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Austausch der Mitralklappe


Paladschinke

Empfohlene Beiträge

Hallo,

bin nach einer Suche auf der Suchmaschine Google auf dieses Forum hier gestoßen.

 

Kommen wir zum Thema:

Meine 66-jährige Oma aus Rumänien litt an rheumatischem Fieber und bekam durch das rhematische Fieber und durch das Bakterium Streptokokkus viridans eine bakterielle, subakute Endokarditis

(Man muss auch sagen, dass sie sehr empfindlich ist. Sie fängt gleich an zu weinen, möchte aber auch die Erkrankung loswerden)

Gleichzeitig hat man ihr gesagt, das sie unter einer Mitralklappeninsuffizienz leidet und diese Mitralklappe muss auch ausgetauscht werden, da sie sich von einer Skala von 1-6 im 4. Grade befindet und eine Medikamentöse Therapie risikoreich wäre und sehr lange dauern würde. Es könnte so nicht mehr geheilt werden.

 

Eine Biologische Mitralklappe wäre auch zu teuer (Oma ist Pensionärin, verdient umgerechnet etwa 150€, in Rumänien reicht es jedoch).

Also kommt nur eine mechanische Klappe in Frage.

 

Jetzt zur eigentlichen Frage:

a) Muss ein operativer Einsatz erfolgen?

;) Wieviel würde eine operative Therapie kosten? (Wir könnten die Kosten übernehmen)

c) Kann es auch sein, dass die Ärzte lügen, da sie nur Geld verdienen wollen (OP dauert ca 4 Stunden), da man als Arzt in Rumänien auch über Kinder&Co erfährt?

 

Antworten würden sehr hilfreich sein , da meine Mutter in ca 2 Wochen nach Rumänien fährt

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Hallo,

ich hoffe ich habe das richtig verstanden, deine Oma lebt in Rumänien und ist hier in Deutschland erkrankt und jetzt gibt es ein Problem mit der Kostenübernahme?

Tatsache ist, dass eine Mitralinsuff. ab Ende 3° operiert wird (wird natürlich auch von den klinischen Symptomen abhängig gemacht). Ich selbst habe einen Mitralkunstklappenersatz nach akkuter Endocarditis. Die antibiotische Therapie läuft (und muß) parallel über Wochen und ist auf gar keinen Fall eine Heilung, da ihr die Insuffiziens keiner nimmt. Wendet euch doch mal an eure KK oder die Sozialarbeiter im Krankenhaus und fragt welche Möglichkeiten sich auftun hinsichtlich der Kostenübernahme wenn sie hier in Deutschland operiert wird. ;)

LG

DirkB

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Hallo,

 

subakute Endokarditis und Mitralklappeninsuffiziens Grad 4 mit Indikation zur OP klingen durchaus plausibel.

Leider kenn ich mich bezüglich des rumänischen Gesundheitswesen überhaupt nicht aus und kann daher auch keinerlei Empfehlungen abgeben.

Eine Möglichkeit wäre jedoch, deine Oma zur Abklärung mit nach Deutschland zu bringen, wo man sie vorab über eine Reisekrankenversicherung versichert ;) (zB. ADAC ca. 100 € für 3 Monate ).

 

Lieben Gruss

 

Sanne

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Hallo,

 

bin mal wieder Spielverderber. Die ADAC Icoming Reiseversicherung ist zwar für akute Fälle nicht schlecht

 

ABER ACHTUNG HIER DIE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN:

 

http://www.adac.de/images/Incoming-Bedingu...tcm8-138474.pdf

 

Bitte hier den Abschnitt B § 1 Nr. 1 und Nr. 2 Buchstaben a und b

 

Dies dürfte bei der vermutlich vorliegenden Erkrankung recht eindeutig sein.

 

Tut mir leid dies so deutlich machen zu müssen.

 

Eine Kostenübernahme sehe ich hier durch private oder gesetzliche Stellen in Deutschland nicht.

 

MfG

Thomas Wagner

bearbeitet von Thomas W.
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Hallo,

 

Erst einmal Herzlich Willkommen!

 

Zu deinen Fragen:

 

a) Ich würde die Kosten für eine Herzklappenoperation in Deutschland einmal pauschal mit 15.000 €- 25.000 € veranschlagen. Nur damit ihr eine Dimension habt. Ob die künstliche Variante die Preiswertere ist, kann ich nicht beurteilen. Zu bedenken gebe ich aber, daß bei der künstl. Herzklappe eine lebenslange Einnahme von Gerinungshemmern und eine regelmäßige Kontrolle der Werte nach der OP ansteht, was ebenfalls mit Kosten verbunden ist. Deshalb, aber auch bezogen auf das Alter deiner Oma, würde ich eher zur biologischen Variante tendieren. Medikamentös kann man das Herz lange Zeit unterstützen, der Defekt selbst läßt sich wahrscheinlich nur operativ beheben.

 

;) Ob die Diagnose und die damit verbundenen Maßnahmen überhaupt notwendig sind, läßt sich am Besten durch die Einholung zusätzlicher Meinungen bei Kardiologen/Internisten klären. Deine Angaben deuten aber auf eine Notwendigkeit tendentiell hin.

 

Die von Sanne angesprochene Möglichkeit einer Kostenübernahme durch eine Reisekostenversicherung besteht entsprechend den Anmerkungen von Thomas definitiv nicht.

 

 

Viele Grüsse

 

Klaus

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@Thomas & Klaus

 

mit dem Hinweis meinte ich weniger die OP-Kostenabsicherung, als die Abklärung der plötzlich während des Besuches in Deutschland auftretenden AKUTEN SYMPTOMATIKen ;) durch einen Facharzt hier in Deutschland.

 

Sanne

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@ Sanne,

 

auch das dürfte nicht möglich sein - es wird ausdrücklich von einer unerwarteten Erkrankung in den Bedingungen geschrieben. Dies dürfte schwer zu begründen sein.

 

Die Versicherung prüft sehr genau welche Grunderkrankung vorliegt und ob diese die akute Symptomatik ausgelöst haben könnte.

 

Thomas Wagner

bearbeitet von Thomas W.
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Hallo alle miteinander,

 

Rumänien ist seit 1.1.2007 Mitglied der Europäischen Union. Und da gibt es doch die europäischen Krankenversicherungsabkommen auf Gegenseitigkeit, die den für Bürger eines EU-Mitgliedsstaates im jeweiligen Inland geltenden Krankenversicherungsschutz auf den gesamten europäischen Wirtschaftsraum ausdehnen. Könnten sich da nicht Möglichkeiten auftun hinsichtlich der Kostenübernahme? Wie von DirkB bereits angeregt, empfiehlt sich diesbezüglich Kontaktaufnahme mit eurer KK oder den Sozialarbeitern im KH, und natürlich demnächst in Rumänien dann auch noch mit der dortigen Nationalen Krankenkasse (Casa Judeteana de Asigurari de Sanatate), nicht zuletzt im Hinblick auf den Anspruchsausweis.

 

Mit besagten EU-Krankenversicherungsabkommen bin ich vor einigen Jahren in Berührung gekommen, als sich folgendes in meiner engeren Verwandtschaft ereignete: Während eines Familientreffens in Frankreich kam einer meiner Brüder (wohnhaft und gesetzlich krankenversichert in Deutschland) wegen akuter Herzbeschwerden ins nächste französische Krankenhaus. Nach Verlegung in eine Herzklinik erfolgte innerhalb von Stunden eine Notoperation. Mit anschlieβender Reha (auch in Frankreich) blieb mein Bruder gut zwei Monate in Frankreich. Obgleich mein Bruder den Anspruchsausweis seiner deutschen KK nicht bei sich hatte (um besagtes Dokument habe ich mich nachträglich gekümmert), wurde er vorzüglich und unbürokratisch behandelt. Die staatliche französische Krankenversicherung übernahm gegenüber den französischen Leistungsträgern sämtliche Kosten.

 

Liebe Grüβe

Peter

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Hallo,

ich mache mich jetzt endgültig zum Spielverderber. Die Behandlung - egal ob privat oder über die Europäische Gesundheits Karte (EHC oder EHIC) deckt im Regelfall nur den akute, unvorhergesehene Behandlungen ab. Eine Einreise wegen einer Behandlung eines vorhandenen Herzfehlers/Herzkrankheit gehört nicht dazu. Nur wenn es plötzlich und akut zu einem behandlungsbedürftigen Zustand kommt kann die EHIC eingesetzt werden. Hier würde dann die Notfallversorgung vorgenommen werden.

 

Es wird nicht erspart bleiben - wenn es denn möglich ist - bei dem rumänischen Krankenversicherungsträger VORHER eine Kostenübernahme einer geplanten Behandlung in Deutschland zu beantragen und genehmigen zu lassen. Dann könnte es wohl klappen.

 

Hier ein paar Auszüge zu der EHIC von offiziellen Stellen:

 

 

http://www.g-k-v.com/gkv/fileadmin/user_up...erungskarte.pdf

 

Zitat:

Auch im Urlaub gut versichert: Leistungsanspruch im Notfall

Gesetzlich Versicherte werden mit der Europäischen Krankenversicherungskarte in allen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz im medizinischen Notfall behandelt – sowohl ambulant als auch stationär, je nach Bedarf. Die medizinischen Leistungen entsprechen dabei denselben Bedingungen, wie sie für die Versicherten des Gastlandes gelten. Der Anspruch gilt ausschließlich für eine unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung (Beinbruch, kranker Zahn, Virusinfektion etc.) oder für die fortlaufende Behandlung chronischer Erkrankungen wie Diabetes. Wer seinen Versicherungsschutz darüber hinaus stärken will, sollte wie bisher auch über den Abschluss einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung nachdenken. Stand: August

 

 

http://www.die-gesundheitskarte.de/gesundh...ehic/index.html

 

Zitat:

Die Europäische Krankenversicherungskarte ...

erspart die Genehmigung einer Behandlung durch ausländische Versicherungen oder Kostenträger vor dem Arztbesuch,

sichert die medizinisch notwendige Behandlung mobiler Bürgerinnen und Bürger.

Wichtig!

Der durch die Europäische Krankenversicherungskarte entstehende Anspruch gilt nur für die unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung (Beinbruch, kranker Zahn, Virusinfektion und andere) oder für die fortlaufende Versorgung bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes. Wenn Versicherte sich aus bestimmten Gründen bewusst für eine Behandlung im Ausland entscheiden, muss mit der Krankenkasse geklärt werden, ob die Kosten hierfür übernommen werden. Dies gilt auch für Chroniker, wenn die Krankheit eine besondere medizinische Überwachung notwendig macht und den Einsatz besonderer Techniken oder Geräte erfordert (zum Beispiel bei Dialysebehandlungen).

 

MfG

Thomas Wagner

 

PS sollte es eine Lücke geben bin ich lernfähig ;-) - ist halt nur die Meinung eines Laien.

bearbeitet von Thomas W.
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Danke @Thomas, der sich so in das Thema hineingekniet hat! Durch seinen Beitrag habe ich mal wieder viel gelernt, insbesondere über die EHIC, die ja scheinbar jetzt das Formular E-112 (oder so ähnlich) ersetzt, um das es seinerzeit bei der von mir erwähnten Krankenhausbehandlung in Frankreich ging. Bei aller Sorgfalt die gewöhnlich in den zahlreichen Beiträgen des Thomas W. zutage tritt und um die er sich auch mit dem Zitieren der „paar Auszüge zur EHIC von offiziellen Stellen“ bemüht hat, wurde jedoch ein kleines, aber wohl ausschlaggebendes Detail übersehen, aus dem nun Paladschinkes 66-jährige Oma aus Rumänien wieder Hoffnung schöpfen könnte. Denn gegen das wie von Thomas W. zitierte wurde inzwischen erfolgreich gerichtlich vorgegangen, (siehe Auszug nachstehend) :

Zitat Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache C-326/00: Idryma Koinonikon Asfaliseon (IKA)/Vasileios Ioannidis

Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofes vom 25. Februar 2003

Der Gerichtshof entscheidet erneut über im Ausland in Anspruch genommene medizinische BehandlungenEin Mitgliedstaat kann die Übernahme von Arztkosten eines Rentners, der sich zu Besuchszwecken in einen anderen Mitgliedstaat begeben hat, weder von einer Genehmigung noch davon abhängig machen, dass die Krankheit, unter der der Betreffende leidet, plötzlich ausgebrochen ist.Herr Ioannides wohnt in Griechenland und bezieht dort eine Altersrente. Während einer Deutschlandreise musste er wegen einer Angina pectoris dringend in ein Krankenhaus eingeliefert werden. .... (usw) Zitat (Auszug)

Originaltext des Urteils: <http://ec.europa.eu/employment_social securityschemes/healthcare/e112/caselaw_de.htm> (Leider wollte es schon in meinem letzten Beitrag nicht gelingen, einen Link anklickbar einzugeben, doch Google führt zur Quelle z.B. über EU-Portal, eu-lex, u.ä., in allen europäischen Sprachen, einschl. Rumänisch.

Demzufolge erscheinen die Statements von Thomas W. zum ganz ähnlich gelagerten Fall von Paladschinkes 66-jähriger Oma aus Rumänien, (eben Rumänien anstatt Griechenland, -- und Bakterielle, subakute Endokarditis bei gleichzeitiger Mitralklappeninsuffizienz und indizierter Mitralklappenimplantation anstatt Angina pectoris),

(Zitat) a) „Eine Kostenübernahme sehe ich hier durch private oder gesetzliche Stellen in Deutschland nicht“.

;) „Die Behandlung – egal ob privat oder über die Europäische Gesundsheitskarte (EHC oder EHIC) deckt im Regelfall nur den (sic) akute (sic) unvorhergesehene (sic) Behandlungen ab. Eine Einreise wegen einer Behandlung eines vorhandenen Herzfehlers/Herzkrankheit gehört nicht dazu“.

c) Es wird nicht erspart bleiben - wenn es denn möglich ist - bei dem rumänischen Krankenversicherungsträger VORHER eine Kostenübernahme einer geplanten Behandlung in Deutschland zu beantragen und genehmigen zu lassen. Dann könnte es wohl klappen. (Zitat)

als insgesamt unzutreffend, da überholt (:), bzw. unerforderlich ©.

@ Paladschinke, Du kannst Deine Oma beruhigen; sie braucht nu nich zu weinen, zumindest nicht wegen dem was Thomas W. in diesem Thread wiederholt so vehement vertrat. Als PS seines letzten Beitrags räumte er ja in weiser Voraussicht ein: Zitat ...sollte es eine Lücke geben bin ich lernfähig ;-) - ist halt nur die Meinung eines Laien. Zitat Das selbe gilt natürlich - sicher in noch weitaus gröβerem Maβe - auch für mich der ich noch nicht so lang im Forum bin.

Nun mach Dich belesen, Paladschinke, lass Dich und Deine Oma beraten, geht – wie von Dirk B. vorgeschlagen – ohne weiter unnötig zu warten zum Arzt, ins Krankenhaus, zum Sozialdienst, zur KK. Angesichts des kraft EU-Rechts gegebenen Versicherungsschutzes sollte Deine Oma mit einer so ernsthaften Erkrankung – bei entsprechender medizinischer Indikation - nicht länger zögern, ihren Rechtsanspruch auszunutzen; es ist ihr gutes Recht. Stöβt ihr auf Schwierigkeiten, bliebe noch die Möglichkeit, Beschwerde einzureichen bei „SOLVIT“ eine Stelle der Europäischen Kommission mit dem sinnigen Beinamen „Effiziente Problemlösung in Europa“ (http://ec.europa.eu/solvit/site/submission/index_de.htm)

 

Zur eigentlichen Fragestellung in Deinem Beitrag, in dem Du u.a. schreibst

Zitat

(:) Wieviel würde eine operative Therapie kosten? (Wir könnten die Kosten übernehmen)

Zitat

(woraufhin Klaus schrieb, er würde die Kosten für eine Herzklappenoperation in Deutschland einmal pauschal mit 15.000 €- 25.000 € veranschlagen); sowie

Zitat

(c ) Kann es auch sein, dass die Ärzte lügen, da sie nur Geld verdienen wollen (OP dauert ca 4 Stunden), da man als Arzt in Rumänien auch über Kinder&Co erfährt?

Zitat

hätte ich noch folgendes zu bemerken :

Zu B) : Es bleibt ja unbenommen, nach erfolgreichem Verlauf einer mit staatlicher Kostenübernahme in Deutschland durchgeführten operativen Therapie das Krankenhaus, ein karitatives Werk in Rumänien oder Deutschland (z.B. Deutsche Herzstiftung e.V) mit einer Spende zu bedenken.

Zu c) : Ist mir nicht ganz klar wie das verstanden werden soll. Bitte um Erläuterung.

 

Siees maa so kann man sich irren.

Hummel Hummel

Peter

 

 

 

Irgendwie haben sich in meinen vorherigen Beitrag von mir nicht beabsichtigte Smilies eingeschlichen. Wie kann sowas nur angehn?

Gruss Peter

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Hallo Peter,

 

schön das es noch Menschen gibt die nicht alles negativ sehen und, wenn auch von weit her, das Licht des Positiven ausstrahlen.

 

Ganz abgesehen davon das es nicht meine Absicht war die Oma von Paladschinken traurig zu machen bzw. sogar zum weinen zu bringen. Nein ich habe hier nur das real existierende Verwaltungsleben zitiert und deutlich gemacht das es selbst in einem etablierten Sozialversicherungssystem wie es hier in Deutschland existiert, eben nicht automatisch jede Rechtsprechung als Gerüst übernommen wird.

 

Selbst eine Stelle, die auch von einem optimistischen Kanadier nicht angezweifelt werden kann

der:

 

"Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland"

 

wird folgendes Erklärungsblatt den Krankenhäusern und Ärzten zur Verfügung gestellt:

 

http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf_.../Erklaerung.pdf

 

bzw. den ausländischen Touristen:

 

http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf_...Deutschland.pdf

 

Hier ist eindeutig, dass immer wieder - unter anderem auch von vielen deutschen Krankenkassen - darauf hin gewiesen wird bei Einreise wg. einer geplanten Behandlung einer Erkrankung VORHER mit dem Sozialversicherungsträger des Heimatlandes zu klären ob diese die Kosten übernehmen. Dies kann geschehen im Rahmen der direkten Abrechnung also der in Deutschland gültigen Fallpauschale für die jeweilige stationäre Behandlung oder im Kostenerstattungsverfahren mit der Vorgabe das sich der rumänische Sozialversicherungsträger nur in der Höhe beteiligt wie sie in Rumänien angefallen wären.

 

Diese vorgehensweise schützt vor dem bösen Erwachen wenn sich Paladschinken und seine Oma auf ein Gerichtsurteil berufen das, so weit ich weiß, nicht automatisch von den deutschen Krankenkassen umgesetzt wird - über die Bewilligungsfreudigkeit der Rumänischen Krankenkasse(n) mag ich hier aus der Ferne nicht zu Urteilen.

 

Insofern hast Du recht das ich mich hier durchaus hier "rein gekniet" habe. Einfach weil ich es für gefährlich halte jemanden Hoffnung zu machen auf eine einfache Kostenübernahme einer komplizierten OP und deren sehr hohen Koste. Zumal die finazielle Lage in Rumänien sicherlich noch angespannter ist als in Deutschland und das Preisniveau und Kosten für med. Behandlung sicherlich weit unter unseren Kostensätzen liegen.

 

OK aber es mag ja angehen das Du wirklich verlässliche Angaben machen kannst wo den ohne viel Fragen die Oma von Paladschinken behandelt werden kann ohne das sie mehr als die normalen Eigenbeteiligungen zu zahlen hat.

 

Insofern hast Du sicherlich ein wichtiges Urteil gefunden und zitiert - allein die allgemeingültige Umsetzung deshalb vorrauszusetzen und das Risiko einzugehen auf immensen Kosten sitzen zu bleiben ist mir zu risikobehaftet und ich halte es für leichtsinnig hier Hoffnungen zu erwecken.

MfG

Thomas Wagner

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Hallo Peter, Hallo Thomas,

Ich finde es im höchsten Maße beeindruckend wie angagiert und motiviert ihr Recherchen betreibt, Hut ab, das ist genau das was mich an diesem Forum begeistert. Nur, laßt es nicht zum Rechtstreit ausarten ;) .

Paladschinken wird sicher mit guter Beratung eines, hoffentlich genauso angagierten, Sach-oder Sozialarbeiters einen gangbaren Weg für die Oma finden.

Mit freundlichen Grüßen

DirkB

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Hallo Dirk,

 

ja Du hast Recht - mir gehen manchmal die Pferde durch - ist aber nicht böse gemeint ;) - aber - und dann ist wirklich Schluß - einen hab ich noch - (jaaa doch gähnt ruhig) -

 

Peters letzter genannter Link ergab diese sehr aufschlußreiche Entscheidungstabelle:

 

http://ec.europa.eu/employment_social/soci...f/schema_de.pdf

 

Nette Übersicht die wirklich alles aussagt - Danke Peter! :)

 

MfG

Thomas Wagner

 

PS - Ich hoffe das der Oma von Paladschinken geholfen werden kann und wünsche ihr hiermit alles Gute und drück die Daumen, das jemand in der richtigen Position eben nicht verwaltungstechnisch denkt, Phantasie beweist und Hilfe ermöglicht.

Die besten Wünsche hierfür.

Thomas Wagner

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  • 3 weeks later...

Hallo Ihr Lieben,

 

Jetzt möchte ich doch noch einmal meinem Herzen Luft machen (better late than never) mit einer Antwort auf Thomas’ letztes Schlusswort in diesem Thread:

 

Zitat

Peters letzter genannter Link ergab diese sehr aufschlußreiche Entscheidungstabelle:

 

http://ec.europa.eu/employment_social/soci...f/schema_de.pdf

 

Nette Übersicht die wirklich alles aussagt - Danke Peter!

Zitatende

 

"Da nich für!" würde ich mal auf Hamburgisch sagen.

 

Gewiss hat Thomas da eine sehr aufschlussreiche Entscheidungstabelle dank meines letzt genannten Links gefunden. Gilt ja auch für ihn wie für Hunderte Millionen Europäer die - insofern noch nicht im Ruhestand - in einem anderen EU-Land sich in ärztliche Behandlung begeben müssen oder wollen. Zu behaupten, diese Tabelle sei eine “nette Übersicht die wirklich alles aussagt” (wohlgemerkt, zu unserer Diskussion um Paladschinkes Oma) erscheint doch etwas vermessen. Ausgesagt wird damit allenfalls, dass Thomas zwei wichtige, im Thread deutlich gemachte, bzw. zitierte Details schlichtweg übersehen haben muss:

 

1.) Paladschinkes Oma ist eine 66-jährige Rentnerin aus (dem neuen EU-Land) Rumänien und herzkrank. Ihr in einem anderen EU-Land wohnhafter Enkel erwägt ob/wie die seiner Oma bevorstehende Mitralklappen-OP in seinem EU-Land vorgenommen werden kann/soll, nicht zuletzt wohl auch wegen der gewährleisteten hohen Behandlungsqualität und der medizinischen Standards in eben diesem seinem EU-Land.

 

2.) Zitiert wurde lt. Google …”hat der EU-Gemeinschaftsgesetzgeber es für angebracht gehalten, abweichend von den für Sozialversicherte im aktiven Lebensalter geltenden Regelungen eine besondere Vorschrift für die aus Rentnern und ihren Familienangehörigen bestehende Gruppe von Sozialversicherten zu erlassen. Demnach darf ein Mitgliedstaat die Gewährung von Sachleistungen, die Artikel 31 der Verordnung Nr. 1408/71 den Rentnern garantiert, die sich in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten als dem, in dem sie wohnen, weder von einem Genehmigungsverfahren noch von dem Erfordernis abhängig machen, dass die Krankheit, die der fraglichen Behandlung bedurfte, plötzlich während dieses Aufenthalts aufgetreten ist und die unverzügliche Behandlung erforderlich gemacht hat.” (EU-Gemeinschaftsrecht, Verordnung Nr. 1408/71, Artikel 27-33)

 

Ein Text, dessen eindeutige rechtliche Bedeutung doch auch von einem 'plietschen' Hamburger nicht angezweifelt werden kann! So wie übrigens auch ich - “optimistischer Kanadier” wie Thomas es ebenso nett formulierte - die von ihm zitierten Texte keineswegs anzweifle (allenfalls nur deren teilweise durch obige EU-Verordnung reduzierte Relevanz).

 

Hand aufs Herz! Wer fühlte da nicht mit und zeigte sich nicht angenehm überrascht ob solcher EU-Regelungen mit Segnungen für Rentner wie sie hier nicht besser passen könnten. Ob das nun manchen zu passen scheint oder nicht, ist EU-Recht - Irrtum meinerseits vorbehalten - nicht für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich? Und in Sachen Vereinbarkeit des nationalen Rechts mit EU-Recht (Verordnung Nr. 1408/71) obsiegt da nicht letzteres? Da unsere Denkanstösse hier nicht zum Rechtsstreit ausarten sollen, und ich ohnehin nur Laie und überdies weitab vom real existierenden Verwaltungsleben in D’land bin, sollte Paladschinke bei einer amtlichen Stelle, einem Sozialdienst, einem Bürgerservice, einer Rechtsauskunft erteilenden Instanz sich darüber vergewissern, dass es nicht doch noch anderslautende Durchführungs- Einführungs- Übergangs- und dergleichen Bestimmungen gibt, die die erweckte Hoffnung zunichte machen.

 

Wie auch immer, im Gegensatz zu Thomas, der wegen des Risikos, auf immensen Kosten sitzen zu bleiben es für leichtsinnig hält hier Hoffnungen zu erwecken, hielte ich es demgegenüber für leichtsinnig bis unverantwortlich, wollte man wegen der noch ungeklärten Kostenfrage jetzt der Oma eine mögliche operative Therapie mit hoher Behandlungsqualität vorenthalten, da sie Risikopatientin ist und Paladschinke - wie er sagte - in der Lage und bereit dazu ist, die veranschlagten Kosten (15.000 €- 25.000 €) einer Behandlung seiner Oma selbst zu tragen. So what’s the problem?

 

So jetzt wirds Zeit zum Abendbrot. Es ist auch schon spät. Draussen schneit es richtig weihnachtlich. Nach all den pre-Xmas Feiern und vor dem richtigem Weihnachtsfest sollte heute abend mal was schnelles, leichtes angesagt sein: Eine österreichisch-ungarisch-rumänische Eierspeise? Palatschinken ist mir lieber als Hamburger. Da nich für böse sein,Thomas.

 

Also an der Reeperbahn ist’s jetzt schon sehr viel später als halb eins ….

 

Good night, bonne nuit!

Adeee! (so sagt mers halt in Württemberg)

Hummel Hummel

 

Peter

 

PS @Paladschinke, nu sag Du doch auch mal wieder was. Und vergiss dabei bitte nicht meine bereits an Dich gerichtete Frage zu dem mir nicht ganz klaren Teil Deines Postings. Es geht doch um Deine Oma hier. Obwohl, das Thema dürfte ja wirklich alle interessieren, die als europäische Bürger im immer gröβer und solidarischer werdenden Europa (bald wohl auch inkl. Türkei) herumreisen und sich dabei in medizinische Behandlung begeben wollen oder müssen.

 

 

 

 

 

 

Hallo Dirk,

 

ja Du hast Recht - mir gehen manchmal die Pferde durch - ist aber nicht böse gemeint :) - aber - und dann ist wirklich Schluß - einen hab ich noch - (jaaa doch gähnt ruhig) -

 

Peters letzter genannter Link ergab diese sehr aufschlußreiche Entscheidungstabelle:

 

http://ec.europa.eu/employment_social/soci...f/schema_de.pdf

 

Nette Übersicht die wirklich alles aussagt - Danke Peter! :)

 

MfG

Thomas Wagner

 

PS - Ich hoffe das der Oma von Paladschinken geholfen werden kann und wünsche ihr hiermit alles Gute und drück die Daumen, das jemand in der richtigen Position eben nicht verwaltungstechnisch denkt, Phantasie beweist und Hilfe ermöglicht.

Die besten Wünsche hierfür.

Thomas Wagner

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@Paladschinke

 

leider ist dieser Thread ziemlich ausgeufert :)

Mich würde interessieren, ob die Beiträge hilfreich waren und wie es deiner Oma inzwischen geht?

 

 

@Peter41

 

Ich habe dein letztes Posting in diesem Thread entfernt und damit unter dem Titel Ärztliche Behandlung/Her-OP im Ausland einen neuen Thread eröffnet :)

 

 

@Klaus

 

dein letztes Posting habe ich entfernt, da ich das Thema teilen konnte :)

 

Liebe Grüße

 

Sanne

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So hier bin ich wieder.

 

Erstmals danke für die hilfreichen, aber auch verwirrenden Fragen.

 

Meine Mutter war nun in Rumänien und hat mit den Ärzten gesprochen. Die OP wurde (Gott sei Dank) nach Frühling - Sommer verschoben, da es unter den Bedingungen in ihrem Dorf in Rumänien schwierig ist, sich zu rehabilisieren (tagsüber 7°C, nachts bis - 15°C, keine Wasserversorgung,...) und da die Gefahr hoch ist, an Thrombose zu erkranken.

Achja: Die OP wird in Rumänien sehr wenig kosten, die Ärzte meinen wenn alles gut verläuft und der Zeitplan eingehalten wird würde es 700-1000€ kosten.

 

Deshalb ist sie mit meiner Oma hier her gekommen. Nach den Feiertagen werden wir uns Rat von Ärzten hier beschaffen.

 

@Peter: Unsere halbe Verwandtschaft wohnen in Rumänien. Alle wissen Bescheid, dass es in Krankenhäusern nicht mit rechten Dingen zu geht; sie geben falsche Diagnosen und fragen nach Familie. Da hier die Tochter in Deutschland wohnt und der Sohn Spanien, könnnte die Ärzte wohl denken, dass man hier dementsprechend die teuerste OP vorschlagen würde, sodass die Ärzte dann mehr Geld bekommen.

(ist in Deutschland manchmal auch so).

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