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Versorgungsamt lehnt Antrag ab !


Dennis

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

Ich habe aufgrund meiner Hererkrankung eine Schwerbehinderung (GdB 80) ohne Merkzeichen.

 

Nun hat sich ja die Situation verschlechtert und ich stellte einen Verschlimmerungsantrag.

 

Darin sind neu aufgetretende Gesundheitsstörungen.

 

- AICD Implantation.

 

- AV - Block 3° mit 100 % Schrittmascherbeteiligung

 

- Sauerstoffpflichtige Herzinsuffiziens mit zeitweiser Dekompensation.

 

Nun hat das Versorgungsamt eine wesentliche Verschlimmerung abgelehnt, mit der begründung dass die Herzleistungsschwäche durch den Sauerstoff ausgeglichen werde und somit keine Behinderung im eigentlichen Sinne mehr vorliege.

 

Vor allem die von mir beantragte "gehbehinderung" ( Merkzeichen G) liege nicht vor.

 

 

Sollte ich dagegen angehen ?? Wenn ja, wie mache ich das am besten ??

 

Danke euch schonmal

 

Dennis

bearbeitet von Dennis
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Hey Dennis ...

 

klar kannst du dagegen vorgehen, ein Widerspruch ist doch das was du tun kannst und auch solltest. Ich hatte jene Probleme auch, befristete Schwerbehinderung, neue Krankheiten dazu, abgelehnt, Widerspruch und dann gar auf Lebenszeit bewilligt. Also mache es. Erst einmal Widerspruch einlegen, dann musst du noch eine Begründung schreiben, da kannst du dir auch Hilfe und Unterstützung im Netz holen, was du und wie du schreiben musst, nichts verhamrlosen und herunterspielen, ruhig etwas mehr, das ist nicht schlimm.

 

Sie können dann es doch auch nur ablehnen oder du hast Glück, alles weitere, musst du dann entscheiden.

 

Viel Glück

 

LG Thomas

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Hallo Sunny,

das "G" im Ausweis erleichtert nicht das Parken auf Behindertenparkplätzen. Dafür braucht es ein "aG" für aussergewöhnliche Gehbehinderung, wenn du z.B. einen Rollstuhl benötigst. Mit dem "G" hast du aber die Möglichkeit für 5 € im Monat sämtliche Nahverkehrsmittel kostenfrei zu benutzen. Dafür bekommt man eine Wertmarke, die man zu dem Ausweis legt. Ich weiß nicht, ob du einen Anspruch auf einen Sitzplatz hast oder ob du dafür auch das "aG" brauchst. Das habe ich noch nicht ausprobiert. Das "G" habe ich genau wie Thomas nach einem eingelegten Widerspruch auf Lebenszeit erhalten.

 

lg Helga

bearbeitet von helga-margarete
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Hallo Sunny,

das "G" im Ausweis erleichtert nicht das Parken auf Behindertenparkplätzen. Dafür braucht es ein "aG" für aussergewöhnliche Gehbehinderung, wenn du z.B. einen Rollstuhl benötigst. Mit dem "G" hast du aber die Möglichkeit für 5 € im Monat sämtliche Nahverkehrsmittel kostenfrei zu benutzen. Dafür bekommt man eine Wertmarke, die man zu dem Ausweis legt. Ich weiß nicht, ob du einen Anspruch auf einen Sitzplatz hast oder ob du dafür auch das "aG" brauchst. Das habe ich noch nicht ausprobiert. Das "G" habe ich genau wie Thomas nach einem eingelegten Widerspruch auf Lebenszeit erhalten.

 

lg Helga

 

Hallo Helga,

 

danke für die Info.

 

Ich habe dieses Jahr auch einen Erhöhungsantrag gestellt und das Merkzeichen "G" (ohne Widerspruch!) gleich miterhalten.

 

VlG

Sunny

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Genau so ist es !

 

Für die nutzung eines Behindertenparkplatzes benötigt man das Merkzeichen "ag". Mit diesem geht man dann zum Straßenverkehrsamt und beantragt die blaue Parkkarte.

 

Ich möchte das Merkzeichen "G" für die unentgeltliche Benutzung des ÖPNV. Zudem genehmigt meine Krankenkasse bei vorliegen des Merkzeichens G + Transportschein bis zu 5 fahrten zu ambulanten Arztterminen pro Quartal. Diese fahrten verrichte ich momentan mit dem Taxi.Das geht ganz schön ins geld, aber was will man denn machen.

 

Liebe Grüße Dennis

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