Jump to content

BKK Mobil Oil will ChoaguChek-Gerät nicht bezahlen !


Fetzi

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

ich habe schon wenige Tage nach meiner Herzklappenoperation an einer INR-Schulung im Herzzentrum Bad Oeynhausen teilgenommen. Im Anschluß habe ich ein ChoaguChek-Gerät erhalten. Die erforderlichen Formalitäten hat die Klinik für mich erledigt. Nach 2 Monaten erhalte ich nun von meiner Krankenkasse - BKK Mobil Oil - ein Schreiben, in dem die Kostenübernahme abgelehnt wird, weil der Medizinische Dienst der Krankenversicherung keine medizinische Notwendigkeit sieht.

 

Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit seiner Krankenkasse gemacht?

 

Beste Grüße

Fetzi

Link zu diesem Kommentar

Hallo Fetzi,

 

also wenn Du eine mech. Klappe bekommen hast und innerhalb eines viertel Jahres nach der OP eine INR Schulung machst und ein Gerät bekommst so hast Du alle Forderungen an die Verordnungsrichtlinie erfüllt.

 

Nicht übernommen werden, von einigen Kassen, die Schulungskosten.

 

Jetzt solltest Du schnellstens mit der Schulungseinrichtung - bzw. Deinem jetzt aktuell behandelnden Arzt Widerspruch einlegen. Die Krankenkasse hat dann entweder dem Widerspruch stattzugeben bzw. den MDK mit einem Zweitgutachten zu beauftragen.

 

Vorgehen sollte wie folgt aussehen:

 

1. Du schreibst einen Widerspruch an die Kasse und bestehst auf die Bewilligung des Coaguchek. Im Widerspruch dann einen Hinweis geben, dass eine ärztliche Begründung folgt (hier ruhig schon den Hinweis auf § 62 Abs.4 BMVÄ (Bundesmantelvertrag Ärzte) anbringen - Wortlaut siehe unten stehenden Link.

 

2. Schulungseinrichtung und/oder behandelnder Arzt sollten sich ebenfalls auf diese rechtsgrundlage beziehen und erneut darlegen das eine Versorgung aus med. Sicht notwendig ist und die geforderten Grundlagen (Schulung und Verordnung innerhalb der ersten drei Monate nach OP) erfüllt sind.

 

Dann sollte es eigentlich klappen.

 

Hier die entsprechenden Links zu der Rechtsgrundlage und der Richtlinie:

 

1.)§ 62 Abs. 4 BMV Ä hier Seite 59:

 

www.kbv.de

 

 

 

2.)GKV Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 21 Anwendungsort 34 Untergruppe 01 . vollautomatische Blutgerinnungsmessgeräte:

 

www.rehadat.de

 

 

Hier heisst es unter INFO Zitat:

 

Ein Blutgerinnungs-Messgerät (Koagulometer) sollte nur solchen Versicherten zur Verfügung gestellt werden, die auf unabsehbare Zeit (i.d.R. lebenslang) mit gerinnungshemmenden Medikamenten (Antikoagulantien) behandelt werden müssen, z.B. wegen

 

- Einleitung der Blutgerinnungsselbstkontrolle unmittelbar im Anschluss nach Implantation einer künstlichen Herzklappe (mit und ohne Conduit) und Notwendigkeit einer dauerhaften Therapie mit oral einzunehmenden gerinnungshemmenden Medikamenten (Antikoagulantien)

 

- Bei Patienten, bei denen aus anderen Gründen eine lebenslange Antikoagulation erforderlich ist (z.B. länger als drei Monate zurückliegender Zustand nach Implantation einer künstlichen Herzklappe, Zustand nach künstlichem Blutgefäßersatz, Thrombophilie z.B. nach rezidivierenden Beinvenenthrombosen oder Lungenembolien soweit im Einzelfall eine vorübergehende Antikoagulation nicht ausreicht, schwere Herzrhythmusstörungen wie chronisches Vorhofflimmern, Zustand nach ausgedehnten Herzinfarkten mit eingeschränkter linksventrikulärer Pumpfunktion inklusive einer fortgeschrittenen dilatativen Kardiomyopathie, soweit auch hier im Einzelfall eine vorübergehende Antikoagulation nicht ausreicht, Koagulopathien wie z.B. AT-III-Mangel, Protein-C-Mangel, Faktor-II- und -VMutationen) und ein therapeutischer Nutzen (Reduzierung der antikoagulantien bedingten Komplikationsrate) zu erwarten ist, ergibt sich die Notwendigkeit einer Blutgerinnungsselbstkontrolle nicht aus der Dauerantikoagulation, sondern kann nur bei zwingender Erfordernis zur Blutgerinnungsselbstkontrolle und eigenständiger Medikamentenanpassung erforderlich sein; u.a. bei folgenden Konstellationen:

 

-- Komplikationen unter konventioneller Betreuung (Blutgerinnungskontrolle beim Vertragsarzt)

-- Schwierigkeiten, die Arztpraxis in regelmäßigen Abständen aufzusuchen (z.B. ungünstige örtliche Verhältnisse, Pflegebedürftige, bei denen die Messung durch Angehörige oder Pflegepersonen erfolgt, berufliche Gründe wie Schichtarbeit oder wechselnde berufliche Einsatzorte)

-- schlechte Venenverhältnisse

-- Dauerantikoagulation bei Kindern (Messung durch Eltern bzw. später durch die Kinder selbst)

 

 

Wegen der Übernahme ursprünglich ärztlicher Leistungen (Bestimmung des Gerinnungswertes und Ableitung der erforderlichen Therapieentscheidung), muss der Versicherte eine besondere persönliche Eignung für eine solche Selbstüberwachung haben bzw. erwarten lassen.

 

 

Die Erfüllung folgender Voraussetzungen ist vom Versicherten nachzuweisen:

 

- erfolgreiche Teilnahme des Versicherten an einer standardisierten Schulung zur Blutgerinnungs-Selbstkontrolle in einer spezialisierten Einrichtung.

Die Schulung muss

-- Hintergrundwissen zur Blutgerinnung und Gerinnungshemmung vermitteln

-- befähigen, die erhaltenen Messgeräte richtig zu bewerten und bei der Dosierung der Antikoagulation entsprechend umzusetzen

-- in die Benutzung der Koagulometer einweisen mit der Möglichkeit, eine hinreichende Zahl eigener Messungen unter Anleitung durchführen zu können.

 

- Zusage eines geeigneten weiterbehandelnden Arztes (Hausarzt, Kardiologe, Klinikambulanz), eine adäquate medizinische Betreuung sicherzustellen.

 

- Vereinbarung des Versicherten mit dem behandelnden Arzt, dass die notwendigen Aufzeichnungen (Patiententagebuch mit Messwertprotokoll) geführt werden und dem behandelnden Arzt vorgelegt werden, dass - wenn erforderlich - Kontrolluntersuchungen durchgeführt werden und dass bei Auftreten von wesentlichen Veränderungen sofort Kontakt mit dem behandelnden Arzt aufgenommen wird (Modifikation der Therapie/Dosierung).

 

Bei der Erstversorgung soll vor der abschließenden Leistungsentscheidung die Krankenkasse den Medizinischen Dienst hinzuziehen.

 

Zitat Ende.

 

So ich hoffe das hlift Dir zu Deinem Coaguchek - berichte doch mal.

 

MfG

Thomas W.

Link zu diesem Kommentar

Hi Fetzi,

 

ich habe auch schwierigkeiten mit meiner Krankenkasse. Die möchte meine Schulung nicht bezahlen da sie findet das dies in Reha oder im Krankenhaus stattgefunde haben sollte. Ich habe wiederspruche eingelegt und hoffe das ich auch bei der kassenärztlichen Vereinigung nedlich was höre. Meine Kasse übernimmt nur das Gerät und zahlt nur diese kosten.

@thomas hast du irgend eine rechtssprechung wo hervor geht das patienten nach der Reha geschult werden und die Krankasse bezahlen muß. Denn dies würde mir viel weiterbringen.

gruß schlingeline

Link zu diesem Kommentar
@thomas hast du irgend eine rechtssprechung wo hervor geht das patienten nach der Reha geschult werden und die Krankasse bezahlen muß. Denn dies würde mir viel weiterbringen.

gruß schlingeline

 

Hallo Schlingeline,

 

es gibt keine gesetzliche Verpflichtung (keinen Leistunsanspruch) auf Übernahmer der Schulungskosten, dies ist eine freiwillige Leistung der KK.

 

Übrigens wirst Du von der Kassenärztlichen Vereinigung keine Hilfe bekommen können - die KV hat mit Leistungsansprüchen der Versicherten gegenüber der Krankenkasse und deren Geltendmachung nichts zu tun.

 

MfG

Thomas W.

Link zu diesem Kommentar
Hi Fetzi,

 

ich habe auch schwierigkeiten mit meiner Krankenkasse. Die möchte meine Schulung nicht bezahlen da sie findet das dies in Reha oder im Krankenhaus stattgefunde haben sollte. Ich habe wiederspruche eingelegt und hoffe das ich auch bei der kassenärztlichen Vereinigung nedlich was höre. Meine Kasse übernimmt nur das Gerät und zahlt nur diese kosten.

@thomas hast du irgend eine rechtssprechung wo hervor geht das patienten nach der Reha geschult werden und die Krankasse bezahlen muß. Denn dies würde mir viel weiterbringen.

gruß schlingeline

 

 

Hallo

Das mit der Übernahme der kosten für die Schulung übernimmt meisten die KK.Aber wenn die KK sagt Du hast schon eine Schulung gehabt hast mußt Du daruf bestehen auf einen Nachweiß wann,wo und bei wem.

Ich habe meine Schulung auch inder Reha gemacht und habe auch einen Nachweiß an der Teilname.Die KK hat die Kosten ohne weiteres übernommen so iwe die Kosten für den Coagu Chek XS.Wenn Du hilfe brauchst dann wende Dich mal an den Vdk verband die können Dir bestimmt weiter helfen.

 

Viel Erfolg

 

Gruß heiko9097

Link zu diesem Kommentar
Hallo

Das mit der Übernahme der kosten für die Schulung übernimmt meisten die KK.Aber wenn die KK sagt Du hast schon eine Schulung gehabt hast mußt Du daruf bestehen auf einen Nachweiß wann,wo und bei wem.

Ich habe meine Schulung auch inder Reha gemacht und habe auch einen Nachweiß an der Teilname.Die KK hat die Kosten ohne weiteres übernommen so iwe die Kosten für den Coagu Chek XS.Wenn Du hilfe brauchst dann wende Dich mal an den Vdk verband die können Dir bestimmt weiter helfen.

 

Viel Erfolg

 

Gruß heiko9097

 

Hi Heiko,

 

ich habe und hatte keine Schulung gehabt. Fakt ist meine KK zahlt nicht ist ihr zu teuer. Ist Billiger wenn ich alle 14 Tage zum Arzt gehe. Wer ist denn der VDK. Denn unter der Abkürzung weiß ich nicht was du meinst.

gruß schlingeline

Link zu diesem Kommentar

Hallo,

 

bei Dir ist die Beurteilung einer Kostenübernahme anders als bei "Fetzi" der diesen Post gestartet hat.

 

Wenn Du - und das schreibst Du ja - nicht innerhalb von 3 Monaten nach der OP eine Schulung und Verordnung hattest so ist es von ganz anderen Kriterien abhängig ob Deine KK überhaupt das Coaguchek übernimmt. Schau Dir doch weiter oben das Zitat aus der Verordnungsinfo an - dort werden eindeutig die Hinweise gegeben welche Kriterien bei einer späteren Verordnung erfüllt sein müsssen damit die Krankenkasse die Kosten des Gerätes übernimmt. Die Schulungskosten sind eine reine Kulanzleistung der jeweiligen Krankenkasse.

 

Insofern hat "Fetzi" durchaus eine Chance seinen Antrag gegenüber der Krankenkasse durchzubekommen da er gleich innerhalb der Frist von 3 Monaten Schulung und Verordnung bekommen hat.

 

Zum VdK - hier der Link:

 

http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de1

 

MfG

Thomas W.

Link zu diesem Kommentar

Hi Thomas,

ich schreibe zwar zu dem Thema in dem anderen Posting weiter. Da ja Fetzi zwar ähnliche Probleme hat aber nicht die selben. Nur möchte ich hier hinweisen das deine beiden Links nicht funktionieren. Daris und Rehadat.

cu schlingeline

Link zu diesem Kommentar
Hi Thomas,

ich schreibe zwar zu dem Thema in dem anderen Posting weiter. Da ja Fetzi zwar ähnliche Probleme hat aber nicht die selben. Nur möchte ich hier hinweisen das deine beiden Links nicht funktionieren. Daris und Rehadat.

cu schlingeline

 

Danke für den Hinweis - sollte jetzt wieder gehen! Muß allerdings manuell eingegeben werden - die kopierten Links funktionieren nicht :);)

Thomas W.

Link zu diesem Kommentar
Hi Heiko,

 

ich habe und hatte keine Schulung gehabt. Fakt ist meine KK zahlt nicht ist ihr zu teuer. Ist Billiger wenn ich alle 14 Tage zum Arzt gehe. Wer ist denn der VDK. Denn unter der Abkürzung weiß ich nicht was du meinst.

gruß schlingeline

 

Hallo,

generell ist es schon richtig, dass die Messung in der Praxis (die i.d.R. ihre Blutprobe an ein Labor schickt) günstiger ist.

Allerdings gehen viele Krankenkassen dennoch die Selbstkontrolle durch den Patienten ein, weil so deutlich schneller reagiert werden kann und somit sich in der Tat die Stationären Aufenthalte wegen "entgleister INR- Werte" deutlich reduziert hat.

 

Auch ist es leider so, dass nicht alle Krankenkassen dieses System unterstützen. Das hängt von vielen Faktoren ab und ist auch stark davon abhängig, wie man z.B. beruflich eingebunden ist, welche Herzklappe(n) ersetzt wurde und natürlich auch, ob die KK das generell unterstützt, Einzelfallprüfungen macht, oder generell nicht macht.

Ich habe mein Gerät bei der Deutschen BKK genehmigt bekommen, sogar die Schulung wurde bezahlt....

Link zu diesem Kommentar
  • 2 weeks later...

Hallo,

 

zunächst einmal vielen Dank an Thomas W. für den ausführlichen und hilfreichen Beitrag.

 

Ich möchte heute kurz berichten, wie meine Geschichte weitergegangen ist. Ich habe zunächst mit dem Herzzentrum Bad Oeynhausen Kontakt aufgenommen, wo ich auch die INR-Schulung bekommen habe. Die Klinik hat dann ein Schreiben mit wirklich sehr deutlichen Worten an meine Krankenkasse verfaßt. Hierin wurde darauf hingewiesen, dass das Risiko von Komplikationen durch den Einsatz von Selbtsbestimmungsgeräten signifikant gesenkt wird und dass bei den Krankenkassen durch die eindeutigen Kriterien im Hilfsmittelverzeichnis eigentlich keine Probleme bei der Genehmigung bestehen dürften. Daraufhin hat die BKK Mobil Oil die Kostenübernahme vorgenommen!

 

In der vorherigen Wortmeldung von Grobi hört es sich leider so an, als ob die Krankenkasse ein Wahlrecht bei der Kostenübernahme hätten. Lieber Grobi, dem ist Gott sei Dank nicht so! Ich weiß auch nicht, was Du mit Deiner Wortmeldung zu diesem Thema erreichen wolltest. Deine Ausführungen sind wenig hilfreich und für weniger informierte Forenteilnehmer eher verwirrend.

 

Es ist für die Krankenkasse günstiger, wenn der Patient seine INR-Werte selber messen kann. In Studien wurde nachgewiesen, dass das Risiko von Komplikationen somit reduziert wird.

 

Freundliche Grüße

Fetzi

Link zu diesem Kommentar
In der vorherigen Wortmeldung von Grobi hört es sich leider so an, als ob die Krankenkasse ein Wahlrecht bei der Kostenübernahme hätten. Lieber Grobi, dem ist Gott sei Dank nicht so! Ich weiß auch nicht, was Du mit Deiner Wortmeldung zu diesem Thema erreichen wolltest. Deine Ausführungen sind wenig hilfreich und für weniger informierte Forenteilnehmer eher verwirrend.

 

Fetzi,

hier muss ich entschieden eingreifen und Dich bitten, Deine Worte sorgfältiger zu wählen.

Ich habe mit meinem Artikel lediglich ausdrücken wollen, dass einige Krankenkassen diese Leistung eines CoaguCheck Gerätes nicht im "Standard- Katalog" anbieten, sondern es ggf. auf eine Einzelprüfung ankommt. Diese Erfahrung hast Du ja nun selbst gemacht, da Dein Arzt offenbar einen Brief schreiben musste, um Dir zu dem Gerät zu verhelfen.

Ansonsten glaube ich, dass ich durchaus über eine nicht unerhebliche medizinische Kenntnis verfüge (13 Jahre Rettungsdienst) und auch nach 9 Jahren Doppelklappenträger das Ein oder Andere berichten kann, wie viele andere hier auch.

Ich finde es gerade zu beschämend wie herablassend Du meine Ausführung hier abtust.

Wenn Du es doch besser weist, wieso hast Du denn dann überhaupt dieses Thema angefangen mit der Bitte um unsere Meinungen?

Hallo,

 

ich habe schon wenige Tage nach meiner Herzklappenoperation an einer INR-Schulung im Herzzentrum Bad Oeynhausen teilgenommen. Im Anschluß habe ich ein ChoaguChek-Gerät erhalten. Die erforderlichen Formalitäten hat die Klinik für mich erledigt. Nach 2 Monaten erhalte ich nun von meiner Krankenkasse - BKK Mobil Oil - ein Schreiben, in dem die Kostenübernahme abgelehnt wird, weil der Medizinische Dienst der Krankenversicherung keine medizinische Notwendigkeit sieht.

 

Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit seiner Krankenkasse gemacht?

 

Beste Grüße

Fetzi

 

 

Ich ärgere mich wirklich sehr darüber und würde mir wünschen, dass Du Dich entschuldigst, denn ein Forum kann nur leben, wenn diverse Erfahrungen und Meinungen zusammen kommen, aber nicht, wenn der eine den anderen herabsetzt oder dessen Antworten als falsch usw. abtut.

 

Gruß aus Bonn

Sascha

Link zu diesem Kommentar

Hallo Fetzi,

 

Ich finde die Einwände von Sascha (Grobi) legitim.

Bitte halte Dich mit derartigen persönlichen Abwertungen von Forumsmitgliedern zurück! Andere Meinungen, Erfahrungen und Einschätzungen sollten kein Grund sein, jemanden persönlich anzugreifen.

Eine Relativierung deiner Äusserung täte dem weiteren Diskussionsklima gut.

 

Danke!

 

Viele Grüsse

 

Klaus

Link zu diesem Kommentar

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Clear editor

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...