Jürgen S. Geschrieben 25. Dezember 2005 Share Geschrieben 25. Dezember 2005 Hallo, vom Kardiologen bekam ich bereits vor Monaten einen Herzpass für die Prophylaxe beim Zahnarzt. Obwohl eine künstliche Herzklappe derzeit noch nicht "eingebaut" ist, stellt sich für mich die Frage nach arbeitsrechtlichen Aspekten. Was bedeutet der Herzpass arbeitsrechtlich ? Zitieren Link zu diesem Kommentar
steffi Geschrieben 25. Dezember 2005 Share Geschrieben 25. Dezember 2005 Hallo Jürgen, frohe Weihnachten! Also der Herzpass dient nur der Endokarditisprophylaxe bei besonderen medizinischen Eingriffen.Da steht genau Drin wieviel Antibiotika Du bei welchem Eingriff schlucken mußt. Arbeitsrechtlich interessant wird erst ein Schwerbehindertenausweis für Dich, mehr Urlaub, u.U keinen Nachtdienst und mehr Ruhepausen und besonderem Kündigungsschutz. dei Arbeitgeber kann also mit dem herzpass nicht viel anfangen. Lieben Gruss Steffi Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast MKjun Geschrieben 26. Dezember 2005 Share Geschrieben 26. Dezember 2005 vor allem hat der herzpass absolut keinen amtlichen charakter. der behindertenausweis (den du ab 50% schwerbehinderung bekommst) wird vom Versorgungsamt ausgestellt. der Herzpasse wird vom Krankenhaus oder von der Rehaklinik herausgegeben. Ich habe mit meinem AKE (+ Marcumar) übrigens 30% bekommen greetinX Mart!n Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gwydion Geschrieben 6. Januar 2006 Share Geschrieben 6. Januar 2006 Hallo Jürgen. die alten Hasen hier im Forum haben es ja bereits richtig geschrieben: Arbeitsrechtlich hat ein Herzpass absolut keine Relevanz! Ich wäre aber sehr vorsichtig, damit vor meinem Arbeitgeber herumzuwedeln, vor allem, wenn ich noch nicht amtlich bestätigt schwerbehindert wäre! Falls Du länger wg. Deiner Herzproblematik krank wirst, könnte dein Arbeitgeber ja auf die Idee kommen, Dir krankheitsbedingt zu kündigen....versuche es mit einem Antrag zu Schwerbehinderung - mehr als nix kann nicht rauskommen, ist auch kein grosser Papierkram. Falls Du aber wenigstens 30% bekommst, hast Du bereits einen klitzkleinen Vorteil, falls Dein Arbeitsplatz auf der Kippe stehen würde. Ab 50% hättest Du dann als Schwerbehinderter zusätzlich oben erwähnte Vorteile - aber wer kriegt das heute noch? Ich bekomme meine Klientel im Betrieb beim Versorgungsamt kaum noch auf 50% <Frust> obwohl es manchen wirklich besch... geht. Immer das selbe Spiel, 30%, Widerspruch, dann 40%, nochmals Widerspruch und dann bleibt es dabei.......naja man kann immer noch eine Neufeststellung beantragen... aber das geht hier nun zu weit! Dir erstmal gute Gesundheit und gesundes Jahr 2006! Armin Zitieren Link zu diesem Kommentar
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