not_for_everybody Geschrieben 22. Oktober 2023 Share Geschrieben 22. Oktober 2023 Hallo ihr Lieben, ich habe während meiner AHB zum 31.07.23 einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung beim Versorgungsamt gestellt. Antragstellung erfolgte aufgrund folgender Diagnosen: Z.n. Mitralklappenrekonstruktion 06/23 2-Gefäß-KHK Dilatative Kardiomyopathie Arterieller Hypertonus WHO I Ventrikuläre Extrasystolie Hyperlipidämie Hyperurikämie Habe nun gestern den Bescheid bekommen. Vom Versorgungsamt wurden die KHK, der Hypertonus und die Mitralklappenrekonstruktion anerkannt. Die Hyperurikämie und die Hyperlipidämie würden nicht als Anerkennungsgründe gewertet. Auf die Kardiomyopathie und die Extrasystolie wurde kein Bezug genommen. Es wurde ein GdB 40 ohne zeitliche Begrenzung erteilt. Meine Frage ist jetzt, ob ihr Widerspruch einlegen würdet und dies mit der zusätzlichen Anerkennung der beiden o.g. Diagnosen begründen würdet? (Mir ist bekannt, dass der GdB 40 bei einem Widerspruch reduziert werden kann.) Oder erstmal nach SGB X Parag. 25 Akteneinsicht fordern und dann entscheiden? An Alle, die in einer ähnlichen Situation waren, was habt ihr gemacht? Gleichzeitig stelle ich mir natürlich nun die Frage, ob ich den Antrag auf Gleichstellung einreichen soll? Ziel wäre hier der erweiterte Kündigungsschutz. Man muss im Antrag der Befragung des Arbeitgebers ja nicht zustimmen, wenn ich es richtig verstanden habe. In wie weit dies für den Antrag positive oder negative Auswirkungen hätte?! Da ich Angestellter im Rettungsdienst bin, wäre ich unschlüssig, ob ich dies möchte oder nicht. Einen Betriebsrat gibt es nicht und ob eine Schwerbehindertenvertretung vorhanden ist, kann ich nicht sagen. (Ca. 200 Angestellte in der gesamten Firma, mit mehreren Sparten, da muss ja erst ab 5% der Angestellten mit GdB >50 jemand vorhanden sein.) Laut meinem Kardiologen am Wohnort ist die Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Model) aufgrund meines Zustandes ab sofort möglich und ich könne aufgrund nachgewiesener Belastung und Untersuchungen meinen Job wieder voll ausüben. Allerdings möchte auch er mich nicht ins kalte Wasser schmeißen und deswegen langsam wieder zurück ins Berufsleben. Befinde mich also weiterhin in der Arbeitsunfähigkeit. Ich habe am Donnerstag einen Termin bei meinem HA, um dies anzuleiern. Eine Vorstellung beim Betriebsarzt steht dann noch aus. An diejenigen, die den Antrag auf Gleichstellung eingereicht haben, gibt es dafür Beratungsstellen oder jemanden der Fragen im Vorfeld beantwortet? VdK, Arbeitsagentur o.ä.? Vielen Dank für Eure Unterstützung. Zitieren Link zu diesem Kommentar
not_for_everybody Geschrieben 22. Oktober 2023 Autor Share Geschrieben 22. Oktober 2023 Was ich vergessen habe zu erwähnen, was allerdings bisher auch noch nie ärztlich dokumentiert wurde, dass ich seit der OP vor knapp 6 Monaten Sensibilitätsstörungen und schmerzhafte Berührungsempfindlichkeiten habe. Meine rechte Brust ist von der Sensibilität her sehr empfindlich (minimalinvasive Thorakotomie), gerade die Brustwarze und die Haut bei leichtem Drüberstreichen. Tlw. reicht schon das Tshirt aus, um ein unangenehmes oder stechend-schmerzendes Gefühl zu erzeugen. Mein rechter Oberschenkel ist auf der Innenseite auch in seiner Sensibilität eingeschränkt (Haut mit Taubheitsgefühl und stechendem Schmerz - ich denke von der Herz-Lungen-Maschine). Dazu kommt, dass die Haut, warum auch immer, der kompletten Oberseite meines linken Oberschenkels taub ist. Kann man dies evtl. zusätzlich dokumentieren lassen und einreichen? Zitieren Link zu diesem Kommentar
shabeel Geschrieben 22. Oktober 2023 Share Geschrieben 22. Oktober 2023 vor 2 Stunden schrieb not_for_everybody: Meine Frage ist jetzt, ob ihr Widerspruch einlegen würdet und dies mit der zusätzlichen Anerkennung der beiden o.g. Diagnosen begründen würdet? Kommt drauf an. Bewertet werden ja die Einschränkungen im täglichen Leben. Sind die Diagnosen eine Behinderung im Alltag? Wenn ja dann würde ich das auf jedenfall vom Arzt bestätigen lassen, wenn der ein schriftliches Statement dazu abgibt kann man damit Widerspruch einlegen. Auch ohne Statement vom Arzt kannst du Widerspruch einlegen, ich hab das über den VDK machen lassen und bekam GdB 50 unbefristet. Vorher auch nur 40. vor 2 Stunden schrieb not_for_everybody: Gleichzeitig stelle ich mir natürlich nun die Frage, ob ich den Antrag auf Gleichstellung einreichen soll? Ja warum denn nicht? Mehr wie ablehnen können die den eh nicht. Wenn durch die Behinderung dein Arbeitsplatz gefährdet ist hast du gute Chancen das der Antrag positiv für dich ausfällt. Gibt halt nur Kündigungsschutz, leider keine 5 Tage extra Urlaub oder abschlagsfrei früher in Rente. Ich denke der VDK sollte sowas machen und kann auch beraten. Zitieren Link zu diesem Kommentar
AnneS Geschrieben 24. Oktober 2023 Share Geschrieben 24. Oktober 2023 Das Ding mit der Akteneinsicht ist, dass man dir dann nur Kopien deiner Befunde schickt, die du denen für den Antrag gesandt hast...ich kenn das Spiel zu gut. Wenn du einen GdB 50 anstrebst, dann lege Widerspruch innerhalb der Frist ein und wende dich gleichzeitig an den VdK. LG Anne Zitieren Link zu diesem Kommentar
shabeel Geschrieben 24. Oktober 2023 Share Geschrieben 24. Oktober 2023 (bearbeitet) vor 7 Stunden schrieb AnneS: Wenn du einen GdB 50 anstrebst, dann lege Widerspruch innerhalb der Frist ein und wende dich gleichzeitig an den VdK. Ich würde direkt den VdK Widerspruch einlegen lassen. Meiner Erfahrung nach hat das mehr Gewicht wie ein selbst geschriebener Widerspruch. Edit: man kann natürlich selbst Widerspruch einlegen in Form von "hiermit lege ich Widerspruch ein um die Frist zu wahren, eine Stellungnahme folgt" oder so ähnlich, und dann dem VDK den Rest machen lassen. bearbeitet 24. Oktober 2023 von shabeel Zitieren Link zu diesem Kommentar
AnneS Geschrieben 24. Oktober 2023 Share Geschrieben 24. Oktober 2023 Hast Recht, aber die Zeit für den Widerspruch ist schon so kurz gewählt. Da kann der Widerspruch via den VdK zu spät beim Versorgungsamt landen. Ich hab den damals selbst eingelegt und direkt alles an den VdK kommuniziert, damit sie übernehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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