macronet Geschrieben 10. November 2006 Share Geschrieben 10. November 2006 Hallo Gemeinde, ich habe eine Frage bezüglich der kürzlich eingetretenden Zuzahlungsbefreiung (5 €) bei vielen Medikamenten. Wenn sich Patienten für ein alternativ günstigeres Medikament (mit gleichem Wirkstoff) entscheiden, greift die Zuzahlungspflicht von 5 €. Wie sieht es da mit unserem gewohnten Marcumar aus, ist es A) ratsam auf ein alternatives Medikament der Wirkstoffklasse der Cumarine auszuweichen und welche wären das ? Besten Dank im voraus Dan Zitieren Link zu diesem Kommentar
Thomas W. Geschrieben 10. November 2006 Share Geschrieben 10. November 2006 (bearbeitet) Hallo Dan, hier Info zu den zuzahlungsbefreiten Medikamenten: http://www.gkv.info/gkv/index.php?id=445 MfG Thomas Wagner bearbeitet 10. November 2006 von Thomas W. Zitieren Link zu diesem Kommentar
rudolf Geschrieben 11. November 2006 Share Geschrieben 11. November 2006 Hallo, ich bestelle seit einiger Zeit u. a. auch Marcumar bei der Europa ........ Apoth... und wurde dieser Tage angerufen, dass es einen Ersatz für Marcumar gebe, dann entfalle die Zuzahlung von 2,50 EUR (bei der vorg. Ap. wird immer nur die halbe Zuzahlung verlangt). Allerdings fragte ich nicht nach dem Namen. Vermutlich Sintrom! Da ich seit fast 20 Jahren Marcumar nehme, bleibe ich dabei, denn mit dem Rattengift kann man / Frau doch alt werden. Dazu noch eine Anmerkung, in meiner Gruppe ist in dieser Woche eine Frau mit 81 Jahren verstorben und diese nahm seit mehr als 20 Jahren das Gerinnungsmittel. Ursache war nach Aussage des Arztes allerdings eine Lebersache - mehr war aus Datenschutzgründen nicht zu erfahren - Schönes Wochende. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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