Gast Geschrieben 16. Februar 2004 Share Geschrieben 16. Februar 2004 Da wohl viele die Vorteile bzw. Nachteile nicht genau kennen, können wir sie hier alle aufzählen. Ich habe keinen Ausweis beantragt, da ich nicht genau einschätzen kann ob er mir denn nicht mal schaden könnte. Wenn man einen bestimmten Prozentsatz hat, so bekommt man doch mehr Urlaub? Deshalb ist man für einen Arbeitgeber auch teurer. Man kann einen Gleichstellungsantrag stellen? Somit ist man schwieriger zu kündigen? Also ihr seht ich habe keine Ahnung. Aber Armin wird mir schon helfen. MfG Emanuel Zitieren Link zu diesem Kommentar
Sven Geschrieben 16. Februar 2004 Share Geschrieben 16. Februar 2004 Hallo Emanuel, ich persönlich teile Deine Meinung, baer es liegt auch daran wie sich jeder selbst fühlt und welche anderen Krankheitsbilder noch vorhanden sind (bei Beate ist das doch ne ganze Ecke mehr). Außerdem habe ich Angst mich MIT Ausweis auch wirklich behindert zu fühlen (bitte nicht falsch verstehen). Schlußendlich - eine schwierige und sehr persönliche NEtscheidung. Lieben Gruß Sven Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gwydion Geschrieben 16. Februar 2004 Share Geschrieben 16. Februar 2004 Hmmm, vorhin hat der Server meinen Beitrag gefressen...... also hier nochmal: Vorab einen Link, der viele Fragen schonmal beantwortet (z.B. bei K wie Kuendigungsschutz): http://www.integrationsaemter.de/webcom/sh...on.php?wc_c=558 ...und wenn ich - blubb - bei der Arbeit wieder - blubb - Land sehe und nicht mehr so - blubbbbbb - unter Wasser bin, werde ich hier noch mehr zu dem Thema reinstellen :roll: Gruss Armin 8) Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gwydion Geschrieben 17. Februar 2004 Share Geschrieben 17. Februar 2004 Vorteil1: Kuendigungsschutz: allgemeine Rechtsprechung: http://www.integrationsaemter.de/webcom/sh...how_article.php? wc_c=563&wc_id=2 Insbesondere bei Krankheitsbedingter Leistungsminderung: Krankheitsbedingte Leistungsminderung Leitsatz: Auch die krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers kann einen in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund zur sozialen Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung abgeben, wenn sie zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führt. BAG, Urteil vom 26.09.1991 - 2 AZR 132/91 Anmerkung: Wie bereits in früheren Urteilen stellt das Bundesarbeitsgericht (BAG) erneut fest, dass alle Arten der krankheitsbedingten Kündigung in drei Stufen zu überprüfen sind (vgl. BAG, Urteil vom 06.09.1989). Neben einer negativen Zukunftsprognose hinsichtlich des voraussichtlichen Gesundheitszustandes und der Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen, hat in der dritten Stufe eine Abwägung der Interessen des Arbeitgebers mit denjenigen des Arbeitnehmers zu erfolgen. Es ist zu prüfen, ob die erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob die Erkrankungen auf betrieblichen Ursachen beruhen, ob beziehungsweise wie lange das Arbeitsverhältnis zunächst ungestört verlaufen ist, ferner das Alter des Arbeitnehmers. Im konkreten Fall bewertete das Gericht wegen einer erheblichen krankheitsbedingten Minderleistung das Interesse des Arbeitgebers an einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses höher als das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand. Bei Schwerbehinderten wird sich die Hauptfürsorgestelle in vergleichbaren Fällen bemühen, die Belastungen des Arbeitgebers auszugleichen. Dies kann beispielsweise durch eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes, die Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes oder auch durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt geschehen.ZB 4/93 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Franke3 Geschrieben 24. März 2004 Share Geschrieben 24. März 2004 Man sollte arbeitsrechtlich zwei Dinge auseinanderhalten: Die eben erwähnte krankheitsbedingte Kündigung, die aber (so die Anwaltspraxis aus Arbeitgebersicht) eines sehr hohen Begründungsaufwandes bedarf. Zumeist kann nämlich doch ein "leidensgerechter" Arbeitsplatz gefunden werden. Daneben spielt die Behinderteneigenschaft aber vor allem eine Rolle bei der betriebsbedingten Kündigung (Arbeitsplatzabbau), da es auch hier auf die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung ankommt. Wenn die mauern, kann das lange dauern, bis man mit "draussen" ist.......kann ja durchaus ein Vorteil sein :wink: Zitieren Link zu diesem Kommentar
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