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Beschaffung INR-Meßgerät


MisterDJ

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Danke für eure antworten.

Ihr habt ja auch recht, was nützt es dem nachzuweinen was hätte sein können. Ist mir schon klar, dass ich mit der jetzigen Situation zu Recht kommen muß.

Fällt mir halt vielleicht deshalb schwer, weil ich absolut ohne Beschwerden gewesen bin.

Bin mir aber sicher, dass der OP-Zeitpunkt dennoch richtig gewählt war, da die Meßergebnisse vom Echo und Einschwemmkatheter für sich sprachen.

Und klar, kenne ich die Vorteile der Selbstbestimmung. Habe ja die Schulung schon hinter mir und habe zum Beispiel gegen die Empfehlung meines Vertretungsarztes dosiert.

Der hat angeordnet nei INR 3,9 für 3 Tage kpl. auszusetzen und 3 Tage jeweils eine halbe Tablette zu nehmen. Ich habe das anders gelernt und dementsprechend dosiert.

 

Viele Grüße

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Hallo, das Coagu-Check gerät ist für uns Klappenpatienten gemacht worden. Bei mir wurde es auch abgelehnt trotz Schulung und Rezept. Nach einer Beschwerde und Einspruch bei der Krankenkasse wurde es mir doch genehmigt.

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Hi MisterDJ

Versuch doch den Jungs und den Mädels bei der KK mal klar zu machen wie teuer du wirst, wenn du denen aufgrund von schlechter,weil nicht zeitnaher Einstellung, eine richtig schöne Blutung oder vielleicht `nen fulminanten Schlaganfall hinlegst. Ich denke von den Geldern könnten sie dir etliche Geräte bezahlen.

Sie versuchen es doch immer wieder :D.

Ich habe auch einen Mitralkunstklappenersatz, und ich muß sagen, das die Kunstklappe für mich genau die richtige Entscheidung war. Marcumareinnahme Lebenslang empfinde ich nach zwei Jahren als eher kleines Problemchen. Bei dir ist ja noch alles sehr frisch, ich denke du brauchst wie wir alle einfach noch mehr Zeit um dich an die veränderte Situation zu gewöhnen. Mir ging es ähnlich allerdings wurde ich auch mehr oder weniger zweimal notfallmäßig operiert und einmal reanimiert. ich war damals körperlich sehr runtergekommen und habe sieben Monate gebraucht bevor alles wieder einigermaßen rund lief.

Gib dir und deiner noch neuen Klappe einfach die Chance euch an einander zu gewöhnen, mit der Brechstange hat noch nie funktioniert :)

Mit leisem Geklapper

DirkB

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Hallo, das Coagu-Check gerät ist für uns Klappenpatienten gemacht worden. Bei mir wurde es auch abgelehnt trotz Schulung und Rezept. Nach einer Beschwerde und Einspruch bei der Krankenkasse wurde es mir doch genehmigt.

Hallo Annette,

 

danke für Deine Antwort.

Wie bist Du denn vorgegangen bei Deinem Einspruch?

Nichts gegen meinen Hausarzt, aber ich denke mal eher nicht, dass er sich so richtig ins Zeug legen wird für mich - muss mich aber nach seinem Urlaub mit ihm besprechen, zumal ich ja nicht einmal das Gutachten vom MdK erhalten habe.

Habe bisher nur ein e-Mail an die Schulungstruppe vom Herzentrum geschrieben, aber da ist momentan ja auch alles im Urlaub.

Und den Kampf alleine gegen die KK kann ich nur verlieren. Die halten sich schön an ihr Gutachten, denn sie sind ja nur Verwaltungsangestellte (wurde mir so mitgeteilt auf telefonische Nachfrage).

 

 

B)-->

ZITAT(Dirk B @ Jan 3 2008, 17:33) 20494[/snapback]

Hi MisterDJ

Versuch doch den Jungs und den Mädels bei der KK mal klar zu machen wie teuer du wirst, wenn du denen aufgrund von schlechter,weil nicht zeitnaher Einstellung, eine richtig schöne Blutung oder vielleicht `nen fulminanten Schlaganfall hinlegst. Ich denke von den Geldern könnten sie dir etliche Geräte bezahlen.

Sie versuchen es doch immer wieder :D.

Ich habe auch einen Mitralkunstklappenersatz, und ich muß sagen, das die Kunstklappe für mich genau die richtige Entscheidung war. Marcumareinnahme Lebenslang empfinde ich nach zwei Jahren als eher kleines Problemchen. Bei dir ist ja noch alles sehr frisch, ich denke du brauchst wie wir alle einfach noch mehr Zeit um dich an die veränderte Situation zu gewöhnen. Mir ging es ähnlich allerdings wurde ich auch mehr oder weniger zweimal notfallmäßig operiert und einmal reanimiert. ich war damals körperlich sehr runtergekommen und habe sieben Monate gebraucht bevor alles wieder einigermaßen rund lief.

Gib dir und deiner noch neuen Klappe einfach die Chance euch an einander zu gewöhnen, mit der Brechstange hat noch nie funktioniert :)

Mit leisem Geklapper

DirkB

Hi Dirk,

 

danke Dir. Das alleine ist ja auch der Grund weshalb normalerweise die Kosten für das CC-Gerät übernommen werden. Das Problem ist eben, dass diese Kosten sofort zu vergleichen sind. Eine Blutung oder Thromboembolie kann zwar - muss aber nicht auftreten.

Wenn nichts passiert, haben sie immerhin 200 Euro pro Jahr gespart und die Einmalkosten für das Gerät.

Ist schon ziemlich übel, die ganze Kostenrechnerei.

 

Gruß

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Hi , wenn du die Schulung über das Herzzentrum gemacht hast , wo du operiert wurdest dann kümmern die sich normalerweise darum. Mein Hausarzt hatte eigentlich wenig damit zu tun. Ich habe der Krankenkasse geschrieben was Sache ist, auch das es ein Gesetz dafür gibt und ich darüber Bescheid weiß. Zum Schluß hab ich noch mit Austritt usw gedroht.Wünsche dir alles Gute und gib nicht auf.

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Hi, ja, habe daher auch die Schulungsleute von Herzentrum angeschrieben.

Mein Hausarzt hatte eben das Gerät verordnet und hat auch den Befund vom MdK erhalten.

Gibt es da echt ein Gesetz drüber?....habe nen Auszug vom Bundesanzeiger, aber der ist nicht gerade einfach geschrieben.

Und ob der Austritt ne Drohung ist, nachdem was ich denen Kosten verursacht habe und wahrscheinlich noch verursachen werde.

Auf jeden Fall werde ich Dich auf dem laufenden halten.

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Hallo MisterDJ,

 

 

vor fast genau 1 Jahr hatte Annette den gleichen Trouble mit ihrer KK. Lief unter der Überschrift

"!Ich glaub es nicht!"

 

Mein Tipp war damals und wäre es auch heute:

 

 

auf jeden Fall Widerspruch einlegen - hat die Mitteilung einen Hinweis auf Frist (z.B. "Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb von 6 Wochen usw usw.) - wenn ja unbedingt sofort Widerspruch einlegen mit dem Hinweis das eine detalierte Begründung folgt. Vom Arzt/Ärztin ein Attest erstellen lassen, in dem ganz deutlich auf Deine mechanische HK hingewiesen wird und die Notwendigkeit der engmaschigen Kontrolle zur Vermeidung von Komplikationen. Ebenfalls wäre ein Hinweis hilfreich das eine Messung durch den Arzt in kurzen Abständen eine zusätzliche Belastung durch die häufigen Spritzen für die Vene bedeutet.

 

Falls es sich um ein "einfaches" Ablehnungsschreiben der KK handelt ohne Rechtsmittelbelehrung so verlange im Widerspruch, im Falle einer erneuten Ablehnung, eine detailierte Begründung der Ablehnung mit Hinweis auf die zugrunde gelegten Rechtsvorschriften und/oder Entscheidungsgrundlagen.

Mache deutlich, dass Du es auf einen Rechtsstreit vor dem Sozialgericht ankommen lässt.

 

Hier ein paar Argumente / Tipps:

 

1. guck mal hier unter 21.34.01.1001 und 21.34.01.1005 Link: http://db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS

 

2. Rechtsgrundlage ist der § 33 SGB V in Verbdg. mit dem Hilfsmittelverzeichnis nach § 128 SGB V

(siehe Link oben unter 1.)

 

3. Hier heisst es zur Indikation der Messgeräte:

Zitat aus dem Hilfsmittelkatalog der GKV -

 

" - Einleitung der Blutgerinnungskontrolle unmittelbar im Anschluss nach Implantation einer künstlichen Herzklappe (mit oder ohne Conduit) und Notwendigkeit einer dauerhaften Therapie mit oral einzunehmnden gerinnungshemmenden Medikamenten (Antikoagulatien).

 

- Bei Patienten, bei denen aus anderen Gründen eine lebenslange Antikoagulation erforderlich ist (z.B. länger als drei Monate zurückliegender Zustand nach Implantation einer künstlichen Herzklappe, Zustand nach künstlichem Blutgefäßersatz, Thrombopholie z.B. nach rezidivierenden Beinvenenthrombosen oder Lungenembolien, schwere Herzrhythmusstörungen wie chronisches Vorhofflimmern, Zustand nach ausgedehnten Herzinfarkten mit eingeschränkter linksventrikulärer Pumpfunktion inklusive einer fortgeschrittenen dilatativen Kardiomyopathie, Koagulopathien: z.B. AT-II-Mangel, Protein-C-Mangel, Faktor-II- und V-Mutationen), und ein therapeutischer Nutzen (Reduzierung der antikoagulationsbedingten Komplikationsrate) zu erwarten ist, ergibt sich die Notwendigkeit einer Blutgerinnungsselbstkontrolle nicht aus der Dauerantikoagulation, sondern kann nur bei zwingender Erfordernis zur Blutgerinnungsselbstkontrolle und eigenständiger Medikamentenanpassung erforderlich sein; u.a. bei folgenden Komplikationen:

 

- Komplikationen unter konventioneller Betreuung (Blutgerinnungskontrolle beim Vertragsarzt)

 

- Schwierigkeiten, die Arztpraxis in regelmäßigen Abständen aufzusuchen (z.B. ungünstige örtliche Verhältnisse, Pflegebedürftige, bei denen die Messung durch Angehörige oder Pflegepersonen erfolgt, berufliche Gründe wie Schichtarbeit oder wechsende berufliche Einsatzorte)

 

- schlechte Venenverhältnisse

 

- Dauerantikoagulation bei Kindern (Messung durch Eltern bzw. später durch die Kinder selbst).

 

Wegen der Übernahme ursprünglich ärztlicher Leistungen (Bestimmung des Gerinnungswertes und Ableitung der erforderlichen Therapieentscheidung, muss der Versicherte eine besondere persönliche Eignung (gutes Verhältnis, hohes Verantwortungsbewusstsein) für eine solche Selbstüberwachung haben bzw. erwarten lassen." Zitat Ende

 

Weder hier noch in den Rechtsvorschriften wird auf die Berufstätigkeit hingewiesen. Lediglich auf die Schulung.

 

Als mir mein Gerät bewilligt wurde (2004) war ich Hausmann und hatte nur einen Nebenjob. Von meiner Kasse wurde nur die eindeutige Diagnose abgefragt und eine Verordnung meiner Hausärztin!

 

 

So nun erstmal genug Stoff - dies ist keine Rechtsberatung - das dürfen nur bestimmte Personen zu denen ich nicht gehöre - von daher auch keine Garantie das die KK es nicht doch besser weiss.

Trotzdem Daumendrück und nicht ärgern lassen -

MfG

Thomas Wagner

 

Zum 2. auch Dir viel Glück!

MfG

Thomas Wagner

bearbeitet von Thomas W.
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Hallo Mister DJ,

 

als Ergänzung für deinen Widerspruch hier folgende Info.

 

§ 62 BMV Ä ( Bundesmantelvertrag Ärzte bei AOK/BKK/IKK Vers. und wortgleich § 19 EKV für Ersatzkassenmitglieder)

hier eine Abschrift INSBESONDERE ABS. 4 ist wichtig!

 

§ 62 Auskünfte und Gutachten

(1) Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) gibt auf Anforderung der Krankenkassen in den gesetzlich bestimmten Fällen oder, wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krank-heitsverlauf erforderlich ist, eine gutachtliche Stellungnahme ab. Er hat das Er-gebnis der Begutachtung der Krankenkasse und dem Vertragsarzt sowie die er-forderlichen Angaben über den Befund der Krankenkasse mitzuteilen. Er ist be-fugt, den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten und den sonstigen Leistungserbringern, über deren Leistungen er eine gutachtliche Stel-lungnahme abgegeben hat, die erforderlichen Angaben über den Befund mitzu-teilen. Der Versicherte kann der Mitteilung über den Befund an den Vertragsarzt widersprechen.

(2) Haben die Krankenkassen nach § 275 Abs. 1 - 3 SGB V eine gutachtliche Stel-lungnahme oder Prüfung durch den MDK veranlasst, sind die Leistungserbrin-ger verpflichtet, Sozialdaten auf Anforderung des MDK unmittelbar an diesen zu übermitteln, soweit dies für die gutachtliche Stellungnahme und Prüfung erfor-derlich ist.

(3) Das Gutachten des MDK zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit ist vorbehaltlich der Bestimmung in Abs. 4 verbindlich.

(4) Bestehen zwischen dem behandelnden Arzt und dem MDK Meinungsverschie-denheiten über eine Leistung, über die der MDK eine Stellungnahme abgege-ben hat, das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit oder über Maßnahmen zur Wie-derherstellung der Arbeitsfähigkeit, kann der behandelnde Arzt unter Darlegung seiner Gründe bei der Krankenkasse ein Zweitgutachten beantragen. Kann die Krankenkasse die Meinungsverschiedenheiten nicht ausräumen, soll der MDK mit dem Zweitgutachten einen Arzt des Gebietes beauftragen, in das die ver-ordnete Leistung oder die Behandlung der vorliegenden Erkrankung fällt.

 

Wie bereits gesagt - nur der Hinweis eines Laien und keine Rechtsberatung.

 

MfG

Thomas Wagner

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Hi, ja, habe daher auch die Schulungsleute von Herzentrum angeschrieben.

Mein Hausarzt hatte eben das Gerät verordnet und hat auch den Befund vom MdK erhalten.

Gibt es da echt ein Gesetz drüber?....habe nen Auszug vom Bundesanzeiger, aber der ist nicht gerade einfach geschrieben.

Und ob der Austritt ne Drohung ist, nachdem was ich denen Kosten verursacht habe und wahrscheinlich noch verursachen werde.

Auf jeden Fall werde ich Dich auf dem laufenden halten.

 

Hi,ich habe mein Messgerät ohne wenn unjd aber von meiner kk bekommen.

Als ich in der reha war habe ich die schulung besucht und mein doc in der reha hat ein bericht für meine kk verfast mit allem wenn und aber warum ich dieses gerät brauche.Nach meiner rehe habe ich dies beantragt und inner halb von 5 tagen bekommen.Ich würde Dir vorschlagen das Du deiner KKnoch mal auf die Nerven gehst mit allen mitteln die Du hast.Wenn Du auf reha warst auch von dort gutachten zukommen lassen.

Also dann alles gute und viel glück B)B)

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Hallo zusammen,

 

es gibt neues zu berichten.

Am Montag hat mich der Arzt vom Herzentrum angerufen, der für die Gerinnungsschulung verantwortlich ist.

Er sagte, er wird sich um den Vorgang kümmern, jedoch bräuchte er das Gutachten vom MDK.

Dieses habe ich mir umgehend von der Sprechstundenhilfe meines Hausarztes faxen lassen und an den Arzt vom Herzzentrum weitergeleitet.

Der Ablehnungsgrund des Gutachters war: Die Einleitung der Gerinnungsselbstkontrolle unmittelbar im Anschluss nach Implantation einer künstlichen Herzklappe mit der in Folge erforderlichen Notwendigkeit einer dauerhaften Therapie mit oral einzunehmenden Medikamenten (Antikoaglantien) ist angezeigt, wenn sich gleichzeitig zur regelmässigen Überwachung des Quick / INR-Wertes die Notwendigkeit einer Blutgerinnungsselbstkontrolle z.B. auf Grund der Erfordernis eigenständiger Medikamentenanpassung auftretender Komplikationen unter konventioneller Betreuung (beim Vertragsarzt), von Schwierigkeiten in regelmässigen Abständen eine Arztpraxis aufzusuchen oder durch das Vorliegen schlechter Venenverhältnisse ergibt.

 

Die Notwendigkeit einer Blutgerinnungsselbstkontrolle ergibt sich somit nicht aus der Dauerantikoagulation alleine.

 

 

Bereits am Dienstag hatte ich eine e-Mail vom Arzt des Herzzentrums mit forlgendem Inhalt erhalten:

 

ich habe soeben mit dem Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in xxxx telefoniert, und den Sachverhalt geklärt. Die Krankenkasse muss die Kosten für das CoaguChek – Gerät übernehmen. Der Gutachter wird sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, und diese auf seinen Irrtum hinweisen.

 

Bitte melden Sie sich wieder, wenn Sie in absehbarer Zeit keinen geänderten Bescheid von Ihrer Krankenkasse erhalten.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Ich finde das Verhalten meines Arztes absolut vorbildlich und sehr lobenswert.

Das der MDK so schnell eingelenkt hat, finde ich allerdings schon verwunderlich.

Normalerweise geht doch sowas nicht ohne Schriftverkehr. Sollte hier tatsächlich gedacht worden sein:"Erst mal ablehnen, vielleicht wird es ja akzeptiert?"

 

Kann jetzt nur hoffen, dass ich das Gerät nur schnell bekomme.

 

Werde euch hierüber weiter informieren

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:"Erst mal ablehnen, vielleicht wird es ja akzeptiert?"

 

Na hallo, davon bin ich überzeugt. Aber schön zu hören das es doch noch geklappt hat.

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  • 2 weeks later...

Hallo,

 

hatte vorgestern einen Anruf von der Krankenkasse.

Telefonisch wurde mir zugesichert, dass die Kosten jetzt doch übernommen werden - angeblich hat der Gutachter noch andere Unterlagen gesichtet, die ihn dann dazu bewogen haben, das Gerät zu bewilligen.....wer's glaubt.

Gestern kam dann die schriftliche Kostenübernahmeerklärung von der Krankenkasse und am gleichen Tag auch das Gerät.

Püüüüüh........geschafft.

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