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Gdb mit operiertem Aortenaneurysma und -herzklappe


freddydalton

Empfohlene Beiträge

Hallo!

 

Ich hatte vor 5 Jahren im Alter von 30 Jahren eine Operation bei dem mir eine künstliche Aorta (einschl. Aortenbogen) und eine künstliche Aortenherzklappe eingesetzt wurden. Zuerst wurde mir ein Gdb von 40 zuerkannt. Jetzt stellte ich einen Verschlechterungsantrag auf mindestens GdB 50, da in den Satzungen steht, dass ich mit einem Aneurysma wenigstens GdB 50 zuerkannt bekommen müsste. Zu meiner Verwunderung ist nun ein neuer Bescheid auf GdB 30 erlassen worden, da sich mein gesundheitlicher Zustand nachweislich verbessert hat. Mir wurde von der zuständigen Stelle gesagt, dass der Behinderungsgrad 50 nur bei einem nicht operierten Aneurysma zuerkannt wird. Dies ist jedoch für mich nicht nachvollziehbar. Bei meiner Operation hatte meine Aorta einen Umfang von 8,5 cm. Sie drohte jeden Moment zu platzen. Ich hätte also den Behinderungsgrad von 50 nur zuerkannt bekommen wenn ich mich nicht operieren worden wäre. Dies ist in meinen Augen nicht nachvollziehbar und auch nicht rechtens. Hoffe mir kann jemand bei diesem Thema helfen und mir Ratschläge geben, ob und wie ich dem vorläufigen Bescheid widersprechen kann.

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Hallo,

 

wie bereits in alten Beiträgen geschrieben, ist GdB auch von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Nach dem Mauerfall wurde z. B. nach meiner Kenntnis in den neuen Ländern mit Herzklappenersatz ein einigen Fällen die Rente bewilligt.

Teilweise ist in Hessen mit mehr GdB bei HKE zu rechnen, als in Bayern usw.

Widerspruch zeigt mitunter Wirkung. Jedoch was früher vor der OP war, findet keine Berücksichtigung.

Bei berechtigtem Anspruch, kann eigentlich nur ein Fachanwalt oder ggf. VDK helfen.

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Hallo,

 

wie bereits in alten Beiträgen geschrieben, ist GdB auch von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Nach dem Mauerfall wurde z. B. nach meiner Kenntnis in den neuen Ländern mit Herzklappenersatz ein einigen Fällen die Rente bewilligt.

Teilweise ist in Hessen mit mehr GdB bei HKE zu rechnen, als in Bayern usw.

Widerspruch zeigt mitunter Wirkung. Jedoch was früher vor der OP war, findet keine Berücksichtigung.

Bei berechtigtem Anspruch, kann eigentlich nur ein Fachanwalt oder ggf. VDK helfen.

 

:ph34r:

 

Hallo,

 

ich wurde im April 2000 in Bad Berka am Herz operiert, siehe auch meine Signatur.

 

Obwohl der Entlassungsarzt der Klinik zu mir sagte, Sie werden wohl nach dieser

 

Sache nie mehr arbeiten, so wurde ich doch nach der REHA nur mit 40% GdB und nach

 

einer Wiedereingliederung als voll arbeitsfähig eingestuft. Dies in einem

 

neuen Bundesland.

 

Gruß von Thomas.

 

:blink:

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Hallo

 

Habe auch hinter der Mauer gewohnt !

Hatte 2007 OP in Jena und es wurde mir AO Klappe erneuert u.die Mitralklappe inst.gesetzt :huh:

Jetzt habe ich 30% zugesprochen bekommen :blink: Habe Widerspruch eingelegt !

Die ganze Sache läuft noch.

 

 

 

Viele Grüße aus dem Vogtland :ph34r:

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Hallo, vielleicht hilft das weiter...

 

http://www.vdk.de/cms/mime/915D1201601158.pdf

 

Soweit ich es überblicke, sind die 30% rechtens, insofern keine weiteren Einschränkungen vorliegen. Diese wären z.B. ein stark hyperthrophierter Herzmuskel mit bleibend eingeschränkter Beweglichkeit (Akinese) - was eine reduzierte Herzleistung zur Folge hätte.

 

AndyF

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Habe auch wegen eines Aneurysmas einen Teil der Aorta mit Kunststoffprothese ersetzt bekommen, Aortenklappe konnte rekonstruiert werden. Bin auch mit 30 % eingestuft, die dem Aneurysma zugrunde liegende chronische Erkrankung blieb beim Bescheid unberücksichtigt. Diese 30 % nützen mir außer ein paar Groschen Steuerersparnis gar nichts. Bin nicht in Widerspruch gegangen und habe jetzt aber wegen meiner immer noch schlechten körperlichen und geistigen Verfassung eine Reha beantragt und binnen 3 Wochen auch genehmigt bekommen. Nach der REHA werde ich ja sehen, ob es Verbesserungen gibt, wenn nicht - keine Ahnung. Antrag auf Neufestsetzung stellen oder kapitulieren? Ich weiß es nicht. Bundesland ist übrigens Thüringen

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