Aloha Geschrieben 31. März 2019 Share Geschrieben 31. März 2019 Hallo ihr Lieben, ich hoffe euch geht es gut und ihr genießt das schöne Wetter. Ich habe für dieses Thema bereits ein Thread im Forum gefunden. Dennoch würde ich mich freuen wenn ihr hier eure Erfahrungen mit mir austauscht. Ich habe meinen Bescheid über meine Schwerbehinderung erhalten. Für die mechanische Klappe, Herzschrittmacher und seelische Störungen habe ich 30 Prozent bekommen. Das ist eine Frechheit. Ich werde den Widerspruch einlegen. Ich habe im Internet gefunden, da heisst das, für Klappe mindestens 30 Prozent ubd für Herzschrittmacher mindestens 10 Prozent. Ich werde morgen meinen Kardiologe anrufen und fragen ob er mir ein medizinisches Gutachten erstellen kann. Wie sind eure Erfahrungen hierzu? Ihr könnt mir auch gerne eine Nachricht schicken, denn dieses Thema ist schon sehr persönlich. Danke für eure Rückmeldungen lg bea Zitieren Link zu diesem Kommentar
JensBlond Geschrieben 31. März 2019 Share Geschrieben 31. März 2019 Hallo, Ich habe die 30%, aber ob 30 oder 40 ist Grad egal, das bringt Dir gar nichts, solange Du keine Gleichstellung durch bekommst, bekommst Du dafür rein gar nichts. Erst ab 50% zählt das wirklich. Gruß Jens Zitieren Link zu diesem Kommentar
Aloha Geschrieben 31. März 2019 Autor Share Geschrieben 31. März 2019 Hi Jens, danke für deine Rückmeldung. Mir ist bewusst was du geschrieben hast. Kann man ohne weiteres die Gleichstellung bekommen? Gibt es unter euch jemanden, dem die Gleichstellung abgelehnt wurde? lg bea Zitieren Link zu diesem Kommentar
JensBlond Geschrieben 1. April 2019 Share Geschrieben 1. April 2019 Ja, mich. Ist wohl nicht einfach das durch zu bekommen. LG Jens Zitieren Link zu diesem Kommentar
AnneS Geschrieben 1. April 2019 Share Geschrieben 1. April 2019 Ich bin seit zwei Jahren im Wiederspruch mit dem Versorgungsamt. Gleichstellung macht nur Sinn wenn dein Arbeitspöatz gefährdet ist. Da die einzelnen GdB, wie du geschrieben hast, nicht addiert werden dürfen, wird man nie über die 30 oder 40 kommen. Ich werd im Mai erneut geprüft, danach werd ich über den VdK in die Klage gehen, da mein Widerspruch mit Herzinsuffizienz abgelehnt wurde (da war ihnen klar dass ich die 50 bekomme und haben sich auf meine Diagnosen von 2016 berufen). Zitieren Link zu diesem Kommentar
Horst 48 Geschrieben 1. April 2019 Share Geschrieben 1. April 2019 Hallo Bea, im Internet gibt es eine GdS-Tabelle (Grad der Schwerbehinderung) mit "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen" (bitte googeln), nach dieser richten sich die Versorgungsämter. Der GdS drückt sich nicht mehr in Prozenten aus, wie das früher einmal war. Die Tabelle geht immer nach dem Gesamt-GdS aus, also Addition von Herzklappe und Herzschrittmacher ist nicht mehr. Ich selbst habe einen GdS von 30 bekommen - für mechanische Aortenklappenprothese einschließlich Antikoagulation (Marcumar) - und das war es. Mit diesem GdS gibt es keinen Sonderurlaub und rentenwirksam ist das auch nicht. Einspruch hatte ich nicht eingelegt. Das ganze bringt einen Steuervorteil von 26 €/Monat bzw. 310 €/Jahr. Also Bescheid kopieren und ab zum Finanzamt. Wichtig ist, dass die Schwerbehinderung auf "unbefristet" lautet, sollte bei Kunstklappenträgern eigentlich selbstverständlich sein. Das mit der Gleichstellung (zu beantragen an anderer Stelle, nämlich bei der Agentur für Arbeit) war tatsächlich nicht einfach und gelang nur nach einem Widerspruch. Woran lag das? Weil die Leute von der Agentur für Arbeit mit medizinischen Begründungen nichts anfangen können. Die Gleichstellung dient dazu, dass die Firma Dich als Schwerbehinderte/n führen kann, wegen der 5 %-Klausel, also ich habe den Arbeitgeber von Schwerbehinderung und Gleichstellung informiert. Die Gleichstellung wurde mir nach Einspruch gegen die zunächst erfolgte Ablehnung zuerkannt mit dem Argument, ich habe ja auch wegen meines alters (damals 53) einen Wettbewerbsnachteil. Hat jeder in dem Alter, denke ich. Egal, ich hatte aber den positiven Bescheid in der Hand. So sehr logisch und gerecht finde ich das System nicht, und die Versorgungsämter sind sehr restriktiv mit der Vergabe eines Grades der Schwerbehinderung. Weil man früher einmal sehr "großzügig" damit vorgegangen ist. Mir kann es so fern nichts anderes hinzu kommt irgendwie und irgendwann egal sein, ich bin 58 und gehe mit 59 in die Altersteilzeit mit je 2 Jahren Aktiv- und Passivphase, die Schwerbehinderung spielt dabei keine Rolle, außer dass die Firma und mein berufliches Umfeld durchaus wissen, was ich damals hatte. Hoffe etwas zur Erklärung beigetragen zu haben. Viele Grüße, Horst Zitieren Link zu diesem Kommentar
Renate Geschrieben 1. April 2019 Share Geschrieben 1. April 2019 Ich habe bei 2 operierten Herzklappen einen GdB von 40 bekommen und wegen einer anderen Erkrankung 20. Dies wurde aber nicht aufaddiert, so dass es bei 40 blieb. Der einzige Vorteil war ein Steuerfreibetrag. Gleichstellung betrifft nur den Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber kann einen Pflichtplatz abrechnen und du hast besonderen Kündigungsschutz (aber nicht den Sonderurlaub). Ich habe weiter nichts unternommen. Ich freue mich, dass es mir gut geht. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Aloha Geschrieben 1. April 2019 Autor Share Geschrieben 1. April 2019 Halli ihr Lieben, danke für eure zahlreichen Rückmeldungen. Es sind sehr viele hilfsreiche Infos dabei. Ich wusste nicht, dass man die GdS zusammen addieren kann. Warum eigentlich? Ich hätte gerne die Gleichstellung da mein Arbeitgeber Stellenabbau vornehmen muss, aus wirtschaftlichen Gründen. lg bea Zitieren Link zu diesem Kommentar
AnneS Geschrieben 1. April 2019 Share Geschrieben 1. April 2019 Es war mal so, mittlerweile ist es nicht mehr der Fall. Für meinen Herzfehler und früherer Depression hatte ich zunächst einen GdB 20. auch ungerecht aber naja. Den Antrag für die Gleichstellung kannst du beim Arbeitsamt beantragen. Die schicken einem dann alles zu. Hab mit dem Sozialdienst in der Reha über das Thema geredet. Lg Anne Zitieren Link zu diesem Kommentar
stefan Geschrieben 1. April 2019 Share Geschrieben 1. April 2019 Hallo, ich habe zwei künstliche Klappen, Neigung zu Herrhythmusstörungen und noch einige andere kleinere Leiden. Im März 2004 stellte ich den Antrag und mir wurde direkt ein GdB von 60 zugesprochen sowie das Merkzeichen G. Seltsamerweise auf 15 Jahre begrenzt. Ich habe vor 2 Monaten Verlängerung beantragt. Bereits nach einigen Tagen erhielt ich einen neuen Ausweis. Dieser ist nicht mehr befristet. GdB und Merkzeichen sind unverändert. LG Stefan Zitieren Link zu diesem Kommentar
DagmarMKE Geschrieben 2. April 2019 Share Geschrieben 2. April 2019 Hallo in die Runde ich habe auch nur einen GdB von 30 trotz schwerster lebensbedrohlicher Endokarditis und daraufhin OP einer künstlicher Mitralklappe mit lebenslanger Gerinnungshemmung. Den Antrag Gleichstellung kannst Du bei der Agentur für Arbeit stellen, wird aber nur bewilligt, wenn es zum Erhalt des Arbeitsplatzes oder notwendig für einen geeigneten neuen Arbeitsplatz ist. Liebe Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar
LightEmUp Geschrieben 2. April 2019 Share Geschrieben 2. April 2019 Ich habe 2017 einen GdB von 60 bekommen. Angeben habe ich: Künstliche Aortenklappe Ersatz Aorta Ascendens Ersatz Aortenbogen AV Block II Psoriasis Arthritis Hypercholesterinämie (die wurde aber komischerweise nicht berücksichtigt) Zitieren Link zu diesem Kommentar
Kernchemiker Geschrieben 2. April 2019 Share Geschrieben 2. April 2019 Ich habe 1995 eine künstliche Aortenklappe erhalten. Mir gings immer supergut und ich habe niemals in Erwägung gezogen, irgendwas zu beantragen. Könnt ihr mir ganz kurz erläutern, was ein festgestellter GdB für Vorteile bringt? Zitieren Link zu diesem Kommentar
AnneS Geschrieben 3. April 2019 Share Geschrieben 3. April 2019 vor 11 Stunden schrieb Kernchemiker: Ich habe 1995 eine künstliche Aortenklappe erhalten. Mir gings immer supergut und ich habe niemals in Erwägung gezogen, irgendwas zu beantragen. Könnt ihr mir ganz kurz erläutern, was ein festgestellter GdB für Vorteile bringt? Ich glaube viele beantragen den wegen den steuerlichen Ermäßigungen, pro GdB gibts einen jährlichen Freibetrag, bei mir sind es für den GdB 30 350€ im Jahr. Ist zwar ein netter Zusatz, aber der wirkliche Grund warum ich mich da so reinhänge hat einfach mehr mit Rücksichtnahme im Alltag zu tun. Ich gehe arbeiten und mach das auch gerne, aber hab negative Erfahrungen gemacht wie „man sieht Dir das nicht an, das kannst du machen“ oder „ach ja geht schon, du siehst nicht krank aus“. Die Extraurlaubstage ab einem GdB 50 sind auch ein nettes Zuckerl, aber nicht der Hauptgrund dass ich mich mit der Thematik auseinander setze. Google doch mal nach der GdB Aufstellung, da sollten alle Vorteile des jeweiligen GdB aufgelistet sein. Liebe Grüsse Zitieren Link zu diesem Kommentar
Linus Geschrieben 4. April 2019 Share Geschrieben 4. April 2019 Die Feststellung eines GdB bringt in Regel einen erhöhten Kündigungsschutz (bei Gleichstellung) und zum Teil Arbeitserleichterungen (zB. nicht mehr schwer heben) oder keine Mehrarbeit (= Überstunden) und ähnliches. Ab einem GdB von 50 dann auch 5 (6 bei 6-Tage-Woche zB. in der Gastronomie) Tage mehr Urlaub. Gruß Rainer Zitieren Link zu diesem Kommentar
Kernchemiker Geschrieben 4. April 2019 Share Geschrieben 4. April 2019 Danke allen für die Erklärung. Gruß Holger Zitieren Link zu diesem Kommentar
AnneS Geschrieben 9. April 2019 Share Geschrieben 9. April 2019 Tatsächlich hab ich heut den Bescheid über einen GdB 40 erhalten. Hät ich ja niemals gedacht. Was mich wundert ist, dass mein Bluthochdruck anerkannt wurde aber die Funktionsstörung nicht! Stand halt auch so drin. Freaky, aber naja. Im Mai werd ich erneut geprüft, mal sehen was bei rumkommt aber für mich ist's dennoch ein kleiner Erfolg, da ich auch mit dem GdB 40 meinen Arbeitgeber drauf hinweisen kann, dass für mich einfach nicht alles möglich ist. Liebe Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar
BärEis Geschrieben 9. April 2019 Share Geschrieben 9. April 2019 Die Einstufung des GdB darf man wohl nicht zu sehr persönlich sehen. Wie schon erwähnt geht es in der Regel nach den Tabellen und nicht unbedingt wie es der Person mit einer Erkrankung konkret geht. Neben den Urlaubstagen, Steuervorteil, Kündigungsschutz und weiteren möglichen Vorteilen kann es auch wie schon beschrieben eine Hilfe sein die eigene Behinderung im Alltag zu realisieren, greifbarer zu machen. Es kann aber auch belastend sein wenn man mehr bekommt als man eigentlich erwartet hat, so geht es mir zumindest. Ich habe große Schwierigkeiten die Einordnung zu verstehen und fühle mich immer wieder unsicher durch die schlechte Beurteilung meines Zustands. Ich blende es daher nach Möglichkeit so gut es geht aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar
AnneS Geschrieben 10. April 2019 Share Geschrieben 10. April 2019 vor 12 Stunden schrieb BärEis: Die Einstufung des GdB darf man wohl nicht zu sehr persönlich sehen. Wie schon erwähnt geht es in der Regel nach den Tabellen und nicht unbedingt wie es der Person mit einer Erkrankung konkret geht. Neben den Urlaubstagen, Steuervorteil, Kündigungsschutz und weiteren möglichen Vorteilen kann es auch wie schon beschrieben eine Hilfe sein die eigene Behinderung im Alltag zu realisieren, greifbarer zu machen. Es kann aber auch belastend sein wenn man mehr bekommt als man eigentlich erwartet hat, so geht es mir zumindest. Ich habe große Schwierigkeiten die Einordnung zu verstehen und fühle mich immer wieder unsicher durch die schlechte Beurteilung meines Zustands. Ich blende es daher nach Möglichkeit so gut es geht aus. Ich kann das irgendwo nachvollziehen, früher wär es mir mehr oder weniger peinlich gewesen einen zu besitzen. Heute ist es eher eine Erleichterung für mich, da ich diverse Sprüche nicht mehr hören kann und ich ja „normal aussehe“. Egal wie hoch die Zahl ist, die auf dem Ausweis steht, man sollte sich auf die Erleichterung konzentrieren und so weiter machen wie es für einen am Besten ist Zitieren Link zu diesem Kommentar
Kernchemiker Geschrieben 10. April 2019 Share Geschrieben 10. April 2019 mich würde mal interessieren, wieviele einen Ausweis beantragt haben und wieviele nicht... Zitieren Link zu diesem Kommentar
Uwe1981 Geschrieben 10. April 2019 Share Geschrieben 10. April 2019 Ich will dann einen beantragen nach der op. Meine Eltern hätten zu Ost Zeiten einen für mich bekommen wollten mir beruflich keine Steine in den weg legen und haben den nicht angenommen. Ich werde es probieren egal was rauskommt. Zitieren Link zu diesem Kommentar
herz21 Geschrieben 28. Oktober 2023 Share Geschrieben 28. Oktober 2023 Das Verhalten der Verwaltungsämter ist nett formuliert "sonderbar". Ich zoffe mich inzwischen 2 Jahre inklusive Sozialgericht wegen dem GDB für unsere Tochter: Akute Endokarditis(inkl mehreren Schlaganfallarealen dadurch), dadurch mechanischer Klappenersatz inkl. Blutverdünner und zusätzlich milcheeiweißallergie. Aufgrund von Einschränkungen fraglicher Suizidversuch. klingt (und war) sehr dramatisch...aber dafür geht es ihr in den beschrieben Einschränkungen "gut" GDB 30% .... unglaublich Zitieren Link zu diesem Kommentar
shabeel Geschrieben 29. Oktober 2023 Share Geschrieben 29. Oktober 2023 vor 12 Stunden schrieb herz21: Das Verhalten der Verwaltungsämter ist nett formuliert "sonderbar". Ich zoffe mich inzwischen 2 Jahre inklusive Sozialgericht wegen dem GDB für unsere Tochter: Akute Endokarditis(inkl mehreren Schlaganfallarealen dadurch), dadurch mechanischer Klappenersatz inkl. Blutverdünner und zusätzlich milcheeiweißallergie. Aufgrund von Einschränkungen fraglicher Suizidversuch. klingt (und war) sehr dramatisch...aber dafür geht es ihr in den beschrieben Einschränkungen "gut" GDB 30% .... unglaublich Endokarditis ist eine schlimme Geschichte, insbesondere wenn man zusätzlich noch Schlaganfälle dadurch bekommt. Bewertet wird beim GdB aber der Ist-Zustand, der Rest ist denen egal. Wenn durch die Schlaganfälle absolut keine Einschränkung entstanden ist, wird man die wohl garnicht beachten. Für Herzklappe gibt es wohl GdB 30 und die Allergie 20. Da sich die beiden Einschränkungen nicht wechselseitig beeinträchtigen wird nur der höchste GdB von 30 gezählt. Für das seelische leiden sollte man aber einen höheren GdB bekommen. Wenn sie nach dem Suizidversuch aber keine seelischen leiden mehr hatte, nach einer Therapie, gilt sie wohl als geheilt und das wird dann auch nicht als Einschränkung im Alltag gezählt. Wie gesagt, bewertet wird der Ist-Zustand. Nicht was war. Hier würde ich Atteste über das seelische leiden einholen, das man sich kaum noch was traut, beim kleinsten Wehwehchen schon Angst oder so. Da das wechselseitig mit den anderen Einschränkungen im Bezug steht, könnte man hier den GdB erhöhen, 50 sollte schon drin sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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