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Minderung der Erwerbsfähigkeiit (MdE)


Seppi

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Hallo alle,

 

zum Thema vom Doktor8 (40 % GDB) und den sog. Gleichstellungsantrag hätt ich mal ne Frage an alle:

wie sieht es denn generell mit der MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) aus. Wieviele Prozente kann man denn mit einer künstlichen Klappe denn so bekommen, wenn alles so einigermaßen normal verläuft?

 

Habe ja selber seit Jahren schon 50 % mit "G" auf Grund anderer Erkrankung.

 

Ist es sinnvoll, nach OP einen Verschlechterungsantrag zu stellen - hab ich damit überhaupt Chancen,

die 50 % zu überschreiten? Es wird ja nicht addiert, sondern nur die "schlechtere" Erkrankung für die MdE gerechnet.

 

Seppi

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Sofern es sich um eine reine AKE oder MKE handelt, ohne Bypass und KHK etc. werden wohl in der Regel 30-40% GdB gegeben.

Insofern würdest du dich da also nicht »verbessern«, wenn du eh schon 50% hast :D und man nicht »addiert«, sondern die »schwerwiegendere« Behinderung wählt.

 

Ansonsten findest du vielleicht hier noch mehr Info`s und Antworten auf deine Fragen :) !

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Hallo Seppi,

 

so ganz kann ich SANNE (icon12.gif) nicht bestätigen.

 

Ich hatte zuerst die AKE beim Versorgungsamt angegeben. Nach dem Entscheid GdB 30 % habe ich nachträglich mein Wirbelgleiten und meine Hüftathrose über einen Änderungsantrag (Feststellung eines höheren Grades der Behinderung...) beim Versorgungsamt gemeldet.

Das Ergebnis waren GdB 60 % und Merkmal "G".

 

Aufgrund dieser Erfahrung kann ich dir nur raten, versuch es einfach. Schlechter können sie dich nicht stellen :D .

 

Viele Grüße

Michael

 

bearbeitet von michael 33615
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Moin Moin :D

 

@Michael ...

Eine Hüftgelenksarthrose (nicht operiert) kann je nach Ausprägung bis zu 100% GdB »bringen« ...

insofern wiedersprechen sich unsere Aussagen nicht, wenn man davon ausgeht, das immer der höhere Grad d. Behinderung gewertet wird :) .

 

ABER ... du hast natürlich Recht:

Immer beantragen und kämpfen !!! Und sich gegebenenfalls Hilfe und Unterstützung beim VDK holen :) .

 

Alles Gute und viel Glück

 

Sanne

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Hallo alle,

 

ja diese Erfahrung mit dem Kämpfen und nicht aufgeben hab ich auch gemacht. Zumal ich früher - in den letzten drei Jahren nicht - mit BfA - Krankenkassen - Vertrauensärzten regelrecht Schlachten ausgetragen habe. Irgendwann hatte ich den Eindruck, dass die "Gegenüber" dann wohl kleinbei gegeben haben.

 

Es hat sich wohl bei den "Gegnern" schon rumgesprochen, dass die nicht so ohne weiteres mit mir rumspringen können, wie sie wollen. Aber den Gang vors Sozialgericht habe ich noch nicht gebraucht, ist noch das letzte "Ass" im Ärmel.

 

Immer frei nach dem Motto - nur nichts gefallen lassen!!!

 

Grüße von

Seppi

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Hallo zusammen,

 

ein leichtes Verständnisproblem habe ich irgendwie, wenn ich die Beiträge lese...

 

Ich bin jetzt 26 Jahre alt und habe im Nov 2004 eine neue Aortenklappe bekommen. Ich hätte nun beim Versorgungsamt einen Behinderungsgrad erhalten können. Ich habe mich allerdings anders entschieden, und zwar aus folgenden Grund:

 

Nach meiner OP geht es mir körperlich wesentlich besser, als vor der OP, insofern stellt sich mir nicht die Frage, welche Vorteile ich von Amt wegen bekommen könnte.

Ich bin dankbar über die OP und meinen inzwischen sehr guten Gesundheitszustand. Ohne diese OP läge meine Lebenserwartung bei 55 Jahren. Nun liegt sie bei fast 90 Jahren.

 

Es bestehen für mich (nach nun fast eineinhalb Jahren) keinerlei Nachteile mehr in meinen täglichen Leben. Ich habe ein besseres Leben (körperlich gesehen), als vor der OP.

 

 

Ich kann nur von mir reden, es gibt sicherlich auch "Patienten" unter uns, die nach einer OP eine Beeinträchtigung im Leben davongetragen haben. Hier muss natürlich geholfen werden. Die Hilfe will ich denen, die sie brauchen, nicht absprechen.

 

Aber braucht wirklich jeder von uns diese Hilfe...?

 

Ich habe mich entschieden, diese Hilfe nicht in Anspruch zu nehmen, da es nicht fair gegenüber den Menschen wäre, die die Hilfe tatsächlich brauchen.

 

In diesem Sinne...

Gruß

Bruno

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Hallo Bruno,

 

geht es dir auch wesentlich besser, wenn du kein Marcumar mehr einnimmst :D ? Das ist nämlich der Grund der Behinderung, nicht die AK !

 

Vor einer Kündigung hast du in deinem Alter natürlich keinen Bammel (ungebunden, flexibel, belastbar...). Aber mit deiner gesteigerten Lebenserwartung (90 Jahre) solltest du dir schon jetzt überlegen, wie häufig du in deinem Arbeitsleben die Kündigung erhalten wirst. Vielleicht bist du dann versorgungspflichtig, soll heißen verheiratet, mit Kindern.

 

Bitte rufe aber dann nicht um Hilfe (wie derzeit über fünf Millionen... du weist schon wer), denn heute hast du diese von vornherein ausgeschlagen.

 

Überleg dir das doch noch einmal, ja :) ?

 

Viele Grüße

Michael

 

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Hi,

ich möchte mich grundsätzlich der Meinung von Bruno anschließen - nicht jeder Rechtsanspruch MUSS ausgenutzt werden nur weil man dem Grunde nach einen Anspruch darauf hat. Diese Haltung hat letztendlich unser Sozialsystem auf das Niveau gebracht das wir jetzt alle beklagen. Ausdrücklich möchte ich betonen das hier sowohl die Leistungsnehmer als auch die Leistungserbringer (Ärzte/Krankenkassen/Arbeitsamt usw.) mit gemeint sind.

 

Natürlich muss man differenzieren - es gibt sicherlich einige mit zusätzlichen Erkrankungen und/oder nicht so guten OP Erfolgen mit tatsächlichen Leistungseinschränkungen - hier ist eine Feststellung vom GdB sicherlich notwendig und richtig.

 

@ Michael so ganz habe ich Deine Bemerkung nicht verstanden:

"Bitte rufe aber dann nicht um Hilfe (wie derzeit über fünf Millionen... du weist schon wer), denn heute hast du diese von vornherein ausgeschlagen".

:D:)

 

Also Zusammenfassend gesagt - Hilfe natürlich für jeden der Sie braucht - aber nicht allein weil man sie evtl. mal brauchen könnte oder einen grundsätzlichen Anspruch darauf hat.

 

MfG

Thomas Wagner

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Hallo Bruno,

 

einen Ausweis vom Versogungsamt zu haben, der Dir u.a. auch einen Kündigungsschutz bietet, kann Dir zu einem späteren Zeitpunkt sehr hilfreich sein, wenn es darum geht, dass Dein Betrieb, bei dem Du heute arbeitest, Leute entlassen muss. Dann ist es für den AG nicht mehr so einfach, einfach den Michael auf die Strasse zu setzen. Und denke daran, mit 40 und älter und hoffentlich keine Herzbeschwerden einen neuen Arbeitgeber zu finden ..........

Im Übrigen hast Du, soweit ich es weiss, nicht die Verpflichtung, den Arbeitgeber sofort bei Erhalt Deiner MdE in Kenntnis zu setzen. Den Mehrurlaub kriegst Du dann natürlich nicht, auch die geringe Steuerbefreiung könntest Du nicht in Anspruch nehmen.

 

 

Ich würde mir das mit dem Versorgungsamt nochmal durch den Kopf gehen lassen.

 

Im übrigen ist es für mich sehr hilfreich zu lesen, dass es Dir nach der OP bedeutend besser geht als vorher. Hoffentlich ist das bei mir auch so.

 

Seppi

bearbeitet von Seppi
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Hallo Seppi,

 

auch auf die Gefahr hin als kleinlich zu erscheinen - Du schreibst von "MdE" (ich nehme an Du meinst Minderung d. Erwerbsfähigkeit) die hat aber nicht zwingend etwas mit dem "GdB" (Grad der Behinderung) zu tun.

Eine MdE hat ja noch viel weitreichendere Auswirkungen z.B. eine bestimmte Rente - wobei z.B. aber ein GdB von 50 oder höher % nicht bedeuten muss das Deine Erwebsfähigkeit gemindert ist.

MfG (Mit freundlichen Grüßen und nicht Mit fehlendem Gebrechen :D )

Thomas Wagner

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Hallo nochmal...

 

@michael33615

 

Die Einnahme von Marcumar ist ein Muss, ohne welches ich sicherlich langfristig in arge Schwierigeiten geraten könnte. Da gebe ich Dir Recht.

Doch schrängt mich die Einnahme von Marcumar in keinster Weise ein. Ich habe einen Bürojob, in welchem es einmal wöchentlich auch körperliche Arbeit zu erledigen gibt. In meiner Freizeit bin ich ebenfalls nicht eingeschränkt (unternehme sehr viel und treibe auch Sport), insofern ist dies keine Behinderung für mich.

Bitte nicht falsch verstehen, dass sehe ICH so.

 

In jedem Beruf kann es selbstverständlich passieren, dass ich eine Kündigung hinnehmen muss (aus welchem Grund auch immer). Aber sehe ich meine Leistung als Kriterium für meinen Job und nicht meine "Behinderung". Ich würde NIEMALS auf einer Weiterbeschäftigung beharren... ich möchte UND werde meinen Arbeitgeber durch meine Leistung überzeugen!

Eine private Absicherung wird mir im schlimmsten Falle (Kündigung, o.ä.) helfen.

 

Diese Bemerkung verstehe ich ebenfalls nicht (kannst ja vielleicht nochmal erklären) :D

 

"Bitte rufe aber dann nicht um Hilfe (wie derzeit über fünf Millionen... du weist schon wer), denn heute hast du diese von vornherein ausgeschlagen."

 

Trotz dessen akzeptiere ich Deine Meinung und danke Dir auch für die Antwort.

 

@Seppi

 

Während meiner Reha wurde mir immer wieder nahe gelegt ich solle doch so viel rausholen, wie ich bekommen kann. Mit dieser Mentalität habe ich aber ein Problem! Ich kann es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren eine Hilfe in Anspruch zu nehmen, die ich nicht brauche.

Ich bin mir der derzeitigen Arbeitsmarktlage durchaus bewusst und weiß auch um das Problem mit älteren Arbeitnehmern... dennoch brauche ich mir das nicht durch den Kopf gehen zu lassen.

Ich habe persönlich recht früh mit meiner privaten Absicherung angefangen und das auch in alle möglichen Richtungen (Ich gehe nun mal davon aus, dass ich in Zukunft nur sehr wenig Hilfe von unserem Staat bekommen würde, sofern ich sie denn bräuchte.). Ein Drittel meines Nettogehaltes investiere ich daher für meine Absicherungen.

 

Wie ich gelesen habe, steht Dir wohl noch eine OP bevor. Dafür und für Deine Zukunft wünsche ich Dir alles Gute. :)

Ich persönlich habe ein Stück neue Lebensqualität dazu gewonnen.

 

--------

 

Versteht mich bitte nicht falsch. Jeder der Hilfe braucht, soll sie auch bekommen. Und das wir verschiedene Meinungen haben, liegt nun mal im Interesse der Natur.

 

Gruß

Bruno

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Hallo,

den GdB 40% kann ich bestätigen, war aber ein längeres Thema. Mit der Hüftathrose ,der Wirbelsäule (Morbus Bechterew) und der mittlerweile bestätigten Epilepsie habe ich noch nichts untenommen.

Bin gespannt wenn ich den Verschlechterungsantrag stelle, werde ich aber diesesmal über den VdK stellen.

 

Gruß

Peter Sander

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Nun mal nicht mit Minderheiten drohen. Noch gibt es deutlich mehr Schwerbehinderte als Arbeitslose. Beide zusammen wären schon fast regierungsfähig. Und als Krönung der "Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands" - hier finden wir uns doch alle wieder. Wenn wir schon nicht mehr mit den Großen mitkicken dürfen, wenigstens da sind wir die unangefochtenen Weltmeister, behinderter ist bestimmt keiner :rolleyes:

 

Frieder

 

... nichts für ungut - aber irgendeine/r muss doch die ganzen schönen sozialen Errungenschaften auch erwirtschaften. Allein vom letzten Ärmel-Ass, dem Rumklagen vor Sozialgerichten, kommt leider nichts auf den (volksirtschaftlichen) Teller.

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Hallo Zusammen,

 

ich möchte mich auch der Meinung von Bruno und Thomas anschließen.

Man kann auch alles übertreiben.

Mir bricht kein Zacken aus der Krone, wenn ich mal sage, daß es mir gut geht, ich mein Leben geniesse und den Anspruch auf irgendeine Hilfe einmal nicht geltend mache.

Deutschland entwickelt sich langsam aber sicher zum Jammerland!

 

Ich hoffe ich habe Michael falsch verstanden, denn wer in jungen Jahren keinen Anspruch auf Hilfe erhebt, wird im Alter ja wohl seine Einstellung und seinen Bedarf ändern dürfen.

 

 

Viele Grüße

 

Klaus

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Hallo,

 

grundsätzlich bin ich auch nicht unbedingt dafür, das man sein "Leid" zu seinem "Nutzen" macht. Aber ich habe trotzdem einen Behindertenausweis (50 GdB) und zwar aus folgendem Grund:

 

Ich habe trotz gutem Abschlusszeugnis keine Lehrstelle bekommen.

 

Ich gebe Bruno Recht, wenn er sagt, das Marcumar (auch im Berufsleben) nicht einschränkt und man auch in der Freizeit nicht eingeschränkt ist.

Aber: Ich musste ja damals erst in den Genuss einer Arbeitsstelle kommen! :rolleyes: Der Ausweis wurde mir vom Arbeitsamt "empfohlen"! (Damals hatte ich 2 OP´s hinter mir und noch keinen AKE.)

 

Nun habe ich diesen Ausweis, habe meine Lehre seit vielen Jahren beendet, bin im Berufsleben, "profitiere" von 5 Tagen mehr Urlaub (die eigentlich draufgehen, wenn ich krank bin!!).

 

Für mich gab es damals keine andere Möglichkeit, als diesen Ausweis zu beantragen und ich glaube auch, das ich mich dafür nicht schämen muss. B)

 

Jeder sollte das so handhaben, wir er es für richtig hält! :P

 

Gruß, Claudia

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Hallo Seppi,

auf jeden Fall Verschlechterung beantrage, die Herzklappe wir auf jeden Fall mit einem Einzel GdB von 30% bewertet, das sollte reichen Deinen Gesamt GdB höher als 50% einzustufen. Ich kenn den Grund des GdB von 50% nicht, man muss natürlich vorsichtig sein, wenn Änderungen eintreten könne, da dieser Grad entweder entgültig oder nur auf Zeit eingestuft ist. Erkundige Dich beim VDK Rdechtskreis, die könne Dich gut beraten.

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Hallo,

 

meine 50 % mit Kennzeichen "G" habe ich seit 1981, wurde in regelmäßigen Abständen von jeweils 5 Jahren immer für weitere 5 Jahre verlängert. Die 50 % habe ich aufgrund einer Rheumatischen Erkrankung, ist nach dem Entdecker, des Herrn "Russen" Bechterew benannt.

 

Diese Erkrankung - überwiegend die Wirbelsäule, LWS, BWS, HWS, aber auch die Hüften und Gelenke können betroffen sein - auch noch viel mehr, hier der Hinweis auf www.dvmb.de dort kann man weitere Beiträge zu vielen Themen nachlesen, aber leider recht wenig mit Herzbeteiligung.

Nach den hier gelesenen Beiträgen erscheint mir ein Verschlechterungsantrag im Moment nicht geboten, da die Erkrankung durch die Herzklappe /Markumar etc. ja höchstens auch bis zu 50 %, im Einzelfall auch darüber - eingestuft wird.

 

Erst wenn sich der Herr Bechterew soweit beruhigt hat, dass eine Rückstufung kommt - sehr unwahrscheinlich - kann man über einen Verschlechterungsantrag, den man ja immer stellen kann - nachdenken.

 

Schöne Grüße aus Bayern, der Schnee wird weniger. :rolleyes:

 

Seppi

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Hallo,

 

ich möchte hier auch kurz über meine Erfahrungen berichten.

 

Im Oktober habe ich eine neue Aortenklappe und einen Bypass bekommen. Ich fühle mich inzwischen wieder sehr gut, habe aber dennoch beim Versorgungsamt einen Verschlimmerungsantrag gestellt.

 

Aufgrund eines angeborenen Sehfehlers bin ich auf dem rechten Auge nahezu erblindet. Meine Sehkraft beträgt 10 % und kann auch auch durch eine Brille nicht gesteigert werden. Auf dem linken Auge habe ich 50 % Sehkraft, die allerdings durch die Brille nahezu auf 100 % verbessert werden kann.

 

Für dieses Augenleiden habe ich einen GdB von 30 % erhalten.

 

Nach meinem Verschlimmerungsantrag hat man den GdB nun auf 40 % festgesetzt. Meinen Widerspruch gegen diesen Bescheid hat das Versorgungsamt zurückgewiesen. Nun steht eine Klage beim Sozialgericht an, weil ich zusätzlich auch noch ein Rückenleiden und eine leichte Schwerhörigkeit habe.

 

Ich jammere nicht, denn ich bin froh die OP erstmal nach einigen Anfangsschwierigkeiten so gut überwunden zu haben. Doch unabhängig davon beeinträchtigt die Gesamtheit der Erkrankungen mein Leben schon erheblich. Trotzdem blicke ich zuversichtlich in die Zukunft. Ich bin jetzt 45 Jahre alt und hoffe noch

auf erfolgreich 15 Jahre in meinem Arbeitsleben.

 

Doch insbesondere auch Im Hinblick auf die Kürzungen des Staates im Sozialbereich, die auch ich in nicht unerheblichen Maße hinnehmen muss (Rentenkürzungen, Verlängerung der Lebensarbeitszeit, Streichung der Ausfallzeiten für Schule und Studium), meine ich, dass jeder für sich die Dinge in Anspruch nehmen sollte, wo ein Anrecht besteht.

 

Liebe Grüße aus Mönchengladbach

 

Bernie

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Hallo Bruno,,

 

ich freue mich ja, daß es Dir echt gut geht und Du wieder voll arbeiten kannst (tu ich übrigens auch, habe aber meine GdB 50 Ausweis wg. angeborenem AK Defekt und auch noch nach erfolgter Ross-OP).

Im Job muss niemand Rücksicht nehmen- ich habe 5 Tage mehr Urlaub und mein Chef muss weniger Ausgleichsabgabe bezahlen - wenn das ´mal keine win-win Situation ist!

Da ich es selten schaffe, meinen Urlaub ganz zu nehmen, profitiert sogar mein Arbeitgeber noch etwas mehr davon!

Ich bin aber auch Schwerbehindertenvertreter in unserer Firma und weiss, wie viel ein Ausweis wert sein kann. In großen Firmen ist eine Kündigung schnell (und oft auch völlig unüberlegt) ausgesprochen. Wer nach erfolgter Herz-OP innerhalb von 2 Jahren aus dem selben Grund wieder für längere Zeit ins Krankenhaus muss (z.B. wegen einer Endokarditis, da sind wir nun leider etwas anfälliger), dem kann der Chef recht einfach krankheitbedingt kündigen (Grund: ungünstige Heilungsprognose). OHNE Ausweis - schlechte Karten! Mit Ausweis können sich Leute wie ich nochmals einschalten und zumindest schonmal ein Veto einlegen. In den allermeisten Fällen wird eine Kündigung auch wieder zurückgezogen (und die Leute arbeiten nach erfolgter Genesung ganz normal weiter...!)

Ach ja, ein Wort wollte ich noch zu privater Absicherung sagen:

Hast Du nach Deiner OP schon probiert, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen? Oder eine Lebensversicherung? --> Beinahe jede Versicherung wird abwinken oder aber das komplette Herz-Kreislaufrisiko ausschließen.

Ich hoffe, Deine Aktien laufen gut genug, damit Du Deine private Absicherung auch in dem Moment hast, in dem Du sie wirklich brauchst! Die 500EUR Steuerfreibetrag sehe ich deswegen auch mehr als "Nachteilsausgleich". Aber selbst das mußt Du ja nicht ´mal in Anspruch nehmen. Das, was ich an Steuern spare, gebe ich bestimmt auch wieder an Spenden aus..

 

..und die Dankbarkeit, daß man die OP so gut überstanden hat, schlägt sich auch in diesem Forum in bewundernswerter Hilfsbereitschaft nieder!

 

lieben Gruß an alle

 

Armin :blink:

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Hallo Armin,

 

Du als Fachmann kannst zu diesem Thema glücklicherweise natürlich sehr genau Stellung nehmen.

Bei großen Betrieben scheint mir deine Erklärung auch schlüssig, aber wie sieht das beim Mittelständigen bzw Kleinbetrieb aus. Ich kann mir nicht vorstellen, daß sich ein 5-6 Mannbetrieb eine solche Sonderstellung erlauben kann bzw davon profitiert. Eine Ausgleichsabgabe ist dort, soviel ich weiß, ja gar kein Thema.

Die Mehrheit der Arbeitnehmer ist ja nicht in großen Konzernen tätig.

Da würde mich die Rechtslage mal interessieren. Vielleicht kannst Du da ja weiterhelfen.

Ich hoffe, daß gerade auch die kleineren Unternehmen da wirklich mehr auf die Persönlichkeit und die tatsächliche Leistung des Jeweiligen Wert legen.

 

Unabhängig davon ist die Problematik mit der Altersabsicherung/Risikoabsicherung (versicherungstechnisch) ja leider sowieso gegeben, da ist es egal, ob ein GdB besteht und wie hoch der GdB ist.

Inzwischen gilt mehr denn je, selbst ist die Frau / der Mann. Auf die soziale Abfederung durch den Staat kann ich mich nach Lage der Dinge absolut nicht mehr verlassen. Das gilt aber für Alle.

 

Viele Grüße

 

Klaus

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