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Grad der Behinderung


snowflake59

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Hallo Ihr Alle,

bisher habe ich eine Erwerbsminderung 40 % wegen meiner künstlichen Aortenklappe, eines Hinterwandinfarktes und einen Bypass erhalten. Nun hat sich ja im Laufe der Jahre eine mittelgradige Mitralinsuffiziens und ein Aortenaneurysma (z. Zt. 48 mm) dazugesellt. Ich habe nun auf Anraten meines Arztes und auch aus eigener Initiative heraus einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Im Antrag wurden dann noch meine Arthrose (in den Fingerendgelenken) und eine Gebärmutterentfernung erwähnt. Als ich aus meinem Urlaub nach Hause kam, lag der Ablehnungsbescheid des Versorgungsamtes im Briefkasten. Ich bin richtig wütend. Man hat doch im Leben mit einer Herzerkrankung schon Einschränkungen genug hingenommen; sei es auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz oder beim Abschluss einer Lebensversicherung oder beim Versuch eine Krankenhaustagegeld oder sonstige Zusatzversicherung im Krankenkassenbereich zu bekommen. Man verzichtet (ob nun gerne oder ungerne sei dahingestellt) auch im privaten Bereich auf einige Dinge, die uns vielleicht unnötig in Gefahr bringen (z. B. Inlinefahren oder Reiten o. a.). Ich lebe nun seit 1988 mit diesen Einschränkungen und habe mich bisher nie beklagt, sondern war immer froh mich "gesund" zu fühlen. Wie sieht das denn bei Euch aus, habt Ihr auch schlechte Erfahrungen gemacht oder auch Gute?

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Hallo,

 

wenn ich mich recht erinnere, dann werden die verschiedenen Prozente leider nicht addiert, sondern der höchste Prozentsatz gilt übergreifend für alle Grade der Behinderung :rolleyes:

 

Mein TIP B) :

Beim Sozialverband VDK Mitgliedschaft erwerben (eventuell rückwirkend, wegen Wartezeit/Rechtsschutz etc.) ... da wird dir geholfen!!!

 

Lieben Gruss

 

Sanne

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Hallo,

Sanne hat Recht, die Einzelprozente werden nicht addiert, nur der Gesamtzustand bewertet. Ich habe 4 Jahre benötigt, um 50% zu erreichen und bin mit Hilfe des VDK durch Widerspruch und anschließender Klage vor dem Sozialgericht dazu gekommen. Das Verfahren vor dem Sozialgericht (bei dem Du nicht persönlich erscheinst) wird im Prinzip von einem Gutachter, bei dem Du Dich vorstellen mußt, entschieden.

Der VDK hat einen Rechtsbeistand, der Dir im Vorfeld die Aussichten auf Erfolg mehr oder weniger vorhersagen kann.

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Hallo Sanne, hallo huneke1,

danke für Eure Hilfe. Ich werde mich an die Schwerbehindertenstelle der Stadt wenden; mal sehen was die dazu sagen. Ich werde Euch berichten.

Liebe Grüße

Anita

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