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Gleichstellung Schwerbehinderungsgrad


TowerHamburg

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Hallo, 

habe 30 Grad Schwerbehinderung bekommen. Ich bin am überlegen ob ich eine Gleichstellung beantrage beim Arbeitsamt. 

Bin fast 13 Jahre beim Arbeitgeber im Krankenhaus, Patienten Transport. Da ich jetzt schon über 8 Monate krank bin, mache ich mir auch etwas Sorgen um meinen Arbeitsplatz. Nach Durchlesen Gleichstellung Antrag Arbeitsagentur, muss man einiges angeben. 

Kosten für Arbeitsplatzveränderung

braucht das Amt nicht übernehmen. 

Hat eurer Arbeitgeber es positiv aufgenommen als ihr Gleichstellung Antrag gestellt habt? 

Meint ihr bei mir würde ein Antrag genehmigt werden, wenn ich als Grund nur lange krank angebe? 

Mir geht es nur darum besseren

Kündigungsschutz zu haben. 

LG Michael 

bearbeitet von TowerHamburg
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Hi Michael,

 

als ich noch meinen GdB40 hatte und es ein ewiges Hin und Her mit dem Versorgungsamt gab, wollte ich vorübergehend die Gleichstellung beantragen.

Es hätte sich nur gelohnt, wenn der Arbeitsplatz von einer Kündigung gefährdet wäre. Das war er nicht. Daher konnte ich keine Infos liefern, warum sich die Gleichstellung hätte lohnen können.

Ansonsten frag doch mal beim VdK oder SoVD nach.

 

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Hallo Michael

 

Soweit ich weis brauchst du deinen Arbeitgeber nicht über den Gleichsstellungsantrag oder eine Schwerbehinderung informieren. Nur im Falle einer Kündigung kannst du auf deine Gleichstellung hinweisen.

 

Alles Gute

Ralf

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vor 31 Minuten schrieb Ralfie:

Hallo Michael

 

Soweit ich weis brauchst du deinen Arbeitgeber nicht über den Gleichsstellungsantrag oder eine Schwerbehinderung informieren. Nur im Falle einer Kündigung kannst du auf deine Gleichstellung hinweisen.

 

Alles Gute

Ralf

Laut VDK erfährt der Arbeitgeber von dem Antrag weil die Arbeitsagentur ihm einen Fragebogen zum Ausfüllen gibt. Es besteht aber natürlich selbst kein Zwang dem Arbeitgeber zu informieren.

 

Wer GdB 50 hat muss den Arbeitgeber auch nicht informieren, hat den aber auch keinen Zusatzurlaub und ist auch nicht von Mehrstunden freigestellt. Dazu muss der Arbeitgeber das ja wissen.

 

Aber es ist richtig das der besondere Kündigungsschutz auch gilt wenn der Arbeitgeber nichts von der Gleichstellung oder dem Schwerbehindertenausweis weiß, man hat 3 Wochen Zeit ab der Kündigung das nachträglich mitzuteilen.

bearbeitet von shabeel
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Hallo Michael,

hast Du bereits mit deiner Schwerbehindertenvertretung (SBV)  bei Dir am Krankenhaus gesprochen? Ich gehe mal davon aus, dass Du im öffentlichen Dienst tätig bist? Dann solltest Du so eine SBV wohl haben, Du stehst da ja nicht alleine mit da. Die haben bestimmt gute Tipps, war bei mir auch so, auch wenn der Antrag bei mir letztlich abgelehnt wurde. Unsere Arbeitsplätze sind aber auch nicht vergleichbar, denke bei Dir ist die Arbeitsplatzgefährdung allein deswegen höher als bei mir, da wesentlich anstrengender in körperlicher Hinsicht. Wenn Du nicht weißt welche SBV für dich zuständig ist, dann frag einfach mal bei deinem Personalrat/Betriebsrat nach, die sollten das wissen.
 

@RalfieDen Antrag auf Gleichstellung erfährt der Arbeitgeber vermutlich schon, da ja die Gefährdung des Arbeitsplatz geprüft wird, also der Arbeitgeber Stellung zum Antrag nimmt. Mir war es persönlich ziemlich latte, was mein Arbeitgeber von meinem Antrag hält. Bin ja zum arbeiten da und nicht zum kuscheln ;-).

 

Gruß,

 

Tobi

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Hallo, vielen Dank für eure Antworten. Habe auf dem Gleichstellungsantrag gelesen das man selbst entscheiden kann ob der Arbeitgeber informiert wird. Wir sind ein kleines Krankenhaus, nur mit MAV, von einer Schwerbehinderten Beauftragten hab ich noch nie gehört, das wüsste ich. Ich habe ja eine gute Gesundheitsprognose das ich die Arbeit wieder machen darf, vom Herz und Klappe jetzt auch möglich, vom Brustbein noch nicht. 

Habe einen öffentlichen Tarifvertrag. Nachdem meine jetzige Vertretung weg ist, wurde vorübergehend nochmal jemand  eingestellt. 

LG Michael 

bearbeitet von TowerHamburg
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