Elke Geschrieben 21. November 2007 Share Geschrieben 21. November 2007 Hallo @all, kann mir mal jemand seine Erfahrungen mitteilen bezüglich Kostenabdeckung während Reha? Soll ca. Februar ins Krankenhaus, hoffe, dass ich bis dahin auch noch arbeiten kann...die OP inkl. Überwachung dauert lt. Kardiologen ca. 7 Tage...danach möchte ich gleich in die Reha. 6 Wochen Arbeitgeber dann BFA/LVA Übergangsgeld? Schon jetzt vielen Dank für Eure Hilfe Elke Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dirk B Geschrieben 21. November 2007 Share Geschrieben 21. November 2007 Hallo Elke, erstmal herzlich willkommen! Du hast schon recht, erst Arbeitgeber dann nach 6 Wochen die KK. Die Reha-Kosten übernimmt die BFA/LVA, was nur blöd ist, war bei mir wenigstens so, dass das Übergangsgeld nicht automatisch läuft sondern das man sich den Antrag auf Übergangsgeld erst besorgen muß, hab ich dann in der Reha erledigt. Nach den Reha-Maßnahmen, soweit notwendig, steigt wieder die KK ein. Ich hatte das große Glück, dass mein Arbeitgeber `ne Versicherung abgeschlossen hatte, die die Differenz zwischen Krankengeld und Einkommen ausglich. Ich würde mich diesbezüglich mal bei deinem Arbeitgeber erkundigen, kostet ja nichts. LG DirkB Zitieren Link zu diesem Kommentar
heiko1958 Geschrieben 21. November 2007 Share Geschrieben 21. November 2007 Hallo @all, kann mir mal jemand seine Erfahrungen mitteilen bezüglich Kostenabdeckung während Reha? Soll ca. Februar ins Krankenhaus, hoffe, dass ich bis dahin auch noch arbeiten kann...die OP inkl. Überwachung dauert lt. Kardiologen ca. 7 Tage...danach möchte ich gleich in die Reha. 6 Wochen Arbeitgeber dann BFA/LVA Übergangsgeld? Schon jetzt vielen Dank für Eure Hilfe Elke Hallo Elke Ich bin zehn tage nach meiner op entlassen worden.In der herzcherogie wurde ich gefragt wo ich hin möchte zu meiner reha.Den Antrag für das übergangsgeld habe zugeschickt bekommen von der lva und hebe diesen meinen arbeitgeber in der lohnbuchhaltung abgegeben.die haben sich um alles weitere gekümmert. Alles weitere kannst du auch bei der reha in erfahrung bringen ,denn dort gibt es auch ansprechpartner in sachen BFA/LVA. Ich wünsche Dir viel erfolg und alles gute!!!!!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar
Elke Geschrieben 22. November 2007 Autor Share Geschrieben 22. November 2007 Vielen Dank an Dirk und Heiko für die Antworten. Mein Problem? nein nicht wirklich.... ist ja, dass ich vom KH gleich in die Reha komme...somit dürfte die KK doch gar nicht in Anspruch genommen werden? Oder irre ich hier? Dann mal noch einen schönen Tag an alle LG Elke Zitieren Link zu diesem Kommentar
stefan Geschrieben 22. November 2007 Share Geschrieben 22. November 2007 Hallo, ich hatte damals bis zum 24.02.2004 gearbeitet, wurde am 25.02.2007 in die Klinik eingewiesen und am 26.02.2004 operiert (Doppelklappenersatz). Am 04.03.2004 kam ich vom Krankenhaus direkt in die REHA.. Die Reha dauerte 4 Wochen und wurde von der BfA bezahlt. Während dieser Zeit war ich krank geschrieben, das Gehalt wurde vom Arbeitgeber weitergezahlt. Ich war nach der Reha noch 6 Wochen krankgeschrieben, machte in dieser Zeit aber 4 Wochen berufliche Wiedereingliederung (Hamburger Modell). Während der gesamten Zeit bekam ich weiterhin das Gehalt bezahlt. Laut meines Arbeitsvertrages bezahlt der Arbeitgeber bis zu 4 Monaten das volle Gehalt weiter, erst dann beziehe ich Krankengeld. In der Regel deckt die Lohnfortzahlung nur 6 Wochen ab, danach zahlt die KK. Viele Grüße, Stefan Zitieren Link zu diesem Kommentar
Thomas W. Geschrieben 22. November 2007 Share Geschrieben 22. November 2007 Hallo, hier für alle §§-Reiter : Entgeltfortzahlung: §§ 3 (während AU) und 9 (während REHA) Krankengeld: § 29 Abs.1 Nr.4 SGB 1 grundsätzlich § 44 SGB 5 Krankengeld § 49 Abs.1 Nr.3 SGB 5 Ruhen des KG während Übergangsgeld Übergangsgeld: § 20 SGB 6 Ü-Geld § 21 SGB 6 Berechnung Ü-Geld Reisekosten Reha: § 53 SGB 9 wer Googelt ist dann voll informiert! Viel unverbindlichen Spaß - ohne Anspruch auf Vollständigkeit MfG Thomas Wagner Zitieren Link zu diesem Kommentar
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