cyberbernd Geschrieben 11. April 2006 Share Geschrieben 11. April 2006 Hallo, ich frage mich gerade ob nach meiner Aortenklappen Op für mindestens 50% Schwerbehinderung reicht? Habt ihr da erfahrungen oder kann mann das überhaupt pauschal sagen? Wo muss mann das beantragen, ich wohne in Mannheim / BW Grüsse Bernd Zitieren Link zu diesem Kommentar
michael 33615 Geschrieben 11. April 2006 Share Geschrieben 11. April 2006 Hallo Bernd, lich Willkommen in diesem Forum. So ohne weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen reicht es in der Regel zu einem GdB (Grad der Behinderung) von 30 %. Den Antrag auf Schwerbehinderung stellst du bei dem für dich zuständigen Versorgungsamt (einfach mal googeln). Jedes Versorgungsamt kann von den vorgegebenen Sätzen um 10 % +/- abweichen. Habe ich vorletzte Woche auf einer Party erfahren, auf dem auch ein Sachbearbeiter vom Versorgungsamt mitgefeiert hat. Mit den o.e. 30% kannst du zumindest bei deiner Agentur für Arbeit einen Gleichstellungsantrag stellen. Sollte dieser genehmigt werden, bist du zumindest arbeitsrechtlich einem Schwerbehinderten gleichgestellt. Reicht dir diese Info erst einmal ? Viele Grüße Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar
aortenklappe Geschrieben 11. April 2006 Share Geschrieben 11. April 2006 Hallo, das mit den +/- 10% ist mir ganz neu. Ich bin Betroffener, gleichzeitig in einer Klinik beschäftigt und mache gelegentlich Gutachten (für andere Bereiche). Es gibt (Nachschauen bei www.bund.de, Bereich Behinderung, dann Veröffentlichungen) ein Standardbuch, welches die Gutachter vorliegen haben, in welchem die GdB´s mehr oder weniger festgelegt sind. Bei isoliertem Aortenklappenersatz sind 30% vorgesehen (inclusive Marcumarisierung). Bei weiteren Störungen hängt es ein bisschen vom Gutachter, vom Versorgunsamt und von Deinem Widerspruchsgeist ab. Bei mir selbst (ich habe noch weitere Erkrankungen) habe ich im Laufe der Zeit bisher insgesamt 2 Anträge auf Anerkennung der Behinderung gestellt, beide Anträge sind zunächst abgelehnt bzw. aus meiner Sicht zu niedrig angesetzt worden. Ich habe jeweils Widerspruch eingelegt, hatte dabei auch das Gefühl, daß mir mein Beruf sowie meine medizinischen Kenntnisse (ich bin klinischer Psychologe/Psychotherapeut) geholfen haben bzw. den Sachbearbeiter imponiert haben in dem Sinne, daß er wohl dachte, da ist jemand, der sich nicht so leicht in´s Bockshorn jagen lässt. Wie dem auch sei, das mit der Gleichstellung ist theoretisch richtig und kann dann Vorteile bringen, wenn man bereits angestellt ist. Alles Gute. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Haroldine Geschrieben 11. April 2006 Share Geschrieben 11. April 2006 Harold bekam mit AKE, bypass und SM, sowie einer Kniesache 40%. Wir haben Einspruch erhoben, der wurde weitergeleitet, jedoch abgeschmettert und wäre nur durch eine Klage zu ändern gewesen. Das haben wir gelassen. Ebenso den Gleichstellungsantrag, denn wenn es wirklich einmal um das Thema Entlassung gehen sollte, ist man bei einer Rechtsschutzversicherung unseres Erachtens besser aufgehoben. Zitieren Link zu diesem Kommentar
michael 33615 Geschrieben 12. April 2006 Share Geschrieben 12. April 2006 denn wenn es wirklich einmal um das Thema Entlassung gehen sollte, ist man bei einer Rechtsschutzversicherung unseres Erachtens besser aufgehoben. Haroldine muss ich aufgrund eigener Erfahrung uneingeschränkt zustimmen. Trotz meinem GdB von 60 % wurde die Zustimmung zur betrieblichen Kündigung vom Landschaftsverband Münster umgehend erteilt. Der anschließende Rechtstreit um eine Weiterbeschäftigung hat mich dann 1.500,- € gekostet und außer einer höheren Abfindung nichts gebracht. Ist leider so Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar
andreasfs Geschrieben 12. April 2006 Share Geschrieben 12. April 2006 Hallo Bernd, wie oben schon erwähnt, gibt es für 1 Hk = 30 %, für 2 HK = 40% GdB. Möglich ist dann ein Gleichstellungsantrag, wenn es um Kündigungen geht. Gruß Andreas Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast APTiger Geschrieben 18. April 2006 Share Geschrieben 18. April 2006 Also ich habe mich bewußt gegen ein Schwerbehindertenausweis entschieden. Ich bin noch jung aber selbst Abteilungsleiter und weiß das man mit so einem Ausweis keine Chance auf dem Arbeitsmarkt hat wenn man selbst mal in die Situation kommt Arbeit suchen zu müßen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bruno Geschrieben 21. April 2006 Share Geschrieben 21. April 2006 Hallo zusammen, mal wieder möchte ich bei diesem Thema zu Worte melden... Vor etwa einem Monat wurde bereits über ein recht ähnliches Thema geschrieben, der Ordnung halber anbei der Link: Minderung der Erwerbsfähigkeit ...@Michael 33615 In diesem Thema hast Du mir nahe gelegt es mir zu überlegen, ob ich mich nicht doch für einen Schwerbehindertenausweis entscheiden wolle. Im Falle einer Kündigung würde er mir wohl helfen... Ich bin nun erstaunt von Dir zu lesen, dass gerade Dir dieses Schicksal zu Teil wurde... Somit hast Du, abgesehen von Steuervergünstigungen und Arbeitnehmerfreundlichen "Bonbons", doch keinen Vorteil erfahren, als es um Deine Existenz, Deinen Arbeitsplatz, ging... Daher bestätigst Du mich vielmehr in meiner Meinung, keinen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen, da auch dieser mich nicht "schützen" kann. ****************** Und auch hier möchte ich folgendes nochmal erwähnen (damit ihr mich nicht falsch versteht...): Jeder der Hilfe braucht, soll sie auch bekommen. Gruß Bruno Zitieren Link zu diesem Kommentar
Micha Geschrieben 14. Mai 2006 Share Geschrieben 14. Mai 2006 Hallo zusammen, also ich habe den Antrag im Dezember gestellt und habe vor 1 Woche Bescheid bekommen: GdB 50 und Zuerkennung G als Merkzeichen. als Behinderung wurden berücksichtigt: - Herzleistungsminderung bei Bludhochdruck - künstliche Herzklappe, operierter Herzklappenfehler - verminderte Belastbarkeit Mein Ausweis ist unbefristet Gültig. Tja, warum habe ich den beantragt? Das ich Ihn habe? Wahrscheinlich wegen der kleinen steuerlichen Vorteile(Steuerfreibetrag, 50%KfzSteuererlaß) und die Ungewissheit ob ich event. in der Zukunft noch andere Einschränkungen bekomme. So einen Antrag rückwirkend zu stellen ist bestimmt nicht einfach. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Claudia H. Geschrieben 15. Mai 2006 Share Geschrieben 15. Mai 2006 (bearbeitet) Hallo, ich habe nach 2 Herz-OP´s einen GdB von 50 % bekommen. Habe nach der 3. OP (Aortenklappenersatz) allerdings auch keinen "Verschlimmerungsantrag gestellt". Die Vorteile, die ich habe, sind 5 Tage mehr Urlaub (die ich aber meistens nehme, wenn ich krank bin!) und eine Steuerbegünstigung von 570 €. @ Micha es wundert mich ein bisschen, dass Du 50 % und ein G bekommst, zumal Du in einem anderen Beitrag geschrieben hast, dass Du auch ins Sportstudio gehst und Ausdauertraining (?) machst! Inwieweit bis Du denn "vermindert belastbar"? Das ist kein Vorwurf!!! Ich frage nur aus Interesse, da meine Schwägerin, die "gehbehindet" ist, dieses "G" bzw. "aG" nicht bekommt, da Sie nicht "Unter- oder Oberschenkelamputiert" ist. @ all Liegt das vielleicht an der Stadt, in der man den Antrag stellt? Hat da jemand Erfahrung??? Gruß, Claudia bearbeitet 15. Mai 2006 von Claudia H. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Sanne Geschrieben 15. Mai 2006 Share Geschrieben 15. Mai 2006 @ Claudia Die Willkür des jeweiligen Versorgungsamtes spielt da anscheinend eine immens große Rolle ! Zitieren Link zu diesem Kommentar
cae6a Geschrieben 15. Mai 2006 Share Geschrieben 15. Mai 2006 Hi, Die Willkür des jeweiligen Versorgungsamtes spielt da anscheinend eine immens große RolleSieht mir auch so aus. 40% war in Essen kein Problem, Widerspruch eingelegt mit med. Begründung durch meinen Kardiologen, 50% erhalten, aber das "G" war nicht zu sehen. Ist eine weitere Darstellung, das wohl jedes V-Amt alles unterschiedlich handhabt. Bye, Roland Zitieren Link zu diesem Kommentar
michel Geschrieben 17. Mai 2006 Share Geschrieben 17. Mai 2006 Hallo, wie läuft das mit dem Gleichstellungsantrag? Jemand aus dem Forum hatte mir mal vor 4 Jahren den genauen Wortlaut des Antrages zugefaxt, den ich leider verschlampt habe....... Gruß michel Zitieren Link zu diesem Kommentar
Micha Geschrieben 25. Juni 2006 Share Geschrieben 25. Juni 2006 @ Claudia Deine Frage ist so berechtigt. Ich darf kurzzeitig max. 30kg heben und einen Puls von 130 nicht überschreiten, da stelle ich das Ergometer dem entsprechend ein ... dann gehts los. Natürlich habe ich das mit dem Kardiologen so abgesprochen. Wie die Behörden auf die 50% kommen habe ich ja geschrieben. Das hört sich alles gut an, aber ich bin permanent Krank, dazu mache ich noch einen neuen Beitrag. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Zànka Geschrieben 27. Juni 2012 Share Geschrieben 27. Juni 2012 Habe im Februar doppelten mechanischen Herzklappenersatz bekommen und auf Anregung in der Reha Schwerbehindertenantrag gestellt. Nun wurden mir nur 30% zugebilligt. ist das ein Witz? Zitieren Link zu diesem Kommentar
hanny06 Geschrieben 27. Juni 2012 Share Geschrieben 27. Juni 2012 Hallo, herzlich Willkommen im Namen des gesamten Forum-Teams von "die-herzklappe.de" Das ist kein Witz, sondern die Normalität. Soweit ich weiß, bekommt man bei einem mechanischen Herzklappenersatz in der Regel 30 - 40%, wenn man nicht noch andere Sachen hat, die das Leben beeiträchtigen. Du kannst ja einen Widerspruch einlegen. Das hat des öfteren schon mal zum Erfolg geführt, versprechen kann dir das aber keiner. Mit 30% kann man allerdings schon eine Gleichstellung zu den Schwerbehinderten erlangen und es gibt bereits Steuervorteile. http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichstellung_mit_schwerbehinderten_Menschen Grüße hanny Zitieren Link zu diesem Kommentar
alan71 Geschrieben 27. Juni 2012 Share Geschrieben 27. Juni 2012 Hallo Zanka ... ich kann Hanny nur zustimmen, mech. HKE ist kein Grund allein die Schwerbehinderung von 50 % zu bekommen. Ich habe einen mech. AKE, aber auch Prothesen in der Brustaorta wegen verschiedener, teilweise auch gerissener Aneurysmen 2006 und einer neuerlichen Feststellung weiterer Dissektionen und aneurysmatischer Auusweitungen in der Aorta im gesamten Bauchbereich bis in die Leistengegend im Vorfeld der OP 2011.. Selbst da musste ich aber kämpfen um sie zu bekommen, hat aber geklappt, seit Anfang des Jahres habe ich 50% auf Lebenszeit. LG Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar
hanny06 Geschrieben 27. Juni 2012 Share Geschrieben 27. Juni 2012 Ich habe ebenfalls die Schwerbehinderung unbefristet, allerdings auch noch wegen anderen Erkrankungen, die nichts mit dem Herzen zu tun haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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