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Teststreifen nicht auf Rezept?


lilly

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Meine Krankenkasse genehmigte mir nach meiner Aortenklappenersatz-Operation das CoaguChek XS Testgerät was zwischenzeitlich eingetroffen ist. So weit, so gut ! Jetzt kommt das Problem: Mein Hausarzt weigert sich die benötigten Teststreifen auf Rezept zu verordnen, da laut seiner Aussage die KV Schleswig-Holstein dieses nicht anerkennt.

Wer hat schon mal ähnliche Probleme gehabt ?

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Hey lilly,

 

es wurde schon von einigen Versuchen seitens der Weißkittel berichtet, die benötigten Hilfsmittel nicht zu rezeptieren. Bisher half jedes mal die Rückfrage bei der beteiligten Krankenkasse.

 

Was aber jetzt die Kassenärztliche Vereinigung soll (die nur für die Honorare der Ärzte zuständig ist), ist mir schleierhaft. In Zweifel fragst du da einmal direkt an.

 

Lass dich also nicht in die Irre führen. Es bleibt dir immer noch - mit Ankündigung - den Arzt wechseln.

 

Viele Grüße

Michael

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Hi Lilly,

hier zwei Ansprechstellen die sicherlich weiterhelfen können - leider können die Kassen und die jeweilige KV des Bundeslandes eigene Verhandlungen führen. Dies führt zu unterschiedlichen Einschätzungen und Bewilligungen - ein striktes nicht verordnen Deines Arztes kann ich nicht nachvollziehen.

Also schlau machen bei den genannten Stellen und dem Arzt dann auf den Topf setzen :blink: -

ansonsten Arzt wechseln und offizielle Beschwerde über diesen Arzt an die Ärztekammer SH und Deine Krankenkasse.

 

 

 

1.) Patientenombudsmann/-frau Schleswig-Holstein e.V.

Service Telefonnr.: 0180 - 52 35 38 3

http://www.ombudsmann-sh.de

 

 

2.)TELEFONSERVICE FÜR GESUNDHEITSFRAGEN - DAS PATIENTENTELEFON

Hier werden Sie verbunden ... - unter 04551 - 803 308 alle Informationen

 

Sie suchen einen Arzt, der türkisch spricht? Sie wollen mehr über eine bestimmte Selbsthilfegruppe wissen? Sie suchen einen Arzt, der eine bestimmte Therapie anbietet?

 

Warum auch immer Sie Rat suchen, am anderen Ende der Leitung wird jemand sein, der Ihnen mit vielfältigen Informationen weiterhilft. Das Patienten-Telefon ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr besetzt.

 

Unter 04551- 803 308 geben Sabine Hardekopf und Caroline Wangari-Dose Auskunft über Mediziner mit speziellen Qualifikationen, unterstützen bei der Suche nach einer Klinik und erläutern Therapie- und Diagnoseverfahren.

 

Das Patienten-Telefon ist ein gemeinsamer Service der Ärztekammer Schleswig-Holstein und der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein. Die Anrufe kosten die normalen Telefongebühren.

Diagnose und individuelle Beratung im Krankheitsfall kann und darf das Patiententelefon natürlich nicht leisten. Konsultieren Sie dafür bitte Ihren Haus- oder Facharzt.

 

Viel Glück

MfG

Thomas Wagner

 

PS habe gerade eine alte Mail von mir gefunden (6/06)

 

(Hallo Sanne,)

habe mal nachgeforscht - es ist tatsächlich so, dass die Aussage das Coagucheck Teststreifen in HH für Ersatzkassenpatienten als Hilfsmittel gelten richtig. Bei AOK,IKK,Bkkn usw. ist es nicht als Hilfsmittel zu verordnen sondern als Arzneimittel. Dies ist eine hamburgspezifische Sache zwischen der KVHH und den Verbänden der Krankenkasse. Dies kann in jedem Bundesland anders sein - leider gibt es hier keine einheitliche Linie der KVn.

MfG

Thomas Wagner

bearbeitet von Thomas W.
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Hallo Lilly,

 

Thomas und Michael haben schon ausführlich geantwortet!

 

Zum Arztwechsel noch ein paar Anmerkungen:

 

Solltest Du den Arzt wechseln wollen, frage ruhig direkt an der Arzttheke, ob der Arzt das Selbstmanagement unterstützt. Es kann Dir nämlich passieren, daß ein Arzt schlichtweg der Meinung ist, daß er das Gerinnungsselbstmanagement nicht unterstützt und Du alle 4 Wochen zur INR-Wert Bestimmung kommen sollst. Die Begründung "zu Teuer" und der Hinweis auf das "erschöpfte Budget" werden oft und gerne als Argument benutzt. Der Kostenfaktor läßt sich in letzter Konsequenz widerlegen, da werden gerne Äpfel mit Birnen verglichen, daß "erschöpfte Budget" kann nach Rücksprache (und etwas Schreibkram Seitens des Arztes :blink: ) für spezielle Patientengruppen (z.B.chronisch Kranke, wie wir es sind) erhöht werden.

Entscheidend ist, daß dein Hausarzt das Selbstmanagement unterstützt, dann klappts auch mit den Teststreifen :blink:

 

 

Viele Grüße

 

Klaus

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  • 2 weeks later...

Hallo

 

Die Probleme mit den Teststreifen hatte ich auch.

Mein Hausarzt konnte bzw. wollte sie mir nicht verschreiben. Auch nach Rücksprache mit der Krankenkasse nicht. Leider kann mein bei uns hier nicht mit einem Arztwechsel drohen da es hier schon einen akuten Ärztemangel gibt.

Zum Glück habe ich einen super Kardiologen 70 km entfernt. Dieser schreibt mir 2x im Jahr die Teststreifen + Zubehör auf.

 

Viel Erfolg

 

MfG Jörg ;)

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Hallo Lilly,

 

vielleicht habe ich den Grund, und der ist einfach, aber nur schwer nachzuvollziehen:

 

Die Ärze machen die up-dates ihrer Rechnersysteme Quartalsweise, also Abrechnung und up-dates der Datenbanken - und damit auch das "Nachladen" der neu hinzugekommenen Medikamente und Hilfsmittel.

Und allen Ernstes, trotz des Markteintritts vom Coagucheck XS im Februar 2006 sind im up-date für das 3. Quartal von der KV Bad Segeberg die Daten für das XS immer noch nicht enthalten. D. h., der Arzt findet im System nur die 12er und 48er Streifenpackung des S. Mein Hausarzt druckt den 12er Satz s aus und ändert handschriftlich auf 24er und XS mit 2. Unterschrift. (Die ist wichtig, denn keine Apotheke dürfte sonst ein handschriftlich geändertes Rezept beliefern!!!)

Da die Streifen "Hilfsmittel" sind, gehen sie sowieso nicht in das Budjet des Arztes ein - er dürfte also damit auch keine Probleme haben.

Wenn Du weiterhin Probleme haben solltest, bitte direkten Kontakt.

oblon.uet@gmx.net

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Empfehlungen zur Verordnung von Teststreifen

1. Teststreifen sind leistungsrechtlich sogenannte Geltungs-Arzneimittel im Sinne des § 2 AMG und somit Bestanteil des Arzneimittelbudgets.

2. Auf deren Erstattung nach Verordnung - unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots - hat der Patient nach § 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V einen Anspruch.

3. Der Arzt sollte quartalsweise das Verordnungsvolumen für die INR-Teststreifen erfassen. Das Hiflsmittelverzeichnis Produktgruppe 21* geht von durchschnittlich ca. 100 benötigten Streifen pro Jahr aus.

4. Da die Kasse der Verordnung des Gerinnungszeit-Messgerät zugestimmt hat, ist das Wirtschaftlichkeitsgebot bei der Teststreifenverordnung gegeben, und der Arzt handelt leitliniengerecht.**

5. Daraus ergibt sich die mögliche Begründung für die Erhöhung des Arzneimittelbudgets um den Betrag der verordneten Teststreifen - um eventuelle Regressforderungen entgegenzuwirken. Dies gilt auch für Patienten, denen CoaguChek®S + XS im Rahmen einer rehabilitativen Maßnahme (z.B. nach Herzklappen-OP) verordnet wurde.

6. Nach § 31 Absatz 3 Satz 2 SGB V entfällt die Zuzahlungspflicht für Versicherte.

 

Lanzetten, Stechhilfe und das Messgerät sind leistungsrechtliche Hilfsmittel.

*Vergl. Dazu Bundesanzeiger 147, 09.08.2002

** Vergl. Bernardo/Völler: Leitlinien Gerinnungsmanagement. Dt. Medizinische Wochenschrift 2001; 126; 346-351

 

Hier die Empfehlungen zur Verordnung - diese wird auch in der kommenden Ausgabe der Gerinnung abgedruckt.

Gruß

Christian

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Hallo Lilly, hallo Christian,

danke für die Berichtigung meiner Aussage.

Wir haben heute auch die XS-Streifen im up-date für das 3.Quartal gefunden, aber nur mit Hilfe der Pharma-Zentralnummer. Die 24er Streifen sind unter 1001266 im System und gehen mit € 111,xx in das Budget ein.

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