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Krankenkassenwechsel nach OP möglich?


Glückspilz

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In die PK hättest du auch schon vor einer OP nicht mehr wechseln können. Die nehmen nur gesunde Personen auf.

Jedenfalls waren meine Bemühungen, in die PKV zu wechseln, bereits zum Zeitpunkt der "Erstdiagnose MI II-III" mit der Aussicht auf eine OP "irgendwann" (!?) nicht von Erfolg gekrönt. Die haben allesamt dankend abgewunken.

 

Ob dieser Wechsel aber überhaupt empfehlenswert wäre, steht auf einem ganz andern Blatt. Ich kann mich jedenfalls nicht darüber beklagen, wegen der Zugehörigkeit zur GKV auch nur im Ansatz "schlechter" behandelt worden zu sein. Mein "PKV-versicherter ZImmerkumpel" genoss jedenfalls keine sichtbaren Vorteile, ausser dem, dass ihm von der PKV eine Zuzahlung angedroht wurde, weil er einen 3-Bett-Zimmer-Tarif hatte, im Herzzentrum Leipzig aber nur Zweibettzimmer angeboten werden. Das ist doch der Brüller schlechthin.

 

Als GK-Versicherter müsste ein Wechsel in eine andere GKV problemlos möglich sein, kann mich nicht daran erinnern, jemals bei einem Wechsel nach meinem gesundheitlichen Befinden befragt worden zu sein.

 

Frieder

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Tach, Udo,

Ist ein Wechsel möglich?Udo
Sicher. Das habe ich nach 1994 (OP) schon zweimal gemacht. Du musst nur die Fristen einhalten. Man muss, glaube ich, mind. 1 Jahr in einer GKV angehören. Das erklärt Dir aber auch die GKV, in die Du wechseln willst.

Also, ans Werk...

Bye, Roland

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Hallo Udo,

 

du kannst sogar -soweit es mir bekannt ist- bereits zum 1.1.2006 wechseln, wenn du deine Versicherung bis spätestens 1.November zum Jahresende kündigst.

 

Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse

 

 

 

Sie können jederzeit die gesetzliche Krankenkasse wechseln, müssen aber mindestens 18 Monate Mitglied gewesen sein.

 

Kündigungsfrist: zwei Monate zum Monatsende

 

Sonderkündigungsrecht: Bei einer Beitragserhöhung können Sie auch dann kündigen, wenn Sie noch nicht 18 Monate Mitglied sind.

 

Wer wechseln will, muss bis zum Monatsletzten des folgenden Monats nach der Beitragerhöhung kündigen. Auch hier gilt die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende.

Beispiel: Eine Kündigung wegen Beitragserhöhung zum 1. Januar, die der Kasse bis spätestens 27. Februar vorliegt, wirkt zum 30. April.

 

Nach einem Wechsel sind Sie für 18 Monate an die neue Kasse gebunden.

 

Die Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen.

Die Kasse muss sie binnen 14 Tagen schriftlich bestätigen.

Mit dieser Bestätigung und einer Beitrittserklärung können Sie Mitglied bei einer neuen Krankenkasse werden.

 

 

 

 

Und hier noch ein Link zum Errechnen der günstigsten GKV :wink:

 

http://www.geldsparen.de/content/finanzen/...=2&opensub=1076

 

 

Liebe Grüße

Sanne

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