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Vorsorgevollmacht


Claudia0709

Empfohlene Beiträge

Hallo !

 

Mich würde mal interessieren ob ihr alle eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung hattet als ihr operiert wurdet ?

Hat euch ein Arzt gefragt ob ihr das habt ?

Meine Mutter hatte keine, und niemand hat im vorfeld gefragt Ich weiß das das leichtsinnig war. Nun hat sie beides.

 

LG Claudia

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Hallo Claudia,

ich habe eine Patientenverfügung bei meinen persönlichen Unterlagen,auch schon vor meiner OP.Aber ein Arzt hat mich nie danach gefragt,ich glaube auch nicht,das ein Arzt jemals danach fragen würde.Überlege doch mal warum.

Gruß von Horst aus Düsseldorf !

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Mich würde mal interessieren ob ihr alle eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung hattet als ihr operiert wurdet ?

Hat euch ein Arzt gefragt ob ihr das habt ?

Meine Mutter hatte keine, und niemand hat im vorfeld gefragt Ich weiß das das leichtsinnig war. Nun hat sie beides.

Prinzipiell ist so eine Verfügung natürlich gut – und theoretisch wollte ich auch mal eine machen, aber praktisch habe ich es immer auf die lange Bank geschoben und immer noch keine.

 

Gottlob wurde ich noch nie wegen eines akuten Notfalls bei dem ich mich selbst nicht mehr äußern konnte in eine Klinik eingeliefert, sondern alle Klinikaufenthalte, waren normale stationäre Aufnahmen.

 

Bei der Aufnahme habe ich dann gesagt, wem Auskunft erteilt werden darf und wer ggf. Entscheidungen treffen dar und das wurde dann in den Patientenunterlagen festgehalten. – In Bad Oeynhausen hatte ich es schon vorher mit den übrigen Unterlagen eingeschickt, aber ich wurde dann bei der Aufnahme auch nochmals gefragt.

Wenn der Auskunftsberechtigte nachgefragt hat, hat er dann auch immer eine Antwort bekommen. In Bad Oeynhausen war es sogar so, daß sich das OP-Team nach Ende meiner OP telef. gemeldet hat, und kurz durchgegeben hat, daß alles gut verlaufen ist.

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Hallo

 

Ich habe eine Patientenverfügung. Dort ist ganz klar geregelt was ich möchte und was nicht. Ich bin bisher eigentlich immer danach gefragt worden. Mein oüerateur wollte diese vor der OP soagr lesen.

 

Ich find das auch richtig ! - Was soll ich mit einer Verfügung von der niemand etwas weiß ?

 

Lg Dennis

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Hallo Claudia,

 

ob Patientenverfügung (PV) ja oder nein ist sehr persönlich und individuell zu entscheiden. Seit die PV im BGB verankert ist (seit 2009) sollte man recht genau formulieren für welche Situation etwas Verfügt wird.

 

Eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung ist aus "technischer" Sicht sehr wichtig. Allerdings sollte man beachten, dass eine Vorsorgevollmacht dem Bevollmächtigten sehr großen Handlungsspielraum lässt und grdsl. immer sofort gültig ist. Da sollte man nur eine oder auch mehrere Personen bevollmächtigen die volles Vertrauen geniessen. Diese Art der Vertretung wird, im Gegensatz zur gestzl. Betreuung, nicht kontrolliert.

Alternativ bietet sich eine Betreuungsverfügung an in der man für ein evtl. Betreuungsverfahren Personen und Vorstellungen für die Betreuung gegenüber dem zuständigen Gericht verfügt. Hier unterstehen die eingesetzten Betreuer dann der gerichtlichen Aufsicht und werden bei Entscheidungen auch von dort abgesichert und unterstützt.

 

In HH gibt es eine gute Broschüre (online) "Ich sorge vor":

 

http://www.hamburg.d...e-vor-datei.pdf

 

oder hier eine andere Quelle;

 

http://www.aerztekammer-hamburg.de/patienten/patientenverfueg.htm

 

 

Schau mal rein - ist ganz informativ mit Beispielen.

 

Grdsl. - ganz niederschwellig - reicht aber auch eine kurze Enbindungserklärung bzgl. der Schweigepflicht - allerdings eben nur für den infomellen Teil - sie berechtigt nicht zur "Mitbestimmung" bei der Behandlung.

 

MfG

Thomas W.

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Hallo,

 

nur noch als Ergänzung - eine PV ist NICHT vorgeschrieben - die Verfügung ist freiwillig und darf nicht zur Bedingung für eine Behandlung/Unterbringung u.ä. verlangt werden.

Hier die Rechtsgrundlage im BGB:

 

§1901a insbesondere Abs. 4 im BGB

 

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1901a.html

 

Also keine Panik wenn (noch) keine PV geschrieben ist.

 

MfG

Thomas W.

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