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Gleichstellungsantrag zum scheitern verurteilt?


Doktor8

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Liebe Herzklappen Freunde,

ich würde mich sehr freuen wenn ihr zu meinen Fragen schreiben würdet, denn es wäre sehr sehr wichtig für mich. (es geht um den Gleichstellungsantrag)

 

Zu meiner Geschichte:

 

Habe im März 2005 eine Aorten- sowie Mitralklappe erhalten (St. Jude).

Ich hatte zum damaligen Zeitpunkt schon einen Ausbildungsplatz als Krankenpfleger sicher, den ich dann aus gesundheitlichen Grünen (Klappenersatz) wieder absagen musste. Nach der AHB habe ich mich halt ans Arbeitsamt gewendet. Diese waren doch sehr unkompetent und meiner Meinung nach sehr Hilflos. Sie boten mir irgendwelche Ausbildungsplätze an, bei denen ich mich anschließend auch beworben hatte. Leider alle ohne Erfolg, da die meisten schon vergeben waren. Nach vielen falschen Versprechungen von der Arbeitsagentur habe ich dann noch als Notanker eine Ausbildung zum medizinischen Dokumentationsassistenten August 2005 begonnen. Diese läuft sehr gut. Ich bin vsl. Im Juli 2007 fertig damit.

 

Da ich diesen Beruf nicht unbedingt weiter machen möchte habe ich mich also Interesse halbe für ein Studium „öffentliche Verwaltung“ sowie Ausbildung als Rechtspfleger informiert. Viele Fachleute haben mir gesagt, dass ich mit dem Gleichstellungsantrag bessere Chancen für eine Aufnahme hätte.

 

Zur Zeit habe ich von dem Integrationsamt einen Grad von 40% erhalten. Dagegen habe ich gleich Widerspruch eingelegt (mit negativen Bescheid).

Da ich aber nicht klagen wollte und lieber einen Gleichstellungsantrag möchte (um mir später evtl. noch einiges offen halten zu können) habe ich also diesen besagten Antrag vor 4 Wochen bei der Agentur für Arbeit eingereicht. Diese Sachbearbeiterin ging den mit mir durch. Genau die gleiche Frau hatte mir damals irgendwelche Ausbildungsplätze versprochen, aus denen nie etwas wurde (Rehaberaterin).

 

Nun habe ich vorhin bei dieser besagte Frau angerufen. Sie sagte mir, dass sie von sich aus den Antrag sofort bewilligen würde, da sie meine dubiosen Versprechungen aus denen nichts geworden sind noch kennt und mir helfen will.

 

Nun der Hammer. Sie sagte sie müsse sich näher informieren, da es ein Problem gäbe. Ihrer Meinung nach könne sie mir von Rechts wegen den Antrag nicht genehmigen, da ich eine 2. Ausbildungsstelle haben möchte. Sie meinte, wenn es sich um eine Zweitausbildung bzw. Studium handelt könne man den Antrag laut irgendeinen Paragraphen nicht genehmigen (sie selber würde es gerne). Nun will sie sich nächste Woche Rat holen und die Gesetze durchlesen.

 

Eigentlich kaum Kompetenz oder was meint ihr? Kennt jemand solch einen ähnlichen Fall oder eine ähnliche Begründung wie diese Frau? Ich baue sehr auf eure Hilfe, denn mit diesen Antrag wäre ich den Schritt des Studium näher! Was kann ich denn jetzt machen?

 

Vielen Dank im Voraus!

bearbeitet von Doktor8
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  • 2 weeks later...

Hallo.

Das Arbeitsamt bzw. diese Frau hat mich gestern angerufen. Sie meinte, dass sie mir nun endgültig keinen Gleichstellungsantrag ausstellen kann bzw. nicht befürworten darf. Es wäre nur möglich, wenn ich mich in einem Angestelltenverhältnis befände oder wenn ich eine Ausbilung mit monatl. Vergütung hätte. Bei dem Studium würde es nicht zählen.

 

Habe in der Fachhochschule, bei der ich studieren möchte angerufen. Diese meinten ich könnte mich dann für Sommer 2007 (wenn ich anfangen möchte mit Studieren) bewerben. Ich habe die Wahl. Entweder ich berwerbe mich als Härtefall und hoffe das ich so angenommen werde, oder ich bewerbe mich mit meinen Durchschnitt.

Das Problem. Ich habe einen Durchschnitt (meiner Fachhochschulreife) von 2,7. Diesen Abschluss habe ich 4 Monate nach meiner OP erreicht. Wollte das Fachabi durchziehen. Leider kam dann nur ein Schnitt von 2,7 raus. Die Frau an der Hochschule (wo ich mein Studium machen will) meinte, dass es sein kann, dass sich noch mehr Menschen als Härtefall anmelden. Wenn sich dann jemand mit einem Rollstuhl bewirbt oder mit einem höhrern Grad der Behinderung nehmen sie ihn anstatt mich.

 

Was soll ich denn jetzt machen? Als Härtefall oder normal mit 2,7 bewerben?? (bis November diesen Jahres)

Meine 2-jährige Ausbildung würde als 4 Wartesemester angerechnet. Aber ob das mit dem Durchschnitt von 2,7 reicht weis ich nicht. Es kann sein, dass ich nach meiner Ausbildung zum medizinischen Dokumentationsassistenten noch 1 oder mehr Wartesemster warten muss, bis ich studieren kann.

Euer Doc

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  • 2 weeks later...

;)

zitat von doktor:

 

"Nun der Hammer. Sie sagte sie müsse sich näher informieren, da es ein Problem gäbe. Ihrer Meinung nach könne sie mir von Rechts wegen den Antrag nicht genehmigen, da ich eine 2. Ausbildungsstelle haben möchte. Sie meinte, wenn es sich um eine Zweitausbildung bzw. Studium handelt könne man den Antrag laut irgendeinen Paragraphen nicht genehmigen (sie selber würde es gerne). Nun will sie sich nächste Woche Rat holen und die Gesetze durchlesen. "

:P

hallo,doktor.

habe zwar nicht viel ahnung von diesem thema,aber ich würde mir von eben dieser frau diesen besagten §en nennen lassen und mich sehr genau selbst kundig machen,was dieser besagt.die auf dem arbeitsamt haben doch alle selbst keine ahnung.

bin harz IV- empfänger und beim erstantrag stellte sich die frage,ab wann sich bei meinem fast 14-jährigen kind der bedarfssatz erhöht:ab 15. lebensjahr,lt.gesetz.aber:wann ist ein kind das? wenn es 14 oder wenn es 15 jahre alt wird?ich sagte:wenn es 14 wird, das aa sagte,wenn es 15 wird.am ende hatte ich recht und hätte einiges eigebüßt, wenn ich denen alles geglaubt hätte.

liebe grüße von female

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