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60 % GDB - welche Vorteile?


Britta

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich habe nach einem Herzklappenersatz u. a. Krankheiten nun einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 60 % bekommen. Wer könnte mir helfen und sagen, welche "Vorteile" man damit in Anspruch nehmen kann? Ich bin mir da total unsicher. Oder wo könnte ich im Internet nachsehen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß

Britta

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Hallo Britta,

 

folgender Hinweis bezieht sich auf das Einkommensteuerrecht für Behinderte:

http://www.fm.baden-wuerttemberg.de/sixcms.../behinderte.pdf

Wichtig sind natürlich auch die Auswirkungen im Arbeitsrecht (Kündigungsschutz, besondere Maßnahmen am Arbeitsplatz etc.). Diese erfärst du aber genauer im... früher hieß es mal Arbeitsamt, ich glaub nach der Namensänderung ist da irgendeine Argentur im Spiel.

Spaß beiseite, 60 % GdB bekommt man heutzutage nicht, wenn nicht ernsthafte Lebensbeeinträchtigungen vorliegen. Das tut mir leid für dich.

Wenn du neben dem GdB noch ein zus. Merkmal im Behindertenausweis hast, z.B. ein G, dann kommt es auf deine Gemeinde an, ob du z.B. einen ermäßigten Monatsfahrausweis bekommen kannst o.ä. Dies musst du bei deiner Gemeinde erfragen.

Suche hier im Forum noch nach Beiträgen zu kronisch Krank und deren Auswirkungen für die Zuzahlungen.

Ich hoffe, es kommen noch mehr Hinweise für dich.

Einen schönen 4. Advent wünsche ich dir

 

aus dem mit Schneeregen i.M. sehr ungemütlichem Bielefeld

Michael

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Hallo,

 

es ist ungewöhnlich das man nach eine rOp so einen Hohen Grad bekommt, ich habe auch 60% aber ordentlich gemogelt.

Die Vorteile Du hast steuerlich einen Freibetrag und Du hast mehr Urlaub und bist fast unkündbar, der letzte der das Schiff verlässt.

Musst bei der Einstellung auf nachfrage aber den Zustand mit Ausweis angeben.Eventuell sehen dann einige wenn auch unter Angabe v. gründen von ner Einstellung ab.

ABER DU DARFST IN FRÜHRENTE GEHEN Wenn es soweit ist

LG Steffi

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Hallo Britta,

 

ich habe seit Februar 2004 zwei künstliche Herzklappen und seit April 2004 eine GdB von 60 Prozent mit Zusatz "G"zuerkannt bekommen. Die meisten "Vorteile" wurden bereits genannt. Der zusätzliche Steuerfreibetrag beträgt 720 Euro jährlich, Zusatzurlaub i. d. R 5 Arbeitstage. Kündigung ist nur mit Zustimmung des zuständigen Integrationsamtes möglich (Früher Versorgungsamt). Meines Wissens kann man z. Z. ohne Abschläge 3 Jahre früher in Rente gehen. Das Kennzeichen "G" berechtigt Dich entweder stark vergünstigt öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, oder die KfZ Steuer um 50 Prozent zu reduzieren. Ich habe mich für KfZ Steuer entschieden, weil ich einen Diesel fahre (spare somit 154 Euro jährlich) und öffentliche Verkehrsmittel in meiner Region kaum existent sind. Nach Vorlage des Behindertenausweises war ich u. A. auch bereits verbilligt im Schwimmbad. Genaue Auskunft gibt das zuständige Integrationsamt.

 

 

Gruß, Stefan

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Hallo zusammen,

 

es ist eine sehr interessante Sache mit dem GDB. Habe einen entsprechenden Antrag gestellt (vor 3 Wochen), bisher aber keine Antwort erhalten. Die 60 %, die Ihr nennt, ist das normal? Meine Krankenkasse sagte sowas von 40, max. 50 %. Und wie kann man da was machen? Ne PN wäre wohl aus Daten- und Persönlichkeitsrechtsgründen besser. Klingt aber komisch :wink:

 

Ansonsten wünsche ich noch einen schönen 4. Advent. Wir haben hier ein paar Zentimeter Schnee, aber alles sehr nass.

 

Liebe Grüsse

Uwe

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Hallo Uwe,

 

vielleicht hilft dir dieser Beitrag weiter:

 

http://www.uwendler.de/ahp/nr/26/26.9.htm

 

Mein Antrag auf Behinderung habe ich am 08.08.04 persönlich in den Briefkasten des Bielefelder Versorgungsamtes geworfen. Mit Datum 10.12.04 wurde er dann mit 30 % beschieden.

 

Das VA teilte mir mit Schreiben vom 10.08.04 mit,

bei Erwerbstätikeit des Antragstellers würden besondere gesetzliche Vorschriften zur Beschleunigung des Feststellungsverfahrens greifen.

 

Ich bin gespannt auf die Laufzeit deiner Antragstellung. Wichtig ist aber auch, daß du alle genannten Ärzte vorher darauf hingewiesen hast, daß eine Stellungnahme von ihnen erwartet wird.

 

In meinem Fall hat mein Orthopäde einfach nicht geantwortet. Werde also den mühevollen Weg des Wiederspruchs gehen müssen.

 

Viele Adventsgrüße aus dem von Sonnenstrahlen umscheichelten Bielefeld

Michael

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Hallo,

erst mal vielen Dank für eure ausführlichen Antworten, das war wirklich sehr interessant. Muß man die 5 Tage zusätzlichen Urlaub beantragen, oder weiß der Arbeitgeber wohl von allein bescheid? Und wie ist das mit Behindertenparkplätzen, darf man die nutzen, wenn man 60 % hat, aber kein G oder sonstiges Zeichen auf dem Ausweis hat?

Gruß

Britta

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