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Weitere Reha möglich?


helga-margarete

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Hallo an @lle,

 

weiß jemand von euch, ob man nach einer Klappen-OP mit anschließender Reha Anspruch auf eine weitere Reha - möglicherweise nach 1-2 Jahren - hat? Das würde mich echt interessieren.

 

Vielen Dank für mögliche Antworten.

Schönes Wochenende

 

wünscht Helga

 

PS: Hurraaaaa, Ferienende!!!!!!!! ;)

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Hallo Helga,

 

der Abstand zwischen zwei REHA-Maßnahmen beträgt normalerweise 4 Jahre.

 

Rechtsgrundlage ist für die Rentenversicherung §12 Abs.2 SGB VI.

 

http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__12.html

 

Für die Krankenversicherung § 40 Abs. 3 SGB V

 

http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__40.html

 

Beide Vorschriften lassen aber zu eine Ausnahme zu machen, wenn der Gesundheitszustand sehr schlecht ist. Dann ist auch ein kürzerer Abstand möglich.

 

MfG

Thomas W.

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Hallo, Helga,

weiß jemand von euch, ob man nach einer Klappen-OP mit anschließender Reha Anspruch auf eine weitere Reha - möglicherweise nach 1-2 Jahren - hat? Das würde mich echt interessieren.
ich selbst habe das damals auch gemacht. Siehe auch weitere Reha Das ging relativ zügig. Hausarzt -> Gutachter -> Reha Bad Segeberg. Ungeachtet der schon reichlich genannten Rechtsvorschriften geht es immer um den Patienten. Braucht er Hilfe, wird und soll er sie kriegen.

Stimmt, Ferienende. Selbst mein Jüngster sieht das positiv. Schönes Wochenende.

Bye, Roland

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