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Wunderheilung


Herzbube

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Hallo,

versuche es mal kurz zu fassen. Mein Mann (50/ 50% Schwerbeschädigt)hatte den Herzinfarkt- mit 2fachen Bypass/2001 u. im Sept. 2005 eine Aortendissektion mit Protheseneinsatz. Nun ist einige Zeit verstrichen, es geht ihm so weit so gut. Viele Beschwerden bestehen weiterhin; Vergesslichkeit, Erschöpfung und einiges mehr - damit versucht er immer noch klar zu kommen. Seit März 2007 wurde er durch die KK ausgesteuert aber nicht offiziell gesund. Erneut musste er sich beim AA melden. Diese haben- nach Aktenlage- entschieden das er wieder voll arbeitstauglich ist aber nicht in seinem Beruf als Busfahrer. Es muss sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen obwohl ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht! Außerdem läuft ein Rentenantrag bzw. ab Jan. der Widerspruch auf die 1. Ablehnung. Beim heutigen Termin wurden keine Einwände anerkannt, weder der Rentenantrag, gesundheitliche Probleme und schon gar nicht das er noch einen ungekündigten Arbeitsplatz hat. Nach Meinung des AA (Agentur für Arbeit! pah - ist es immer noch das Arbeitsamt - sind doch alle immer noch Beamte) zählt ohne wenn und aber das Amtsärztliche Gutachten und er MUSS sich vermitteln lassen. Auch wenn er dadurch seine ungekündigte Stellung nebst Kündigungsschutz hinschmeißen muss. Wenn er nicht bis zu dem neuen Termin seine Bewerbungsunterlagen beibringt, werden Leistungen gekürzt oder sogar ganz gestrichen! IST DAS GERECHT - ist man als Jahrzehntelanger Steuerzahler dieser Willkür so hilflos ausgeliefert? was soll man, was kann man nun tun? Mein Mann will sich so nicht erpressen lassen und überlegt sich nun, wieder arbeitsmäßig eingliedern zu lassen - nun fragt sich aber in wie weit uns das Amt bzw. auch die RV einen Strick draus drehen kann! was wird dann aus den AA-Leistungen der Rente? das Geld fehlt dann ja - weiß jemand etwas darüber oder hat selbst dahingehend Erfahrungen gemacht? Antworten wären prima! Viele Grüße :rolleyes:

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Hallo Herzbube,

 

das ist eine Rechtslage die so einfach nicht auzudröseln ist. Dazu müßte man mehr Daten haben, ausserdem darf hier niemand eine verbindliche Rechtsberatung durchführen (es sei den es gibt hier jemanden der dazu befugt ist?)

 

Dein Mann bekommt, so schätze ich, nach §125 SGB III im Rahmen der Nahtlosigkeit eine Sonderform des Arbeitslosengeldes.

Diese wird nur unter ganz bestimmten Bedingungen gezahlt unter anderem das Dein Mann einen Antrag auf Reha (beruflich oder medizinisch), Erwerbsminderungsrente stellt.

 

Das ALG wird für die Zeit der Abklärung gezahlt - selbst wenn Dein Mann, lt. MD der Arbeitsagentur im Sinne der geltenden Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien ( http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/ ) arbeitsfähig ist läuft das Antrags-/Widerspruchsverfahren mit der Rentenversicherung weiter. Auch das Beschäftigungsverhältnis besteht noch - der AG könnte jedoch in diesem Fall kündigen.

 

Also mit den wenigen Daten die hier vorliegen kann man nicht seriös einen Rat geben. Ich würde schon fast in Erwägung ziehen, wenn die Krankenkasse und/oder die Arbeitsagentur hier nichts verständlich erklären können folgende Stellen anzusprechen:

 

1 - eine gemeinsame Servicestelle der Rentenversicherung anzusprechen - hier zu finden:

 

http://www.reha-servicestellen.de/internet...Search?OpenForm

 

2 - wenn es noch keinen rechtsvertreter gibt mal einen Rentenberater anzusprechen - dies sind die Spezialisten im Bereich der Sozialversicherung:

 

http://www.rentenberater.de/relaunch/adressen/adressen.php

 

Evtl. kann man euch dort mal den weiteren Weg erklären und die rechtlichen Grundlagen erklären.

Viel Glück.

MfG

Thomas Wagner

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  • 3 weeks later...

Hallo Herzbube,

 

das ist eine Rechtslage die so einfach nicht auzudröseln ist. Dazu müßte man mehr Daten haben, ausserdem darf hier niemand eine verbindliche Rechtsberatung durchführen (es sei den es gibt hier jemanden der dazu befugt ist?)

 

Dein Mann bekommt, so schätze ich, nach §125 SGB III im Rahmen der Nahtlosigkeit eine Sonderform des Arbeitslosengeldes.

Diese wird nur unter ganz bestimmten Bedingungen gezahlt unter anderem das Dein Mann einen Antrag auf Reha (beruflich oder medizinisch), Erwerbsminderungsrente stellt.

 

Das ALG wird für die Zeit der Abklärung gezahlt - selbst wenn Dein Mann, lt. MD der Arbeitsagentur im Sinne der geltenden Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien ( http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/ ) arbeitsfähig ist läuft das Antrags-/Widerspruchsverfahren mit der Rentenversicherung weiter. Auch das Beschäftigungsverhältnis besteht noch - der AG könnte jedoch in diesem Fall kündigen.

 

Also mit den wenigen Daten die hier vorliegen kann man nicht seriös einen Rat geben. Ich würde schon fast in Erwägung ziehen, wenn die Krankenkasse und/oder die Arbeitsagentur hier nichts verständlich erklären können folgende Stellen anzusprechen:

 

1 - eine gemeinsame Servicestelle der Rentenversicherung anzusprechen - hier zu finden:

 

http://www.reha-servicestellen.de/internet...Search?OpenForm

 

2 - wenn es noch keinen rechtsvertreter gibt mal einen Rentenberater anzusprechen - dies sind die Spezialisten im Bereich der Sozialversicherung:

 

http://www.rentenberater.de/relaunch/adressen/adressen.php

 

Evtl. kann man euch dort mal den weiteren Weg erklären und die rechtlichen Grundlagen erklären.

Viel Glück.

MfG

Thomas Wagner

 

 

Hallo vielleicht macht es Sinn, wenn - da ungekündigt - Dein Mann mit seinem Arbeitgeber über eine andere - nicht so belastende Arbeit - redet.

Viele Arbeitgeber kommen ja in so einem Fall langjährigen Mitarbeitern entgegen.

 

 

Ich fände das besser, als wenn er die ARbeitsstelle aufgibt und sich neu vom Arbeitsamt vermitteln läßt.

 

 

Viele Grüße

 

 

Roger

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