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Endokarditis-Prophylaxe bei Zahnbehandlung


Christian Schaefer

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Endokarditis-Prophylaxe bei Zahnbehandlung*

Die aktuellen wissenschaftlichen Empfehlungen schränken tatsächlich die Indikationen für eine medikamentöse Endokarditis-Prophylaxe im Vergleich zu früheren Empfehlungen und Leitlinien ein. Das heißt, nach derzeitigem Wissenstand ist eine antibiotische Prophylaxe nur noch für Patienten mit bestimmten kardialen Vorbedingungen (z.B. überstandene Endokarditis, Klappenersatz, Herztransplantation, Herzfehler u.a.) indiziert und dann auch nur bei besonderen Eingriffen. Aus dem Bereich der Zahnmedizin sind dies all diejenigen Behandlungen, die zu einer Bakteriämie (=Einschwemmung von Bakterien in den Blutkreislauf) führen können. Hierzu zählen Manipulationen am Zahnfleisch oder chirurgische Maßnahmen. Auch die Erneuerung von vorhandenen Zahnkronen kann bedeuten, dass Ihr Zahnarzt im Laufe der Behandlung das Zahnfleisch "manipulieren" (= verdrängen, einkürzen, etc.) muss und aus diesem Grund eine Endokarditis-Prophylaxe durchführt. Prinzipiell ist immer der Übergang zwischen Zahn und Zahnfleisch, das sog. Parodont, eine mögliche Eintrittspforte für Bakterien. Aus diesem Grund muss besonders darauf hingewiesen werden, dass der generellen Mundhygiene eine wesentliche Bedeutung zukommt im Hinblick auf die Prophylaxe einer infektiösen Endokarditis. Dies gilt auch für die Sanierung erkrankter Zahnsubstanz. Wenn Ihr Zahnarzt insuffiziente Kronen ersetzt, bedeutet dies letztendlich, dass potentielle zahnbedingte Infektionen verhindert werden. Die halbjährliche Kontrolle und professionelle Mundhygiene sind deshalb wichtiger Teil eines persönlichen Präventionskonzepts, besonders bei Endokarditis gefährdeten Patienten. Wenn Ihr Zahnarzt eine antibiotische Endokarditis-Prophylaxe bei Ihnen durchführt, so sind eine Stunde vor dem Zahnarztbesuch 2g Amoxicillin einzunehmen. Bei Penicillin-Unverträglichkeit weicht man auf 600mg Clindamycin aus.

  • Und bitte beachten: Eine Veränderung der Antikoagulantientherapie ist bei den bei Ihnen geplanten zahnärztlichen Maßnahmen nicht in Erwägung zu ziehen.

Dr. Hajo Peters, Oralchirurg, Mundgerecht - Spezialistenpraxis für Mundgesundheit, Weimarer Strasse 5/21, A-1180 Wien

 

*Entnommen unserer Website: www.die-gerinnung.de

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