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Rechtslage, da z.Zt. im Ausland


Jack

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Hallo,

Meine Frau (41 Jahre) hat im Juli 03 eine neue Herzklappe bekommen. Sie fühlt sich wieder Wohl, macht Sport usw. Hat Klasse geklappt (Hiermit ein Lob an die Uniklinik Aachen !!!)

Wir leben z.Zt. in den Niederlanden und werden im Juli 05 zurück nach Deutschland ziehen.

Nun habe ich mittlerweile gehört, das nach einer solchen Operation man sich beim Versorgungsamt zwecks Schwerbehindertenausweis melden soll...

Was für Folgen kann das für meine Frau haben, da sie nicht Beruftätig ist? Gibt es sonst etwas zu Beachten (Änderung der Versicherung, Rentenansprüche o.ä.)?

Gruss,

Jack aus Heerlen/NL

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Hallo Jack

es wird auf jeden Fall ein Behindertengrad von 30% anerkannt, der lediglich mit steuerlichen Vorteilen verbunden ist, eine Ausweis bekommt man erst mit 50%, der dann zur Folge hat, dass man 2 Jahre früher Regelaltersrente beziehen kann.

Alles Gute für Deine Frau, Sport treiben und gute Verfassung ist auf jeden Fall besser als ein hoher Behindertenprozentsatz.

 

Gruss Peter verbunden mit einem frohen Weihnachtsfest

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