Doktor8 Geschrieben 18. Mai 2006 Share Geschrieben 18. Mai 2006 Hallo. Kurze Frage. Ich war ja vor einem Jahr 3 Wochen in der Reha Bad Suderode. Habe aber glaube gar nicht 10 Euro pro Tag gezahlt, obwohl ich noch ausstehende Tage hatte nach meinem Krankenhausaufenthalt bzw. noch nicht meine 28 Tage voll waren. Muss man denn keine 10 Euro pro Tag in der Reha bezahlen?? Doc 8 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Andy Geschrieben 18. Mai 2006 Share Geschrieben 18. Mai 2006 Hallo, ich habe für meine 3 Wochen im Feburar auch nur 20.- Euro Zahlen müßen, habe schnell Bezahlt und keine Fragen gestellt. Ich weiß nicht wonach die gehen und wie die das Berechnen. Gruß Andy Zitieren Link zu diesem Kommentar
helga-margarete Geschrieben 18. Mai 2006 Share Geschrieben 18. Mai 2006 Hallo, als ich im vergangenen Jahr in der Reha war, brauchte ich auch nur für ein paar Tage bezahlen. Die Krankenhaustage wurden angerechnet und ich meine ich hätte insgesamt für 14 Tage bezahlt. Wäre ich in dem Jahr nochmal ins Krankenhaus gekommen hätte ich dann entsprechend bis zum 28. Tag zahlen müssen. Soweit habe ich das noch in der Erinnerung. Hab auch immer darauf gewartet dass noch eine Rechnung nach kommt. Wenn bei dir nichts mehr kommt, sei froh. Gruß Helga Zitieren Link zu diesem Kommentar
michael 33615 Geschrieben 18. Mai 2006 Share Geschrieben 18. Mai 2006 Den Krankenhausaufenthalt bezuschussen wir mit 10,- € täglich. Die Rehabilitation wird vom Rentenversicherungsträger (BfA, LVM, Knappschaft etc.) bezahlt. Dabei entfällt die Selbstbeteiligung. Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar
Brigitte Geschrieben 19. Mai 2006 Share Geschrieben 19. Mai 2006 Hallo Michael, das stimmt nicht, daß man zur medizinischen Rehabilitation, die z.B. durch die BfA bezahlt wird, keine Zuzahlung leisten muß. Auf meinem Bescheid steht: "Nach § 32 des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) hat der Versicherte oder Rentner, der eine stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation in Anspruch nimmt, für jeden Kalendertag eine Zuzahlung zu erbringen. (10,00 Euro pro Tag). Die Zuzahlung ist für längstens 14 Tage zu leisten, weil die stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation im unmittelbaren Anschluß an eine Krankenhausbehandlung oder ambulante Operation durchgeführt wird/wurde. Bei der Feststellung der Anzahl der zuzahlungspflichtigen Tage werden alle Tage der Zuzahlung anläßlich einer Krankenhausbehandlung an die Krankenkasse oder einer Anschlußrehabilitation der Krankenkasse oder des Rentenversicherungsträgers innterhalb eines Kalenderjahres berücksichtigt." Ich kann mir nicht vorstellen, daß das bei anderen Trägern anders gehandhabt wird. Ich mußte z.B. für vier Tage 40 Euro an die BfA bezahlen (jetzt "Deutsche Rentenversicherung Bund"). Grüße Brigitte Zitieren Link zu diesem Kommentar
michael 33615 Geschrieben 19. Mai 2006 Share Geschrieben 19. Mai 2006 Hallo Brigitte, du hast natürlich recht . Bei der Feststellung der Anzahl der zuzahlungspflichtigen Tage werden alle Tage der Zuzahlung anlässlich einer Krankenhausbehandlung an die Krankenkasse oder einer Anschlussrehabilitation der Krankenkasse oder des Rentenversicherungsträgers innerhalb eines Kalenderjahres berücksichtigt." Da ich im Vorlauf der Rehabilitation zur OP im Krankenhaus lag, waren die 14 Tage Mindestzuzahlung bereits erreicht, so das ich keine weitere Zuzahlung mehr leisten musste. Danke für deine Richtigstellung . Viele Grüße Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast APTiger Geschrieben 21. Mai 2006 Share Geschrieben 21. Mai 2006 Hallo Michael, das stimmt nicht, daß man zur medizinischen Rehabilitation, die z.B. durch die BfA bezahlt wird, keine Zuzahlung leisten muß. Auf meinem Bescheid steht: "Nach § 32 des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) hat der Versicherte oder Rentner, der eine stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation in Anspruch nimmt, für jeden Kalendertag eine Zuzahlung zu erbringen. (10,00 Euro pro Tag). Die Zuzahlung ist für längstens 14 Tage zu leisten, weil die stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation im unmittelbaren Anschluß an eine Krankenhausbehandlung oder ambulante Operation durchgeführt wird/wurde. Bei der Feststellung der Anzahl der zuzahlungspflichtigen Tage werden alle Tage der Zuzahlung anläßlich einer Krankenhausbehandlung an die Krankenkasse oder einer Anschlußrehabilitation der Krankenkasse oder des Rentenversicherungsträgers innterhalb eines Kalenderjahres berücksichtigt." Ich kann mir nicht vorstellen, daß das bei anderen Trägern anders gehandhabt wird. Ich mußte z.B. für vier Tage 40 Euro an die BfA bezahlen (jetzt "Deutsche Rentenversicherung Bund"). Grüße Brigitte Ich mußte nichts zuzahlen. Wobei mir gesagt wurde daß es daran liegt das es ein eigenes Haus der BfA war. (Klinik Königsfeld = Am arsch der Welt ) Zitieren Link zu diesem Kommentar
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