Manuela Geschrieben 18. August 2004 Share Geschrieben 18. August 2004 Hallo, nun hab ich mich schon so lang nicht gemeldet :? und sovieles ist "passiert". Mein Vater ist im Februar 04 operiert worden (hab da im Vorfeld und auch danach so viel Unterstützung von Euch bekommen ) - Mitralklappenersatz + Herzschrittmacher. Er hat sich davon insgesamt sehr gut erholt mit den "üblichen" Problemen (Einhaltung des Gerinnnungswertes (ich glaub das macht am Anfang jeden wohl ziemlich "fertig"), Wasser im Herzbeutel (hat sich aber normalisiert) usw.). Anfang August haben wir seinen 60ten gefeiert - aber richtig! Z.Z. ist er noch krank geschrieben und hat nun gestern seine Einstufung über den Behinderungsgrad erhalten - 40%. Nun weiß ich nicht wirklich, was diese 40% bedeuten. Ich hab zwar im Forum einige Beiträge dazu gelesen, finde aber leider die Berichte 'Schwerbehindertenausweis: Vorteile/Nachteile oder' und 'Herabsetzung des Schwerbehindertengrades' nich :? . Über jedes Feedback (und ich weis bei Euch, dass das einiges sein wird ) freue ich mich sehr ! Viele Grüße an alle, die hier immer so fleißig sind! Manu Zitieren Link zu diesem Kommentar
Sven Geschrieben 18. August 2004 Share Geschrieben 18. August 2004 Hallo Manuela, schön das Du Dich wieder an uns wendest und vor allem, daß es Deinem Vater soweit gut geht, daß er wieder feiern kann 8) Zu der Bewertung kann ich leider nichts beitragen, weil ich persönliche keine Ausweis habe und deshalb nicht im Thema bin. Es gab aber schon mal einen Link dazu ...... ich stöber nochmal .... Zitieren Link zu diesem Kommentar
stefan Geschrieben 18. August 2004 Share Geschrieben 18. August 2004 Hallo Manuela, durch einen Grad von 40 Prozent hat man meines Wissens nur einige steuerliche Vorteile, z. B. Freibetrag bei der Einkommenssteuer. Je höher der Behinderungsgrad, umso höher sind auch die Freibeträge. Ab 50 Prozent kommen weitere, arbeitsrechtliche Vorteile dazu, als da sind: ein vermehrter Kündigungsschutz, ein früherer Renteneintritt ohne Abzüge usw. (für Deinen vater eventuell interessant). Unter bestimmten Voraussetzungen wird man auch als Herzpatient gehbehindert eingestuft. Wer zu dieser Gruppe zählt, kann wahlweise 50 Prozent der KFZ Steuer sparen, oder mit einem geringen Eigenanteil (ca. 40 oder 50 Euro pro Jahr ?) unbegrenzt öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Detailierte Auskunft können Sozialverbände, Versorgungsämter usw. geben. Gruß, Stefan Zitieren Link zu diesem Kommentar
Klaus Geschrieben 18. August 2004 Share Geschrieben 18. August 2004 Hi, interessant wird es eigentlich nur ab 50 %. Einstufungen darunter können insbesondere Arbeitsrechlich relevant sein, z.B. wird man mit höher eingestuften Personen dann gleichgestellt. Leider gibt es den negativen Nebeneffekt bei einem Herzklappenersatz, daß man bei Zusatzversicherungen (werden ja zunehmend mehr) oft ausgeschlossen wird (trifft besonders jüngere Personen) Hat mich besonders beim Brillenersatz und Zahnersatz sehr gewundert. Pflegen wir gerade wegen unserer Erkrankung unsere Zähne nicht sogar besser als der Normalbürger? :? Gruß Klaus Zitieren Link zu diesem Kommentar
Manuela Geschrieben 20. August 2004 Autor Share Geschrieben 20. August 2004 ... schaut mal da: http://www.global-help.de/index.htm Eine wirklich hilfreiche Seite mit GdB Rechner, in welchem man die entsprechenden Beeinträchtigungen eintragen kann und sich den Gesamtgrad ausrechnen lassen kann (natürlich ohne Gewähr, aber zur Orientierung genial). Viele Grüße & ein schönes Wochenende wünscht Manu Zitieren Link zu diesem Kommentar
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