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Freie Arztwahl


Klaus

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Hallo Roger,

 

hast Du schlechte Erfahrungen mit deiner Krankenkasse gemacht oder warum diese Handhabung?

Bei mir als stinknormalen Kassenpatienten gab es noch nie in irgendeiner Form Probleme. D.h. wenn mir ein Zahnarzt nicht professionell geholfen hat, habe ich Ihn gewechselt. Wenn mir ein Hausarzt nicht geholfen hat, bin ich zu einem Anderen gegangen. Auch die Vorgehensweise bei meiner Herzerkrankung habe ich selbsständig, ohne das Zutun meiner Krankenkasse, zusammen mit meinem Hausarzt (Internist) organisiert. So einfach geht das, natürlich sollte man das nicht übertreiben. Es gibt ja genügend "Spezialisten", die solange den Arzt wechseln, bis einer eine Krankschreibung tätigt. Dem muß natürlich im allgemeinen Interesse ein Riegel vorgeschoben werden.

Da der Arzt immer noch die Diagnose stellt, ist der erste Schritt immer der Gang zum Arzt. Erst nach der Diagnose empfiehlt es sich gegebenenfalls die Krankenkasse bezüglich der Weiterbehandlung zu konsultieren. Der Krankenkasse steht zwar zu, eine Diagnose /Behandlung in Frage zu stellen, eine Diagnose zu stellen wird sie sich hüten. Dafür sind dann wieder Ärzte (Vertrauensärzte etc) da.

 

Also gibt es meines Erachtens, wie Ilona schrieb, schon eine freie Arztwahl.

Das ich mir nicht den Prof.Dr.med.dent.phil..... aus der Klinik XYZ als Kassenpatient aussuchen kann, versteht sich doch von selbst.

 

Gruß

 

Klaus

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Klaus,

 

ich gebe Dir im Grundsatz Recht. So verhalte ich mich ja auch.

 

Aber- es gibt per Gesetz keine freie Arztwahl. Sondern dies wird im Moment von den Krankenkassen so praktiziert, wie es ist. Wie lange noch ist ja auch fraglich.

 

Das Problem fängt an, wenn Du wirklich schwer krank bist und Dir nur einige wenige Spezialisten helfen können. Und die sind enweder nicht bei der Kasse zugelassen oder sitzen im Ausland (ich nehme jetzt mal die Scharlatane außen vor, sondern rede nur von ordentlichen Medizinern). Dann hast Du ein Problem. Dann gibt es keine freie Arztwahl. Allerdings, wie gesagt, hat die Kasse die Pflicht, die Behandlung sicherzustellen. In so einem Fall wendet man sich an die Kasse unter Fristsetzung und bittet um Behandlung. Stellt sie diese nicht sicher (in der Regel kann sie das ja nicht), dann hast du wirklich Anspruch auf freie Arztwahl.

 

Spreche aus persönlicher Erfahrung. Da lernt man, wie man in schwierigen Situation mit der Kasse umzugehen hat. Es ging vor einigen Jahren um meinen Vater, den leider nur ein Spezialist in Süddeutschland operieren konnte und dies dann auch mit Erfolg getan hat. Mit der Folge, daß wir erst einmal die Kasse durch 2 Instanzen verklagen mußten, bis wir halbwegs Recht bekamen. Da lernt man so etwas.

 

Gruß

 

 

Roger

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Hallo Roger,

 

hab ich mir ja schon fast gedacht. Dann ist deine Reaktion natürlich i.O.

Das würde ich ja für meine Familienangehörigen auch tun. Ich habe nur festgestellt, daß es auch unter den Kassen schon Kulante (oder gar Seriösere) gibt, die relativ pragmatisch vorgehen und eben Solche, die direkt abblocken sobald mal etwas Handlungsspielraum möglich wäre. Bei meiner Krankenkasse wurde z.B. die Klinik nicht vorgeschrieben, allerdings auf NRW eingeschränkt (dabei ging es aber nur um die Fahrkosten) Das ist natürlich auch stark von den jeweiligen Bediensteten und deren Kenntnisstand abhängig. Fest steht, sobald man über das "Normale" was Krankheiten angeht hinaus kommt, wird es eng. :? Da kann sich schon eine in jungen Jahren abgeschlossene Zusatzversicherung bezahlt machen. :roll:

 

Schönen Gruß

 

Klaus

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