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Kur und Grat der Behinderung


biketom

Empfohlene Beiträge

Hallo

Ich bin neu hier in Forum……. Habe deswegen gleich einige Fragen.

 

Bin vor 4 Wochen in das Krankenhaus eingeliefert worden :angry:

Dort wurde bei mir eine mittelschwere Aortenklappeninsuffizienz festgestellt.

Die MRT Untersuchung ergab eine linke Ejektionsfraktion von 49 % ( Normal bei 56 -78% )

Der Kardiologe und mein Hausarzt meinten dass eine Herzklappen OP im Moment noch nicht notwendig wäre!!

 

Habe vor einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen und eventuell eine Kur zu beantragen.

 

So jetzt kommen meine Fragen:

 

Hat jemand schon Erfahrungen, ob der Antrag auf Schwerbehinderung (ohne Herzklappenersatz OP)

genehmigt wird wenn ja mit welchem Grat der Behinderung??

Und ist eine Kur sinnvoll, wenn ja welche Kliniken könnte Ihr empfehlen ??

 

Vielen Dank schon mal im voraus für die Antworten :)

Gruß biketom

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Ich habe auf Grund meiner künstlichen Herzklappe 30% bekommen. Aber keinen Ausweiß den bekommt man erst ab einer Schwerbehinderung von 50 %.

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Hallo biketom,

 

also zum einem kannst Du eine Kur beantragen, behindert ist man aber aufgrund einer insuffizienten Herzklappen nicht. Du solltest Dich jedoch körperlich schonen.

 

Die Frage ist, warum meinen dein Kardiologe und Hausarzt ist eine OP nicht notwendig? Welchen Grad hat deine insuffiziente Aortenklappen zum anderen, hast Du irgendwelche Symptome, wie z. B. Atemnot, Leistungsabfall, Brustschmerzen? Du beschreibst eine mittelgradige Insuffizienz, wie weit ist aber deine Aorta über der Klappe, das sind Dinge die man berücksichtigen sollte. Du musst wissen, dass man eine insuffiziente Aortenklappe ggf. reparieren kann und Du somit keine neue Klappe braucht.

 

Grüße

 

Denis

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Hallo biketom,

 

zur Frage ob eine Kur sinnvoll und angezeigt ist musst Du mit Deinem Arzt sprechen - der, wenn er denn die Notwendigkeit sieht, Dich an einen "Reha" Arzt überweisen wird (neue Rechtsvorschrift seit 1.4.07 - danach dürfen nur noch speziell zugelassene Ärzte Reha verordnen/§92Abs.1 Satz2 Nr.8 SGB V). Eine Liste dieser Ärzte dürfte Deiner Krankenkasse vorliegen - ansonsten über die kassenärztliche Vereinigung Deines Bundeslandes zu erfragen. Auch Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Physikalische und Rehabilitative Medizin" dürfen diese Verordnung vornehmen.

 

Dies wird dann von Deiner Krankenkasse bzw. der Rentenversicherung geprüft und beurteilt.

Mfg

Thomas Wagner

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Danke für die Antworten.

 

Bin vor 4 Wochen mit Atemnot in das Krankenhaus eingewiesen worden,

dort wurde Vorhofflattern und die mittelschwere Aortenklappeninsuffiziens festgestellt.

Die Aortenwurzel ist auf 5 cm erweitert

Bekomme jetzt den Betablocker Beloc Zok mite ( 1X 47.5mg) und mir geht es soweit gut, ausser einige Schwindelanfälle und ab und zu Ohrengeräusche. Die Ärzte meinten ich sollte mit einer OP erst mal abwarten, da ich einen körperlich guten Allgemeinzustand habe.

Gruß biketom

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Danke für die Antworten.

 

. Die Ärzte meinten ich sollte mit einer OP erst mal abwarten, da ich einen körperlich guten Allgemeinzustand habe.

Gruß biketom

 

 

Beste Voraussetzung für eine Op. :rolleyes:

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