eVider Geschrieben 10. Januar 2007 Share Geschrieben 10. Januar 2007 Hallo zusammen im Moment fühlen sich meine Frau und ich etwas im dunkeln stehen gelassen. Kurz zur Sachlage: Meine Frau hat im Sommer 2006 eine künstliche Herzklappe bekommen. Eine Reha im Anschluss hat sie nicht begonnen, weil sie nach Hause wollte. Zum erstaunen muss ich sagen, das sie sich wirklich schnell erholt hat (wobei eine Reha meiner Ansicht nach sehr viel Sinn macht, grade nach solch einer OP). Die Klappe usw. sehen soweit auch gut aus laut Aussage des Kardiologen. Im September 2006 erkrankte sie an einer Autoimun Hepatites. 3 Wochen wurde sie stationär behandelt. Derzeit, und das wohl auch über mehrere Jahre, wird sie Cortison einnehmen müssen (inzwischen nur noch eine ''Erhaltungsdosis''). Im Dezember 2006 MUSSTE sie eine Reha (angeordnet von der Krankenkasse) nacholen, unter anderem um festzustellen, in wie weit sie noch erwerbsfähig ist. Naja lange Rede kurzer Sinn. Der Kardiologe und auch der Hausarzt meinten sie solle nur noch 4-5 Stunden am Tag Arbeiten. Überwiegend im eitzen und teils im stehen -> MIttelschwere Tätigkeiten, bis 20 Killo tragen, Arbeiten wo keine Lösungsmittel etc. eingesetzt werden usw. Nun zum eigentlichen Problem: Sie steht derzeit noch in einem Beschäftigungsverhältniss. Dort muss sie genau das machen, was sie nicht machen soll und arbeitet mit solchen Mitteln, mit den sie nicht hantieren soll. Im Moment ist sie noch Krankgeschrieben, aber was ist dannach? Wer veranlasst was, wie geht alles von statten? Zitieren Link zu diesem Kommentar
scheschu68 Geschrieben 10. Januar 2007 Share Geschrieben 10. Januar 2007 Hallo eVider, Es war bei mir ähnlich, nach meiner OP (Aortenklappenersatz) durfte ich auch einiges nicht mehr machen. Habe dann mit meinem Arzt einen Termin bei Medizinischen Dienst der Krankenkassen gemacht, mit dem Gutachten bin ich zur Landesversichrungsanstalt gegangen und die haben mir eine Umschulung ermöglicht. Die vorherige Tätigkeit kann in die Plannung mit Einfliessen. Die haben auch verschiedene Möglichkeiten denn bestehenden Arbeitsplatz so zu fördern/ einzurichten, dass er für Deine Frau gesundheitlich Machbar ist. Du/Ihr solltet mit eurem Arzt über diese Möglichkeiten sprechen. Das ganze heisst "Wiedereingliederung ins Arbeitsleben". Viel Erfolg :angry: LG Stefano Zitieren Link zu diesem Kommentar
Thomas W. Geschrieben 10. Januar 2007 Share Geschrieben 10. Januar 2007 Hallo eVider, schau doch mal hier: http://www.reha-servicestellen.de/ Diese Stellen sind eingerichtet worden unter anderem um eine Wiedereingliederung in das Arbeitsleben möglich zu machen. Diese Stellen können Auskunft über Zuständigkeiten geben und steuern ggf. auch die Koordination zwischen verschiedenen Kostenträgern. Unter Umständen tragen sie die Kosten für die Umgestaltung des Arbeitsplatzes bzw. einer neuen Einsatzmöglichkeit im Betrieb. Bestimmt ist eine Beratungsstelle auch in eurer Nähe. MfG Thomas Wagner Zitieren Link zu diesem Kommentar
snowflake59 Geschrieben 25. Januar 2007 Share Geschrieben 25. Januar 2007 Hallo eVider. Auch ich habe eine Umschulung nach meinem Aortenklappenersatz bekommen aber ich war nach der Umschulung in meinem neuen Beruf (nach sehr viel Lernen) voll einsatzfähig. Eine Umschulung finanziert zu bekommen, wenn Deine Frau nur 4- 5 Stunden täglich arbeiten darf, wird recht schwierig werden. Ich spreche aus Erfahrung, denn ich arbeite an einer Schule für Rehabilitation. Wenn durch die Umschulung eine Erwerbsfähigkeit erreicht werden kann, dann wird sie auch meistens genehmigt. Ich will Euch nicht den Mut nehmen aber so könnt ihr Euch wenigsten darauf einstellen, dass evtl. eine Ablehnung kommt. Sollte es doch anders sein, dann viel Erfolg bei der Umschulung Ganz viel Daumendrück Anita Zitieren Link zu diesem Kommentar
StephanCGN Geschrieben 26. Januar 2007 Share Geschrieben 26. Januar 2007 Ich denke, AN ERSTER STELLE, also vor der Überlegung in Richtung "neuer Beruf", sollte die Frage stehen, ob es innerhalb des Betriebes Arbeitsplätze gibt, an denen sie diese Risiko-Faktoren nicht ausgesetzt ist. Da ist also der Arbeitgeber gefragt, ggf. unter Einschaltung von Arbeitsagentur und/oder Rentenversicherungsträger. Zu leicht sollte man es dem Arbeitgeber auch nicht machen... Zitieren Link zu diesem Kommentar
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