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Klage beim Sozialgericht?


andreas

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Hallo,

nach erfolgtem Aortenklappenersatz habe ich im vergangenen Jahr von unserem Versorgungsamt einen Schwerbehindertengrad von 30% zugesprochen bekommen. Da in unserem Unternehmen demnächst wohl betriebsbedingte Kündigungen anstehen, habe ich nun vor, bei der Gleichstellungsstelle am Arbeitsamt einen Antrag auf Gleichstellung mit einer 50%igen Schwerbehinderung einzureichen, um einen besseren Kündigungsschutz zu erhalten. Mich würde nun interessieren, ob von Euch bereits jemand mit diesem Gleichstellungsantrag Erfahrungen bzw. auch Erfolg hatte, besonders würde mich eine erfolgsversprechende Argumentation bei einem kaufmännischen Beruf interessieren, so daß dieser Antrag auch durchkommt. Wer von Euch hat bereits diesen Antrag gestellt?

Schöne Grüße...

Andreas

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Hallo Andreas,

leider kann ich zum Gleichstellungsantrag nicht sagen.

Aber ich bin verwudert, dass Du bei Klappenersatz nur einen GdB von 30% hast.

Mein Sohn (13 Jahre) hat (auch bei Aortenklappenersatz) einen Gdb von 50%. Dieser wurde ihm allerdings erst nach Widerspruch zugestanden.

Leider beuteilen die einzelnen Versorgungsämter ähnlich gelagerte Fälle

unterschiedlich.

Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass Dein GdB bei entsprechend hartnäckigem Nachhaken auf mindestens 50% ehöht wird (werden muss).

Alles Gute

Wolfgang

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Hallo Andreas,

 

ich habe nach meiner OP vom Vorsorgungsamt 40% bekommen.

Dann habe ich bei meinem zuständigen Arbeitsamt einen Gleichstellungsantrag gestellt, der bewilligt wurde.

Es ging noch ein Gespräch mit unserem Betriebsrat voraus, der auch zu diesem Antrag Stellung nehmen mußte. Um diesen Antrag stellen zu können muß man 30% haben. Ich bin auch im Büro tätig.

Ich hoffe meine Infos helfen dir weiter.

 

 

Gruß Moni

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Danke für die Antworten. Moni, mich würde mal interessieren, ob Du bei Deiner Bürotätigkeit dann nur hinsichtlich geistiger und seelischer Behinderung beim Arbeitsamt argumentiert hast oder auch bezüglich der körperlichen Behinderung (denn da fällt mir so recht nichts ein, außer vielleicht Ordner heben). Oder hattest Du den Eindruck, daß die Gleichstellungsstelle gar nicht so kleinlich ist und einen ohne große Nachfragen gleichstellt.

Gruß Andreas

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Hallo Andreas,

 

beim Arbeitsamt bin ich bei einem sehr netten und nicht kleinlichen Beamten gelandet. Ich mache fast auschließlich Techn. Beratung am Telefon, was manchmal mit viel Stress verbunden ist. Ich arbeite viel am PC hebe noch nicht mal einen Ordner. Es hat insgesamt noch keine Viertelstunde gedauert da war ich fertig. Wenn bei Euch in der

Firma Kündigungen anstehen reicht das vielleicht schon.

 

Gruß Moni

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Hallo, ich war heute beim Arbeitsamt und hatte innerhalb von ca. 10 Minuten meine Gleichstellung erhalten. Laut neuestem Gesetz muß die Gleichstellungsstelle nicht mehr den Arbeitgeber bzw. Schwerbehindertenvertreter befragen, sondern kann in klar gelagerten Fällen sofort die Gleichstellung erteilen. Vorher muß man sich natürlich den Antrag besorgen und halbwegs vernünftig argumentieren. Da ich im Büro arbeite habe ich den Stress und die eingeschränkte Leistungsfähigkeit durch Konzentrationsmängel sowie teilweise zu langsames Arbeiten in Termindrucksituationen in den Vordergrund gestellt. Auf häufige Fehlzeiten durch Arztbesuche und meine körperliche Eingeschränktheit bin ich auch noch eingegangen. Die Beamtin am Arbeitsamt fand die Argumentation sehr gut und verständlich. Falls jemand von Euch mal vor dem gleichen Schritt zur Gleichstellungsstelle steht, kann ich gerne meine Erläuterungen zufaxen oder mailen. Da man durch diese Gleichstellung den gleichen Kündigungsschutz erhält wie Schwerbehinderte ist dieser Antrag in jedem Fall eine wichtige Sache.

Schöne Grüße

Andreas

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Auch ich habe vom Versorgungsamt

einen Behinderungsgrad von 30% aufgrund

eines Aortenklappenersatzes erhalten.

Kann man tatsächlich durch Widerspruch

eine Erhöhung erreichen, so wie ich weiss,

sind 30% gesetzlich festgesetzt.

Wer hat noch Erfahrungen gesammelt??

Ich habe übrigends aufgrund eines Band-

scheibenschadens nochmals 20% erhalten,

davon wurde ein Gesamtgrad von 40%

gemacht (beurteilt wird der Gesamteindruck,

eine mathematische Rechnung 30+20 wird nicht

gemacht).

Mich würden die Erfahrungen von anderen

sehr interesseiren, vielleicht kann man ja

um in die Einzelheiten zu gehen, perönliche

E-Mails schreiben. Meine Adresse ist hinterlegt.

Für viele Antworten wäre ich dankbar.

Peter :?: :?:

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  • 11 months later...

Hallo

ich bin neues Mitglied im Forum.

Im Januar 03 ist die Aortenklappe bei mir ersetzt worden.

Gestern habe ich den Bescheid vom Versorgungsamt über den GdB 30 erhalten.

Ich brauche dringend Hilfe, da ich die von meinem Arbeitgeber ausgesprochene

Kündigung (in der Wiedereingliederung im April !!!) nur mit Hinweis auf den

laufenden Antrag auf Schwerbehindertenausweis habe abwenden können (formale

Rücknahme durch den AG ist erfolgt). Gegen den GdB-Bescheid werde ich

Widerspruch einlegen. Unabhängig davon war ich heute auf dem AA und habe

einen Gleichstellungsantrag gestellt. Der junge, dynamische Mitarbeiter war

nicht sehr hilfsbereit und ich habe Angst, bei der Begründung des Antrags

einen Fehler zu machen. Wer kann mir helfen; wenn beide Bemühungen schief

gehen, muss ich umgehend mit der Kündigung rechnen.

 

Gruß

Hartmut

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Hallo Hartmut,

Du solltest sofort einen Antrag auf Gleichstellung vom Arbeitsamt holen und diesen umgehend einreichen. Wenn Du die Dinge so schilderst wie in Deinem Beitrag wird es meiner Meinung nach keine Probleme mit

der Gleichstellung geben.

Dein Einspruch beim Versorgungsamt wird wenit Aussicht auf Erfolg haben, es sei denn Du hast grosse Probleme nach der OP, ich habe

jedenfalls keinen Erfolg gehabt.

 

Ich wünsche Dir alles Gute und viel Erfolg

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:cry:

Hallo, Hartmut, hallo alle im Forum.

 

Ich will Dir ja nicht den Mut nehmen und sicher solltest du die Gleichstellung mit Schwerbehinderten beantragen.

Auch ich habe das im Jahr nach meiner OP 2000 gemacht. Ich habe 40% Behinderung und die Gleichstellung erhalten. Trotzdem habe ich die ordentliche Kündigung nach 30 Jahren im Betrieb erhalten. Ich bin jetzt 52 Jahre und habe kaum eine Chance, hier in Thüringen wieder eine halbwegs gleich gelagerte Beschäftigung (Maschinenbauingenieur) zu finden. Meine Kündigung wurde beim Integrationsamt beantragt mit der Begründung: Wegfall des Arbeitsplatzes, sowie die schlechte finanzielle Situation des Unternehmens, Auftragslage etc., ich war nur Einer von Mehreren.

Trotz Anhörung des Betriebsrates und persönliche Stellungnahme durch mich an das Integrationsamt, hat mir die Gleichstellung nicht meinen Arbeitsplatz erhalten.

Soweit meine aktuelle persönliche Erfahrung,

 

bis bald, Thomas.

 

:roll:

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  • 3 weeks later...

Hallo,

ich bin seit meiner Op Mitglied im VDK und bin bisher immer sehr gut damit gefahren. Wichtig bei solchen Anträgen ist auch immer ein Psychiatrisches Gutachten. Die 30 % beziehen sich ja auch nur auf sie rein körperliche Beeinträchtigungen durch die OP. Belastungseinschränkungen kürperlich und auch psychisch kommen dann meist noch dazu.

Viele Grüße

Michael

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  • 1 year later...

Hallo,

2 Jahre nach meiner OP

und 1,5 Jahre nach der versuchten Kündigung

möchte ich allen, die "es" noch vor sich haben,

meine Erfahrungen mitteilen:

die Gleichstellung ist durch das AA erfolgt;

mein Arbeitgeber hat (ohne Kommentar, ohne Rechtsanw.) die Kündigung zurück genommen;

eine Stellungnahme der Hauptfürsorgestelle wurde erst gar nicht angefordert;

und ich sitze nach wie vor auf meinem Arbeitsplatz.

 

Herzlichen Dank an alle; dieses Forum hilft in schwieriger Zeit wirklich weiter.

Hartmut

 

PS: gesundheitlich gibt es keinen Grund zur Klage

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  • 1 month later...

Hallo Hartmut,

 

ich wollte Dir noch einen kleinen Tipp geben bzgl. Schwerbehindertenausweis, Kuendigung etc.

 

Seit April vergangenen Jahres wurde im Sozialgesetzbuch aufgenommen, dass eine Schwerbehinderung (also ein GdB >=50) eine bevorzugte Stellung bei der Sozialauswahl bewirkt. D.h. wenn es zu Kuendigungen kommt und es wird ein Sozialplan erstellt, werden schwerbehinderte Arbeiter/Angestellte erst dann gekuendigt, wenn es

a.) Ueberhaupt keinen anderen vergleichbaren Job in der Firma gibt, fuer den der Mitarbeiter noch geeignet waere

b.) Der Betrieb (oder ein Betriebsteil) komplett geschlossen wird

 

Sonst kann es sein, dass einem anderen Arbeitnehmer/Kollegen gekuendigt werden muss, damit der Schwerbehinderte (also die Person, die "schuetzenswerter" ist) seine Arbeit (es kann ein anderer Arbeitsplatz sein) behaelt. Nicht wirklich nett, wenn ein Kollege stattdessen gehen muss, so sind aber die Gesetze! DerBetriebsrat kann uebrigens fast immer auf einen Sozialplan draengen!

 

Achtung! Das ist ein anderer Aspekt als die Anfrage des Arbeitgebers beim Integrationsamt!

 

Hiermit will ich auch nochmals ausdruecken, dass es sich lohnt, beharrlich beim Integratinsamt auf die 50% zu draengen! Zunaechst mit Widerspruchsverfahren. Wenn das nichts erbracht hat, kann JEDERZEIT ein neuer Antrag gestellt werden. Begruendung: Eine andere Krankheit wurde nicht entsprechend beruecksichtig (z.B. Rueckenprobleme, Konzentrationsprobleme, psychische Probleme). Oder aber der Verdacht, dass sich eine bestehende Krankheit verschlimmert hat.

 

Noch eine Anmerkung zu "krankheitsbedingten Kuendigungen" (bei nicht schwerbehinderten):

 

Häufige Erkrankungen

 

Häufige Kurzerkrankungen Ihrer Mitarbeiter berechtigen Sie als Arbeitgeber an sich, eine personenbedingte Kündigung wegen Krankheit auszusprechen. Das Bundesarbeitsgericht hat für die Kündigung wegen Krankheit aber strenge Grundsätze aufgestellt:

 

Zunächst ist eine negative Gesundheitsprognose erforderlich. Hierzu müssen zum Zeitpunkt der Kündigung objektive Tatsachen vorliegen, die die Besorgnis weiterer Erkrankungen im bisherigen Umfang rechtfertigen.

 

Also, der Versuch, krankheitsbedingt zu Kuendigung, kann immer zunichte gemacht werden mit der Begruendung, dass der Verdacht einer "negativen Gesundheitsprognose" nicht gegeben ist. Also: Nach der AHB/Kur ist die Arbeitsfaehigkeit weitgehend wiederhergestellt und es ist nicht vorhersehbar, dass der Mitarbeiter in Kuerze wegen der selben Grunderkrankung wiederum haeufig krank sein wird.

 

Zu weiteren Fragen im Umfeld von Schwerbehindertenausweis/Kundigung etc. gerne Anfragen an mich

 

Gruss

 

Armin 8)

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  • 1 year later...

Hallo zusammen

 

ich habe heute Bescheid vom Versorgungsamt mit 30% erhalten. Ich habe seit Juni05 ein AKE. So nun will ich als erstes die Gleichstellung beantragen und dann dennoch Einspruch gegen den Bescheid einlegen.

 

Mich würde aber eins bzw. zwei Sachen interessieren.

 

Kann mir jemand irgendwie mal die einzelenen Unterschiede darstellen, was bedeutet ein GDB in dem Bereich von 30%-49% (Gleichstellung auf 50%), also arbeitsrechtlich und evtl. steuerlich. Was ist der Unterschied zwischen der Gleichstellung und der "normale" 50% GDB vom Amt ?

 

Kann mir vielleicht jemand helfen bei einem Widerspruch ?

 

Marja

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Hallo Marja,

 

ich kann dir nur dringend empfehlen, dem VDK beizutreten ( Jahresmitgliedschaft ca. 25€).

Die beraten und unterstützen dich in allen Fragen über Behinderung .... Anträge ... Widersprüche etc.

 

VDK

 

Am besten du schaust mal vor Ort in einer der Beratungsstellen vorbei.

Sowohl meinem Stiefvater, als auch einem guten Freund wurde dort sehr geholfen ;)

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Vielen Dank Sane für deinen Tipp

 

ich will ja nicht kleinig sein, aber wie kommst du auf 25 Euro ca. Laut Internetseite kostet es für das Land Brandenburg 5,50 pro Monat :-) ? Wenn man diesem beitritt, hilft der einem sofort oder muß man erst ein paar Monate warten ?

 

Marja

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:o ...

 

dann sind die entweder in Brandenburg teurer, als in Hessen oder die haben gewaltig die Preise erhöht, seit mein Freund sich dort angemeldet hat.

Sorry ;) !!

 

 

Inanspruchnahme des Sozialrechtsschutzes Nach § 6 Ziffer 2 muss für die Vertretung in Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren die Wartezeit einer Mitgliedschaft von zwei Jahren erfüllt sein.

Beitrag für Nachentrichtung (Erfüllung der Wartezeit)

Möchte ein Mitglied den Rechtsschutz in Anspruch nehmen und hat die 2-jährige Wartezeit noch nicht erfüllt, können die fehlenden Beiträge nachentrichtet werden. Das Eintrittsdatum ist entsprechend abzuändern.

 

Hab grad mal geschaut :) ...hier in Hessen kostet es jetzt monatl. 3,50 € ... es wird halt alles immer teurer ;) .

 

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Hallo Sanne

 

ist es den eigentlich egal ob VDK oder SOVD (SozialVerbandDeutschland), gibt sicherlich viele Sozialverbände, oder. Wie sieht es eigentlich bei dem VDK aus, wenn man Beitritt, helfen die sofort oder gibt es dort eine Wartezeit ?

 

Warum finde ich nie direkt die künstliche Herzklappe in der GDB Tabelle ?

 

Hier habe ich ein Tool gefunden für die GDB Berechnung, hoffe der Link ist o.k.

http://www.global-help.de/gdb-assistent-in...1011/1-cm.shtml

 

Marja

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Hallo Marja,

ich verstehe irgendwie nicht, warum du eigentlich mehr Punkte haben willst; also ich freue mich über meine Steuerentlastung bei 30% und bin froh, dass ich trotzdem meinem Arbeitgeber nichts sagen muss und somit beruflich flexibel bleibe. Solltest du natürlich nicht mehr vor haben beruflich zu wechseln dann bringen die zusätzlichen Punkte und/oder die Gleichstellung natürlich einen wunderbaren Kündigungsschutz.

 

Außerdem will ich ja nicht zu bissig sein - aber wenn ich darüber nachdenke, wie sehr mich mein AKE einschränkt, fände ich nicht mal meine 30% gerechtfertigt - meine Lebensqualität ist sicherlich nicht um 30% reduziert worden.

 

greetinX Mart!n

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Hallo ihr lieben.Das Versorgungsamt hat mir im September vergangen Jahres 40 GdB zugesprochen. Habe AKE und MKE letztes Jahr erhalten. Um einen Ausweis zu erlangen habe ich Widerspruch eingelegt (da ich auch noch ein Hämolymphangiom im Gesicht habe). Leider kam 2 Wochen eine Absage. Es bleiben die 40 %. Nun habe ich gehört, dass man Klage beim Sozialgericht einreichen kann. (würde nichts kosten außer die Anwaltskosten.) Meint ihr ich habe Erfolg? Bis jetzt bin ich mir nicht sicher und habe noch keine Klage erhoben. Würde es sich eurer Ansicht nach lohnen? Ich müsste innerhalb vion 4 Wochen klagen. Bitte helft mir. Könnt mir auch persönlich schreiben an meine Mail Addy. Der Doc

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Hallo ihr lieben.Das Versorgungsamt hat mir im September vergangen Jahres 40 GdB zugesprochen. Habe AKE und MKE letztes Jahr erhalten. Um einen Ausweis zu erlangen habe ich Widerspruch eingelegt (da ich auch noch ein Hämolymphangiom im Gesicht habe). Leider kam 2 Wochen eine Absage. Es bleiben die 40 %. Nun habe ich gehört, dass man Klage beim Sozialgericht einreichen kann. (würde nichts kosten außer die Anwaltskosten.) Meint ihr ich habe Erfolg? Bis jetzt bin ich mir nicht sicher und habe noch keine Klage erhoben. Würde es sich eurer Ansicht nach lohnen? Ich müsste innerhalb vion 4 Wochen klagen. Bitte helft mir. Könnt mir auch persönlich schreiben an meine Mail Addy. Der Doc

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Hallo Doc,

 

zuerst einmal kannst du ganz formlos schriftlichen Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen.

Damit ist , soweit es mir bekannt ist, vorerst die Widerspruchsfrist gewart.

 

Ansonsten kann ich nur immer wieder allen Betroffenen empfehlen, dem VDK beizutreten.

Dort bekommt man nicht nur kompetente Beratung, sondern auch nen Rechtsbeistand im Ernstfall.

 

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Hi Doc,

 

beim Sozialgericht benötigst Du nicht zwingend einen Anwalt !!!!

 

Deine Klage könntest dua uch selbst formulieren und einreichen, somit reduziert sich Dein finanzielles risiko ganz erheblich. Es gab in der Vergangenheit schon einiges zu diesem Thema, vielleicht findest Du auch jemanden mit einer ähnlichen Konstelation und einem bereits genehmigten GDB >40%, dies könntest du dann "repräsentativ" Diener Klage beifügen.

 

Hier findest Du eventuell noch Tips, Adressen o.ä.

 

http://www.kanzlei-werling.de/Renten-Links/SG1/index.html

 

Good Luck

 

Sven

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