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Grad der Behinderung


Sausewind43

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

hat hier jemand aufgrund der Tatsache, dass er lebenslang Marcumar einnehmen muss (z.B. wegen einer angeb. Gerinnungsstörung), einen Grad der Behinderung anerkannt bekommen?

 

Danke im Voraus!

 

Viele Grüße

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Hallo Sausewind,

 

die Einnahme von Marcumar ist i.d.R. kein Grund für eine anerkannte Behinderung, weil die Einnahme von einem Medikament mit antikoagulanter Wirkung das "normale Leben" nicht sonderlich stark beeinflusst. Du kannst z.B. nach wie vor arbeiten, hast aber in manchen Berufen ein höheres Blutuntsrisiko.

Was auf jeden Fall anerkannt wird, sind z.B. Klappenersatz, egal ob mechanisch oder bio.

 

Ich habe z.B. in 2001 eine Anerkennung auf die beiden Klappen von 30% bekommen. Die Medikation wurde abgelehnt und nicht anerkannt, aus den genannten Gründen.

vielleicht hat sich das geändert, aber ich glaube, das wäre dann bekannt. Ich habe auch gerade heute morgen den Bogen neu ausgefüllt, um mir die Bescheinigung für meinen Arbeitsgeber aktualisieren zu lassen.

 

Grüße

Sascha

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Hallo Sascha,

 

danke für Deine Antwort.

Ich kann mir auch vorstellen, dass Marcumar alleine nicht ausreicht. Trotzdem, das Argument mit der "Teilnahme am normalen Leben" und "dem Arbeiten gehen können" stimmt zwar im Großen und Ganzen, dennoch bedingt ein Grad der Behinderung ja nicht zwangsläufig Arbeitsunfähigkeit. Es geht hier ja nicht um eine Rente. Ich kenne viele Leute, die wegen eines Bandscheibenvorfalls o.ä. einige Prozente bekommen haben und dennoch arbeiten gehen und Sport treiben usw. Vermutlich muss man mehrere Erkrankungen haben und es wird oft auch willkürlich entschieden. Wenn ich mich mal umschaue, wer alles sogar einen Ausweis hat und dabei wesentlich mehr Lebensqualität als ich (Nebenwirkungen), dann finde ich das schon ziemlich ungerecht. Beispielsweise habe ich trotz eines Teilzeitjobs (75%) ziemlich blöde Arbeitszeiten und muss manchmal 8-9 Stunden am Schreibtisch sitzen. Für meinen Arzt wegen meiner Gerinnungsstörung ein Unding. Tja, ich dachte, mein Arbeitgeber würde mir bei behördl. Anerkennung einer "Behinderung" eher entgegenkommen.

 

Viele Grüße von

Sausewind

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Hallo Sausewind,

 

also ein 9 Stunden Tag klingt ja jetzt nicht nach einer Teilzeitstelle, oder?? :rolleyes:

 

Aber Du hast Recht. Ich kenne da auch so ein, zwei "Pflegefälle" von wegen Bandscheibe und denen gehts bestimmt besser als uns Herzklappenträgern. Da ärgere ich mich auch seh darüber.

Aber auf der anderen Seite muss man klar sagen, dass wenn es eben so ist, es ihnen auch zusteht, auch wenn man selbst weniger gut da steht. Das ist leider bei Gesetzgebungen so, dass die so allgemein sind, dass diverse Einzelschicksale einfach nicht im Detail berücksichtigt werden können.

Ich wundere mich auch manchmal, dass ich mit zwei künstl. Klappen "nur 30%" habe, un mein Chef mit der Bandscheibe schon 50% und somit trotz seines guten Gehaltes diverse Vergünstigungen in Einrichtungen oder bei Veranstaltungen bekommt.

 

Ich drücke Dir auf jeden Fall die Daumen dafür, dass Dein Antrag so gut wie möglich durchgeht.

Viele Grüße

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Hallo,

 

hat hier jemand aufgrund der Tatsache, dass er lebenslang Marcumar einnehmen muss (z.B. wegen einer angeb. Gerinnungsstörung), einen Grad der Behinderung anerkannt bekommen?

 

Danke im Voraus!

 

Viele Grüße

 

 

 

Nein, für meine 3 Gerinnungsdefekte und lebenslang Marcumar

gab es keinen GbB.

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Danke für Eure Antworten.

 

Sascha, ich arbeite ja nicht jeden Tag so viele Stunden! Aber es wäre eben besser, die Stunden auf die Woche gleichmäßig zu verteilen, als 2-3 Tage so Marathonsitzungen machen zu müssen.

 

Nun, habe noch diverse andere Sachen wegen derer ich vielleicht ne Anerkennung bekommen würde. Müsste dann nur wieder alle Ärzte abklappern und hab's mit denen nicht so.

 

Aber dass Du mit zwei neuen Klappen weniger als Dein Chef mit nur einem Bandscheibenvorfall bekommst, finde ich schon ungerecht. Irgendwie stimmt da doch was im System nicht!

 

Viele Grüße

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Hallo,

 

hier nochmal ein Link unter dem sehr verständlich das ganze Verfahren erklärt wird und auch eine Querverlinkung enthält zu der Beurteilungsrichtlinie.

 

http://www.betanet.de/betanet/soziales_rec...derung-164.html

 

Ich hoffe der Link funktioniert - sonst auf

 

www.betanet.de und dort dann unter der Suchfunktion GdB oder GdS angeben.

 

MfG

Thomas W.

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