o.heipel Geschrieben 26. Januar 2013 Share Geschrieben 26. Januar 2013 Hallo, ich habe folgendes Problem.Ich möchte meine Kasse, Aok zur TK wechseln und benutze Seit 2000 das Coagucheck Gerät welches mir ja nur leihweise von meiner alten Kasse überlassen wurde.Was passiert nun bei einem wechsel? Kann ich das Gerät zur neuen mitnehmen? Falls nicht, muß für die neue eine erneute Schulung machen um wieder ein Gerät zu erhalten? Wie lange kann ich das Gerät noch behalten um weiter messen zu können? Hat irgend jemand Erfahrung damit? Gruß Ottmar Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 26. Januar 2013 Share Geschrieben 26. Januar 2013 Hi, ich habe auch ein Kassenwechsel gemacht, und ich habe nicht nur das Messgerät sondern andere Hilfmittel ( wegen weitere einschänkungen). Diese wurden ebenfalls teilweise übernommen. Und ich durfte sie behalten was ja sehr notwenidg ist. Eine Schulung zur Selbstbestimmung reicht , du hast eine Bescheinigung und das ist dann ok. Gruß schlingeline PS: weswegen wechselt du denn überhaupt ? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dennis Geschrieben 26. Januar 2013 Share Geschrieben 26. Januar 2013 Auch ich habe vor ca. 6 Monaten meine Kasse gewechselt. Vorher war ich bei der BKK versichert und habe von denen - 1 CoaguCheck XS. - 1 Sauerstoffstofflangzeittherapie. - 1 angepassten Rollstuhl erhalten. Das CoaguCheck und den Rollstuhl durfte ich behalten, die Kassen haben sich da untereinander geeinigt. Nur das Sauerstoffgerät musste ich austauschen, weil meine neue Kasse eigene Verträge mit speziellen Firmen hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Thomas W. Geschrieben 26. Januar 2013 Share Geschrieben 26. Januar 2013 Hallo Ottmar, auf jedenfall mit beiden Krankenkassenüber diese Sachen sprechen. Im ungünstgsten Fall müsstest Du die leihweise überlassenen Geräte zurückgeben und bei der neuen Kasse wieder beantragen. Ansonsten können das die Kassen auch untereinander verrechnen. Begeisterung wirst Du bei der neuen Kasse nicht auslösen wenn Du mit entsprechenden Vorerkrankungen dorthin wechselst. Die neue Kasse darf diese Erkrankungen nicht aktiv erfragen - allerdings lässt es sich ja bei einer laufendene Hilfsmittelversorgung auch nicht verschweigen. Ablehnen darf Dich die neue Kasse deswegen allerdings nicht. MfG Thomas W. Zitieren Link zu diesem Kommentar
o.heipel Geschrieben 26. Januar 2013 Autor Share Geschrieben 26. Januar 2013 Danke für die Antworten. Ihr habt mir damit auf jeden fall weitergeholfen. Gruß an alle Ottmar Zitieren Link zu diesem Kommentar
horst60 Geschrieben 28. Januar 2013 Share Geschrieben 28. Januar 2013 Hallo Ottmar, ich höre heute zum ersten mal,das das Gerät zur INR-Bestimmung nur Leihweise von der Kasse zur Verfügung gestellt ist.Davon habe ich weder bei der Schulung,noch bei meiner Kasse etwas gehört.Ich werde mich mal bei der AOK-Hamburg kundig machen,ob dem wirklich so ist.Und wenn dem doch so sein sollte,kann ich mir nicht vorstellen,das man bei einem Wechsel zu einer anderen Kasse das Gerät zurück geben muss.Ich denke schon,das es da eine Einigung unter den Kassen untereinander gibt,die das regelt. Liebe Grüße aus Düsseldorf von Horst ! Zitieren Link zu diesem Kommentar
o.heipel Geschrieben 1. Februar 2013 Autor Share Geschrieben 1. Februar 2013 Hallo an alle die es vielleicht auch mal Vorhaben zu wechseln. Also ich bin bei der AOK Hessen. Von der habe ich auch einen Aufkleber bekommen mit "Eigentum der AOK Hessen". Da mein Wechsel inzwischen schon fast vollzogen ist habe ich mal bei der AOK nachgefragt.Dort hieß es das Gerät sei Eigentum der AOK und müsse zurückgegeben werden.Man könne es mir aber bis ich ein neues habe noch ein paar Wochen überlassen. Ich werde jetzt erst mal bei der TK nachfragen was die dazu sagen. Ich werde auf jeden Fall alle auf dem laufenden halten. Gruß Ottmar Zitieren Link zu diesem Kommentar
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