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Mitralklappenrekonstruktion - Grad der Behinderung 20 - Widerspruch einlegen?


Herzi_90

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Hallo Zusammen,

ich habe heute meinen Feststellungsbescheid zum Antrag eines Schwerbehindertenausweises erhalten.

Danach liegt der Grad meiner Behinderung nun bei 20. 

Sowohl in der AHB, als auch meine Ärztin teilten mir mit, dass ich mit meiner Grunderkrankung (Marfan-Syndrom) und der operierten Herzklappe einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis hätte und ich diesen unbedingt beantragen sollte.
Der heutige Bescheid widerlegt diese Aussagen. Ich frage mich jetzt, ob es Sinn macht Widerspruch einzulegen? 
 

Vielleicht hat hier jemand Erfahrungen und kann mir weiterhelfen?

Der Grad von 20 bringt mir doch eigentlich gar nichts, oder?


vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende!

 

 

 

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Hallo Herzi,

 

habe auch nur 20 bekommen nach meiner Mitralklappenrekonstruktion.

Habe aber auch keinen Widerspruch eingelegt da ich sowieso mehr als 20 habe durch andere Krankheiten.

 

Gruß Gerald

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Hallo Herzi,

 

wie du aufgrund deiner Grunderkrankung (Marfan Syndrom) vielleicht bereits weisst, begründet das Marfan Syndrom - anders als so manche andere Erkrankung - an sich anscheinend keinen automatisch festgelegten Grad der Schädigung/Behinderung (GdH). So schreibt es zumindest die Marfan Hilfe e.V. in einem recht aktuellen Beitrag (siehe folgenden Link):

 

https://marfan.de/images/stories/pdf/service/Marfan_GdB_2017.pdf

 

Schau mal in die verlinkte pdf rein, da sind auch (kurze) Tipps aufgeführt bezüglich Widerspruch und was ggfs sonst noch geltend gemacht werden kann (z.B. psychische Begleitbeschwerden). 


Wenn das Versorgungsamt also die Grunderkrankung (Marfan) nicht berücksichtigt hat, sondern nur den Klappenfehler bzw dessen operative Korrektur, dann sind 20% GdS vermutlich tatsächlich nicht so ganz ungewöhnlich. Denn es gilt dabei die versorgungsmedizinischen Grundsätze zu beachten, die zum Beispiel hier tabellarisch aufgeführt sind:

 

https://www.vsbinfo.de/gds-tabelle/
 

bzw direkt zum Thema „Herz“:

 

https://www.vsbinfo.de/gds-tabelle/herz-und-kreislauf/
 

Hier steht dann bspw: 

 

„Für die Bemessung des GdS ist weniger die Art einer Herz- oder Kreislaufkrankheit maßgeblich als die Leistungseinbuße. Bei der Beurteilung des GdS ist zunächst von dem klinischen Bild und von den Funktionseinschränkungen im Alltag auszugehen.“
 

Wenn es dir nach der OP also (hoffentlich) einigermaßen gut geht und du (hoffentlich) kaum Einbußen deiner Leistungsfähigkeit hast, dann mag das dazu beigetragen haben, dass der GdS bei dir geringer ausgefallen ist, als erhofft. 
 

Wie auch immer, vielleicht kann dir die Marfan Hilfe e.V. hier mit Tipps weiterhelfen, vielleicht haben die Fälle wie deinen schon häufiger gehabt?

 

https://marfan.de/service/kontakt.html
 

Gruß, 

 

Tobi

 


 

 

Edited by Tobi82
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Hallo Tobi,

 

vielen Dank für deine ausführliche Antwort und den ganzen Verweisen. Ich werde es bei der Marfan-Hilfe mal versuchen, und fragen, was man mir anraten würde.

 

 

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Hallo,

 

da kannst du nur mit Deinen Ärzten in Rücksprache Widerspruch einlegen. Würde ich zumindest versuchen. Die Grunderkrankung MFS bedeutet nicht gleich automatisch - ich bin schwerbehindert - aus. Vielmehr ist es ausschlaggebend welche körperliche Einschränkungen du hast. In meinem Fall ( ich habe auch MFS), ist bei mir die Orthopädie und Augen betroffen. Meinen GdB 90 mit MZ B,G habe ich schon viele Jahre. 

 

Ich wünsche dir viel Kraft und Glück. Es lohnt sich zu kämpfen!!

 

Beste Grüße

Bernd

 

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Moin!

 

Das Ding ist, dass bei einem GdB nicht die Diagnose gilt, sondern die Funktionseinschränkungen!

Wenn du also im Alltag keine Leistungseinbußen hast, wird das Versorgungsamt auch nicht reagieren.

 

Ich habe mit Aortenklappenersatz, Antikoagulation, Aortenaneurysma, Asthma bronchiale und Herzrhythmusstörungen einen GdB 50 erhalten. Musste denen aber auch erstmal klar machen, was dahinter für Einschränkungen stecken. Mein Ehlers-Danlos-Syndrom (der kleine Bruder vom Marfansyndrom) war dabei nichtig und ist auch nicht im Bescheid aufgeführt.

Nach zwei Ablehnungen hab ich den Krempel an die sozialrechtliche Beratung des VdK gegeben und es wurde erfolgreich geklagt.

 

Ab einem GdB 30 bis 40 könntest du übrigens einen Antrag auf Gleichstellung beim Arbeitsamt stellen.

 

LG Anne

Edited by AnneS
Satz vergessen
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