zocker Geschrieben 23. Dezember 2010 Share Geschrieben 23. Dezember 2010 Moin moin an alle, die Bezahlung von meinem CoaguCheck ist nun nendlich über die Bühne gelaufen. Ich bekomme den Pfand den ich hinterlegt habe abzüglich 10 Euro Zuzahlung von der Apotheke erstattet. Stellt sich die Frage muss ich für das Gerät die 10 Euro dazu bezahlen? Ist das Gerät nicht ein Hilfmittel wie die Lancetten und die Streifen auch? Eigentlich blöde Frage kann mir die Sache aber im Moment nicht erklären. Oder sehe ich das vollkommen falsch? Gruss Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar
huneke1 Geschrieben 23. Dezember 2010 Share Geschrieben 23. Dezember 2010 Hallo Markus, die Zuzahlung beträgt tatsächlich 10,00 Euro, habe ich in 2008 bei Erhalt des neuen Gerätes auch bezahlt. Die BEK hat 685,00 Euro übernommen. Frohe Feiertage Zitieren Link zu diesem Kommentar
hanny06 Geschrieben 23. Dezember 2010 Share Geschrieben 23. Dezember 2010 Ja, 10 € musste ich auch dazu zahlen. Von Pfand weiß ich aber nichts, da ich mein Gerät nicht über die normale Apotheke erhalten habe, sondern über so einen Versandhandel für Medikamenten und Hilfsmittel....vielleicht ne Versandapotheke?? Wenn man aber bedenkt, dass dafür die Streifen dann ohne Zuzahlung sind, kann man das doch noch gut verschmerzen. Wünsche dir immer stabile Werte! Gruß hanny Zitieren Link zu diesem Kommentar
Thomas W. Geschrieben 23. Dezember 2010 Share Geschrieben 23. Dezember 2010 Hallo Markus, ja da gibt es kein entrinnen - 10 Euro sind korrekt - schau mal hier: § 33 Abs.8 SGB 5: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html § 61 SGB 5 (erster Satz) : http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__61.html Ich hoffe das hilft Dir als Info. MfG Thomas W. Moin moin an alle, die Bezahlung von meinem CoaguCheck ist nun nendlich über die Bühne gelaufen. Ich bekomme den Pfand den ich hinterlegt habe abzüglich 10 Euro Zuzahlung von der Apotheke erstattet. Stellt sich die Frage muss ich für das Gerät die 10 Euro dazu bezahlen? Ist das Gerät nicht ein Hilfmittel wie die Lancetten und die Streifen auch? Eigentlich blöde Frage kann mir die Sache aber im Moment nicht erklären. Oder sehe ich das vollkommen falsch? Gruss Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar
zocker Geschrieben 23. Dezember 2010 Autor Share Geschrieben 23. Dezember 2010 OK alles klar. Ich dachte weil es die Lancetten und die Teststreifen auch ohne Zuzahlung gibt müsste das bei dem Gerät an sich auch so sein. Gruss Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar
AWM Geschrieben 11. Januar 2011 Share Geschrieben 11. Januar 2011 http://leistungsbetrug.blog.de/2010/10/20/einkommen-recht-leben-9718468/ Der Monopolist Hoffmann Roche vertreibt das Gerinnungsmessgerät für 900 Euro. Alle paar Jahre gibt es dann technische Innovationen und die Kassen sollen neue Geräte bezahlen. Die bekommen jedoch nicht alle "Versicherten". Besonders nicht jene, die ihre Beiträge nicht bezahlen können. Als Makumarpatient fühle ich mich wie ein Junki. Die Alternative ist allerdings nicht sehr verlockend. Kennt jemand ähnliche Probleme? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Thomas W. Geschrieben 11. Januar 2011 Share Geschrieben 11. Januar 2011 Hallo AWM, nun ein heftiger Rundumschlag - leider ohne Informationen die Deine Lage beschreiben bzw. was dazu führt(e), dass die Krankenkasse die Leistung nicht bezahlt. Es kann eigentlich - seit April 2007 - niemand mehr unversichert sein (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB 5). Eine Leistungsgewährung nach Beitragshöhe gibt es nicht. Solltest Du allerdings Schulden bei der Kasse haben, kann die Kasse die Leistungen einfrieren - bis auf absolut notwendige ärztliche Behandlung. Erst bei Ausgleich der Schulden bzw. bei Akzeptanz einer Ratenzahlungsvereinbarung (§ 16 Abs. 3a SGB 5 - dies gilt auch bei Hartz 4 Empfängern oder Anspruch auf Sozialhilfe) gibt es dann wieder den vollen Leistungsumfang. Der Link in deinem Posting führt leider auch nicht zu Informationen sondern zu einem etwas ausführlicherem Rundumschlag. Also es wäre schön wenn Du deutlicher machen könntest wo der Schuh drückt - dann gibt es evtl. auch die Möglichkeit Dir mit Informationen zu helfen. Bis dahin - MfG Thomas W. http://leistungsbetr...-leben-9718468/ Der Monopolist Hoffmann Roche vertreibt das Gerinnungsmessgerät für 900 Euro. Alle paar Jahre gibt es dann technische Innovationen und die Kassen sollen neue Geräte bezahlen. Die bekommen jedoch nicht alle "Versicherten". Besonders nicht jene, die ihre Beiträge nicht bezahlen können. Als Makumarpatient fühle ich mich wie ein Junki. Die Alternative ist allerdings nicht sehr verlockend. Kennt jemand ähnliche Probleme? Zitieren Link zu diesem Kommentar
anni Geschrieben 11. Januar 2011 Share Geschrieben 11. Januar 2011 Hallo Marcus, ich erhielt mein CoaguCheck Gerät 2009. Dieses wurde von der Kardiologin verschrieben während ich noch in der Reha war. Dann reichte ich dieses Rezept bei der Krankenkasse ein. Diese veranlasste dann alles weitere und mir wurde das Gerät zugeschickt. Die Lanzetten und die Streifen besorgt mir auch die Krankenkasse, dafür spare ich mir die Zuzahlung. Vieleicht kannst du ja auch mal deine Krankenkasse fragen. LG Anni Moin moin an alle, die Bezahlung von meinem CoaguCheck ist nun nendlich über die Bühne gelaufen. Ich bekomme den Pfand den ich hinterlegt habe abzüglich 10 Euro Zuzahlung von der Apotheke erstattet. Stellt sich die Frage muss ich für das Gerät die 10 Euro dazu bezahlen? Ist das Gerät nicht ein Hilfmittel wie die Lancetten und die Streifen auch? Eigentlich blöde Frage kann mir die Sache aber im Moment nicht erklären. Oder sehe ich das vollkommen falsch? Gruss Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar
zocker Geschrieben 12. Januar 2011 Autor Share Geschrieben 12. Januar 2011 Hallo Anni, für das Gerät musste ich 10 Euro Zuzahlung leisten. Für die Teststreifen und die Lancetten nicht. So alles von meinem Hausarzt verschrieben. Gruss Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Claudine Geschrieben 2. Februar 2011 Share Geschrieben 2. Februar 2011 OK alles klar. Ich dachte weil es die Lancetten und die Teststreifen auch ohne Zuzahlung gibt müsste das bei dem Gerät an sich auch so sein. Gruss Markus Also ich musste bei meinem Gerät auch 10 Euro zuzahlen und es hat ca 1000 Euronen gekostet.. Lanzetten und Teststreifen kommen vom Hausarzt und sind umsonnst.. Zitieren Link zu diesem Kommentar
farfalla52 Geschrieben 2. Februar 2011 Share Geschrieben 2. Februar 2011 Ich habe eben den Bescheid meiner KK bekommen. Die übernehmen überhaupt keine Kosten. Nicht für das Gerät und auch nicht für alles andere das man noch benötigt. :angry: So ist es halt! Am 14. März ist mein Kurs im Unispital Zürich. Das wird mich eine Stange Geld kosten! Ich wünsch euch einen schönen Abend ursela Zitieren Link zu diesem Kommentar
zocker Geschrieben 3. Februar 2011 Autor Share Geschrieben 3. Februar 2011 Hallo Ursela, so ganz verstehen warum das bei Euch anders ist kann ich ehrlich gesagt nicht. Denn auf lange Sicht gesehen ist es per Selbstmessung garantiert günstiger für die Kasse. Von den geringeren Konplikationen mal ganz abgesehen. Der Schritt zur Selbstmesserin wird sich für Dich lohnen. Gruss Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar
hanny06 Geschrieben 25. Februar 2014 Share Geschrieben 25. Februar 2014 Hallo zusammen, ich werde dieses Thema mal etwas aus der Versenkung holen. Habe mir wieder ein neues Rezept für die Teststreifen geholt. Bisher habe ich diese dann immer über eine Internetapotheke bestellt und musste auch nie für die Streifen eine Zuzahlung tätigen. Da ich momentan nicht zuhause bin und deshalb auch meine Unterlagen der Internetapotheke nicht bei mir haben, möchte ich das Rezept nun in einer "normalen" Apotheke vor Ort einlösen. Erfolgt dort auch die Ausgabe der Teststreifen ohne weitere Zuzahlung? Auf dem Rezept steht nämlich zuzahlungspflichtig. Danke für eure Antworten Grüße hanny Zitieren Link zu diesem Kommentar
helga-margarete Geschrieben 25. Februar 2014 Share Geschrieben 25. Februar 2014 Hallo hanny, soweit ich mich erinnern kann, habe ich in der Apotheke noch nie etwas für die Teststreifen zuzahlen müssen. Nur einen geringen Beitrag für die Stechhilfen (ca. 60-70 Cent). Ich denke, dass das immer noch so ist. LG Helga Zitieren Link zu diesem Kommentar
Thomas W. Geschrieben 25. Februar 2014 Share Geschrieben 25. Februar 2014 Hi, NEIN keine Zuzahlung - siehe hier § 31 SGB V: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__31.html "(3) Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, leisten an die abgebende Stelle zu jedem zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordneten Arznei- und Verbandmittel als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag, jedoch jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels. Satz 1 findet keine Anwendung bei Harn- und Blutteststreifen." MfG Thomas W. Zitieren Link zu diesem Kommentar
hanny06 Geschrieben 25. Februar 2014 Share Geschrieben 25. Februar 2014 Danke euch beiden Zitieren Link zu diesem Kommentar
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