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marcumar rezept


Dieter

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Hallo zusammen,

 

darf man eigentlich pro Quartal nur ein Marcumar Rezept bekommen?

 

Ich habe zu Beginn des Quartals ein Marcumar Rezept vom Arzt bekommen. Dafür durfte ich natürlich 10 Euro bezahlen. Nun, kurz vor Ende dieses Quartals wollte ich mir heute ein neues Rezept dort holen, um mir einen Arzttermin im nächsten Quartal zu sparen.

 

Nun sagte mir die Arzthelferin, das ginge nicht, denn ich könnte nur ein Marcumar Rezept pro Quartal bekommen.

 

Stimmt das? Ich bin bei dieser Arztpraxis sehr misstrauisch, denn denen steht (nach meinem Gefühl) das Wasser bis zum Hals und die wollen sicherlich, daß ich im nächsten Quartal wiederkomme. So denke ich.

 

Ist mein Misstrauen begründet? Habe ich nicht ein Recht auf ein weiteres Rezept Marcumar - auch zu diesem Zeitpunkt?

 

Vielleicht sollte ich den Arzt wechseln.

 

Gruß von Dieter

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Hallo Dieter,

 

also das mit nur einem Rezept pro Quartal, als das hab ich ja noch nie gehört. Ich meine doch du brauchst das Marcumar in der richtigen Menge, unabhängig ob du ein Rezept hast oder nicht.

Ich habe den "Vorteil", dass ich meine Pillen direkt beim Arzt bekomme. Im Notfall kann ich sie aber bei meiner Stamm Apotheke holen, da ist ein Rezept (unbefristet) hinterlegt.

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Hallo Dieter,

 

Das kann ich beim besten Willen auch nicht glauben! Wenn Du mit deinen Tabletten nicht auskommst, warum sollte Dir dann kein zweites Rezept im Quartal zustehen.

 

Vielleicht kann sich Ilona als Fachfrau mal dazu äußern 8)

 

Ansonsten würde ich bei deiner Krankenkasse nachfragen, ob es da eine solche Regelung gibt. Das Argument mit den 10 Euro zählt aber glaube ich nicht, denn das bekommt ja die Krankenkasse und nicht der Arzt.

 

schöne Grüße

 

Klaus

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Hallo Dieter,

also so eine blödsinnige Einlassung der Arztpraxis.

 

Was nötig ist, wie eben Marcumar, wird auch verschrieben(wenn es verschreibungspflichtig ist).

Allerdings sehe ich auch bei meinen Patienten auf die Plausibilität der Med.Verschreibung. 100 Tbl. von XYZ 1 x täglich reicht 100 Tage. Wenn jemand dann nach 50 Tagen schon ein neues Rezept will, sage ich auch nein, bzw bespreche mit dem Pat. warum er es so wünscht ( Weltreise, Med. von Kind in Müll geschmissen, vom Hund gefressen ...?).

Beim Marcumar kommt es nun auf die durchschnittliche Wochen- und damit Quartalsdosis an (wobei keiner eine Tbl hin oder her rechnet), wenn aber der durchschnittliche Verbrauch bei 1/2 Tbl. pro Tag liegt, eine N3 also 200 Tage reichen müßte und jemand kommt schon nach 80 Tagen....dann müßte ich als Arzt fragen warum (siehe oben, Weltreise etc).

Auf Vorrat dürfen keine Medikamente verordnet werden, wenn der Arzt durch Ausufernde Verordnungen die Krankenkasse schädigt, macht er sich der Untreue schuldig und kann verurteilt werden (Strafrecht!).

Die 10 € Kassengebühr landen vollständig bei den kranken Kassen, die Verwaltungskosten bleiben zu 100% bei uns Ärzten.

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie...Ulla Schmidt, Herrn Lauterbach und Kollegen.

 

Also nicht gleich böse sein, sondern mit Arzt sprechen (wenn der nicht sprechen will, aber doch über Arztwechsel nachdenken)

Liebe Grüße

Ilona

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Hallo Ilona, hallo alle anderen,

 

ich habe mit meiner Krankenkasse gesprochen und die haben mir auch gesagt, daß es damit zu tun hat, daß Ärzte nicht auf Vorrat verschreiben dürfen.

 

Aber ich war am 6. Juli beim Arzt, der hat mir 100 Tabletten verschrieben. Ich bestimme meine Tagesdosis selbst. Es sind immer im Wechsel 1 und 1 1/2 Tabletten, macht also 1 1/4 Tabletten pro Tag. Bei 90 Tagen je Quartal sind das ca 110, also mehr als 100.

 

Es ist also gar nicht möglich, mit 100 Tabletten pro Quartal auszukommen.

 

Ist eigentlich Marcumr verschreibungspflichtig? Oder Apothekenpflichtig? Wenn ich bedenke, daß ich nur für das Rezept im Quartal 10 Euro bezahlen muss und zusätzlich ja noch 5 Euro zuzahlen muss: ich glaube da ist Marcumar, wenn ich es ohne Arztbesuch kaufen würde, preiswerter, oder? Aber Marcumar ist verschreibungspflichtig.

 

Ich muss da mal beim nächsten Mal nachfragen.

 

Erstmal herzlichen Dank für Eure Antworten.

 

Gruß Dieter

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Hallo,

ja Marcumar ist verschreibungspflichtig. Ist ja kein "Hustenbonbon".

100 Tbl. kosten ca 24 €, jenachdem, ob Reimport oder nicht. Hat man also doch noch 10 € weniger bezahlt als ohne Arzt (was ja nicht mögl. ist wg. Verschreibungspflicht).

Schadet ja nix, sich mal beim Arzt blicken zu lassen. Ist auch Voraussetztung für die Anerkennung als chronisch Kranker, daß man in regelmäßiger Behandlung ist.

Viele Grüße von Ilona

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