helga-margarete Geschrieben 14. August 2009 Share Geschrieben 14. August 2009 Hallo an @lle, weiß jemand von euch, ob man nach einer Klappen-OP mit anschließender Reha Anspruch auf eine weitere Reha - möglicherweise nach 1-2 Jahren - hat? Das würde mich echt interessieren. Vielen Dank für mögliche Antworten. Schönes Wochenende wünscht Helga PS: Hurraaaaa, Ferienende!!!!!!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar
Thomas W. Geschrieben 14. August 2009 Share Geschrieben 14. August 2009 Hallo Helga, der Abstand zwischen zwei REHA-Maßnahmen beträgt normalerweise 4 Jahre. Rechtsgrundlage ist für die Rentenversicherung §12 Abs.2 SGB VI. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__12.html Für die Krankenversicherung § 40 Abs. 3 SGB V http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__40.html Beide Vorschriften lassen aber zu eine Ausnahme zu machen, wenn der Gesundheitszustand sehr schlecht ist. Dann ist auch ein kürzerer Abstand möglich. MfG Thomas W. Zitieren Link zu diesem Kommentar
cae6a Geschrieben 15. August 2009 Share Geschrieben 15. August 2009 Hallo, Helga, weiß jemand von euch, ob man nach einer Klappen-OP mit anschließender Reha Anspruch auf eine weitere Reha - möglicherweise nach 1-2 Jahren - hat? Das würde mich echt interessieren.ich selbst habe das damals auch gemacht. Siehe auch weitere Reha Das ging relativ zügig. Hausarzt -> Gutachter -> Reha Bad Segeberg. Ungeachtet der schon reichlich genannten Rechtsvorschriften geht es immer um den Patienten. Braucht er Hilfe, wird und soll er sie kriegen.Stimmt, Ferienende. Selbst mein Jüngster sieht das positiv. Schönes Wochenende. Bye, Roland Zitieren Link zu diesem Kommentar
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