kann, oder muss man ihn darauf hinweisen?

Gruß

Britta

Und schon mal vielen Dank für eure Geduld beim Beantworten meiner Fragen!

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Hi Britta,

 

die 5 Tage dem Betrieb mitteilen, genauso wie dem Finanzamt die 60% wegen Freibetrag.

 

Ohne Merkzeichen "G" hast Du leider auf einem Behindertenparkplatz nix zu suchen, es sei denn, Du fährst jemanden mit Merkzeichen "G" durch die Gegend...

 

Viele Grüße

Markus

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