markus6497 Posted December 11, 2023 Posted December 11, 2023 Hallo, ich bin zwischenzeitlich 54 und habe ebenfalls ein Aneurysma der Aorta ascendens mit einem Durchmesser von zwischenzeitlich 50 mm. Das Aneurysma der Aorta ascendens wurde vor 6 Jahren mit einem Durchmesser von 46mm festgestellt aufgrund regelmäßiger Thoraxscmerzen und permanentem Reizhusten. Zwischenzeitlich wurden weitere Leiden festgestellt, u.a. Schlafapnoe, Asthma und Hypertonie. Ich habe einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Eine OP ist nach aktuellem Stand bei 55 mm indiziert. Hat jemand Erfahrung wie ein Aneurysma der Aorta ascendens mit den damit verbundenen Einschränkungen der Belastung nach den VMG bewertet wird. Nach erfolgter OP beträgt die Einstufung meist nur noch mit 20-30, in der Summe 40 mit weiteren Leiden. Doch wie sieht es in der Phase vor der OP aus? Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Viele Grüße aus Bad Wildbad Quote
AnneS Posted December 13, 2023 Posted December 13, 2023 Hey Markus, das kann man pauschal nicht sagen. Punkt ist nur der, dass wenn eine Erkrankung korrigiert wurde es für das Versorgungsamt quasi erledigt ist. Wichtig ist, dass du deine Funktionseinschränkungen darlegst und nicht die Diagnosen. Nach letzteren wird nicht bewertet. Ansonsten kannst du ja beim SoVD oder VdK mal in der Rechtsabteilung anfragen, die unterstützen bei Anträgen zum GdB. Hab meine Klage damals auch mit dem VdK abgewickelt und es ging zügig und wurde mit einem für mich positiven Ergebnis beschieden. LG Anne Quote
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