TowerHamburg Geschrieben 9. August 2023 Share Geschrieben 9. August 2023 Hallo, in der Reha hat der Sozialdienst der Klinik darauf aufmerksam gemacht, das man damit einen Schwerbehindertengrad bekommen kann. Glaube 30 Prozent gibt es dafür. Hat das jemand gemacht? Wenn ja wann habt ihr dann die Gleichstellung beantragt? Habe es eingereicht beim Versorgungsamt. Freue mich auf eure Antworten. LG Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar
Heidjer Geschrieben 9. August 2023 Share Geschrieben 9. August 2023 Hallo Michael, jetzt kann ich Dir antworten Ich habe nach der OP im Jahr 2005 einen Behinderungsgrad in Höhe von 30% zugesprochen bekommen LG Heidjer Zitieren Link zu diesem Kommentar
Tobi82 Geschrieben 9. August 2023 Share Geschrieben 9. August 2023 Hallo Michael, bei mir sinds auch 30%, was im übrigen auch das Mindestmaß bei Herzklappenersatz ist, auch wenns einem nach der OP sehr gut gehen sollte und man wieder voll durchstartet. Mehr gibts dann logischerweise, wenn man entsprechend auch mehr Einschränkungen im Alltag hat, wovon wir hier hoffentlich lange verschont bleiben. Gleichstellung habe ich derzeit am laufen, habe ich zeitnah nach Anerkennung der 30% beantragt, weiss aber noch nicht wie es ausgeht. Die Gleichstellung beantragst du übrigens beim Arbeitsamt. Bei dir, da ja soweit ich es verstanden habe, im Patiententransport tätig, macht die Gleichstellung bestimmt echt Sinn. Ist ja sicherlich ein körperlich anstrengender Job, da ist es sicher gut wenn man im Hinterkopf einen etwas verbesserten Kündigungsschutz hat. Zumal im öffentlichen Dienst, da habt ihr bestimmt eine Schwerbehindertenvertretung. Vielleicht mal Kontakt mit aufnehmen, die hilft bestimmt auch beim Antragswust… ;-) Gruß, Tobi Zitieren Link zu diesem Kommentar
-thomas Geschrieben 9. August 2023 Share Geschrieben 9. August 2023 Was bringen die 30% an Vorteilen? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Tobi82 Geschrieben 9. August 2023 Share Geschrieben 9. August 2023 Hallo Thomas, per se nur wenig bei 30%, eine kleine Steuerersparnis, aber keinen Zusatzurlaub oder so. Ab 30% kann man allerdings eine Gleichstellung beantragen, was je nach Arbeit und Arbeitgeber durchaus Sinn machen kann. Zumindest wenn der Arbeitsplatz aufgrund der möglichen körperlichen Einschränkungen mit der Klappe „bedroht“ sein könnte, was ja Voraussetzung für die Gleichstellung ist. Dann gibts ja meines Wissens nach Verbesserungen im Kündigungsschutz usw Gruß, Tobi Zitieren Link zu diesem Kommentar
Uwe1981 Geschrieben 9. August 2023 Share Geschrieben 9. August 2023 (bearbeitet) Also ich hab 2019 auch beantragt und 40 % bekommen ohne zeitliche Beschränkung. Hab aber angeborenen Herzfehler fallot. Hab keine Gleichstellung beantragt. Aber meine Chefin fragt immer ob ich nicht schon 50% habe. Und 30- 40 % gibt nur Steuer Vorteile. bearbeitet 9. August 2023 von Uwe1981 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Heidjer Geschrieben 9. August 2023 Share Geschrieben 9. August 2023 vor einer Stunde schrieb -thomas: Was bringen die 30% an Vorteilen? Moin Thomas, ich hatte damals die Gleichstellung beantragt und konnte dann mit 50% auftrumpfen Als Angestellter hatte ich besonderen Kündigungsschutz, 5 Urlaubstage zusätzlich und einen steuerlichen Pauschalbetrag Also....durchaus lohnenswert, denke ich BG Heidjer Zitieren Link zu diesem Kommentar
flophi Geschrieben 10. August 2023 Share Geschrieben 10. August 2023 Hi Heidjer, wie bist du dann auf die 50 % gekommen. Hattest du noch Folgeerkrankungen? VG Zitieren Link zu diesem Kommentar
Heidjer Geschrieben 10. August 2023 Share Geschrieben 10. August 2023 vor 3 Stunden schrieb flophi: Hi Heidjer, wie bist du dann auf die 50 % gekommen. Hattest du noch Folgeerkrankungen? VG Hi Flophi, nein.....keine Folgerkrankunge etc......das hatte nur etwas mit der Gleichstellung zu tun: Zitat Wikipedia: Durch eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen, die in Deutschland aufgrund einer Entscheidung der Arbeitsagentur erfolgt, können behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 bestimmte Rechte erhalten, die grundsätzlich erst ab einem GdB von 50 bestehen. Wikipedia Ich hatte den entsprechenden Antrag gestellt und der wurde umgesetzt BG Heidjer Zitieren Link zu diesem Kommentar
shabeel Geschrieben 12. August 2023 Share Geschrieben 12. August 2023 (bearbeitet) Es ist aber nur eine Gleichstellung und kein gdb 50. Also eigentlich hat man nur den zusätzlichen Kündigungsschutz. Was es NICHT gibt: -5 Tage mehr Urlaub -vorgezogene Altersrente -Schwerbehindertenausweis Es sind also nicht die echten GdB 50. Und der Ausweis ist schon interessant, damit komm ich oft ins Schwimmbad oder Zoo billiger rein, auch im Ausland die Burgen oder Schlösser etc. In England hat sogar meine Begleitperson überall auch den günstigsten Tarif bekommen, und das obwohl ich nichtmal das Merkzeichen "B" habe, in der Schweiz haben mich die Thermen meist nur die Hälfte gekostet. Mit einer Gleichstellung hat man keinen Anspruch auf Zusatz Urlaub, wenn der Arbeitgeber von @Heidjer ihn dem trotzdem gewährt ist das seine Sache. Ich glaube nicht dass das viele Arbeitgeber machen werden, wenn sie nicht müssen... bearbeitet 12. August 2023 von shabeel Zitieren Link zu diesem Kommentar
TowerHamburg Geschrieben 13. August 2023 Autor Share Geschrieben 13. August 2023 Am 12.8.2023 um 06:15 schrieb shabeel: Es ist aber nur eine Gleichstellung und kein gdb 50. Also eigentlich hat man nur den zusätzlichen Kündigungsschutz. Was es NICHT gibt: -5 Tage mehr Urlaub -vorgezogene Altersrente -Schwerbehindertenausweis Es sind also nicht die echten GdB 50. Und der Ausweis ist schon interessant, damit komm ich oft ins Schwimmbad oder Zoo billiger rein, auch im Ausland die Burgen oder Schlösser etc. In England hat sogar meine Begleitperson überall auch den günstigsten Tarif bekommen, und das obwohl ich nichtmal das Merkzeichen "B" habe, in der Schweiz haben mich die Thermen meist nur die Hälfte gekostet. Mit einer Gleichstellung hat man keinen Anspruch auf Zusatz Urlaub, wenn der Arbeitgeber von @Heidjer ihn dem trotzdem gewährt ist das seine Sache. Ich glaube nicht dass das viele Arbeitgeber machen werden, wenn sie nicht müssen... Zitieren Link zu diesem Kommentar
TowerHamburg Geschrieben 13. August 2023 Autor Share Geschrieben 13. August 2023 Hallo shabeel, wenn man eine Gleichstellung genehmigt bekommt, dann bekommt man keinen Ausweis oder doch? Habe gestern Post vom Versorgungsamt bekommen, das man jetzt trotz meiner Befund Kopien noch Befunde von zuständigen Ärzten einholt, und es dann eine Ärztin der Behörde entscheidet was den Grad angeht. LG Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar
shabeel Geschrieben 13. August 2023 Share Geschrieben 13. August 2023 vor 3 Stunden schrieb TowerHamburg: Hallo shabeel, wenn man eine Gleichstellung genehmigt bekommt, dann bekommt man keinen Ausweis oder doch? Habe gestern Post vom Versorgungsamt bekommen, das man jetzt trotz meiner Befund Kopien noch Befunde von zuständigen Ärzten einholt, und es dann eine Ärztin der Behörde entscheidet was den Grad angeht. LG Michael Nein, Gleichstellung hat eigentlich nur mit dem Arbeitsplatz zu tun, man bekommt dann keinen Ausweis. Den Ausweis gibt's erst wenn man GdB 50 hat. Durch die Gleichstellung wird der GdB nicht angehoben, er bleibt so wie ihn das Versorgungsamt eingestuft hat. Das man nochmal alles einholt wird wohl normale Behörden Bürokratie sein. Bei der Einstufung gibt's immer einen Ermessensspielraum von 10-20%, es könnte sich lohnen Widerspruch einzulegen falls dir der GdB zu wenig ist... Mir hatte man auch erst GdB 40 gewährt... Zitieren Link zu diesem Kommentar
TowerHamburg Geschrieben 13. August 2023 Autor Share Geschrieben 13. August 2023 Bei neuer Herzklappe rechne ich mit 30 Prozent. Hab zwar noch Bluthochdruck, Diabetes Typ2, Zwerchfellbruch, Asthma angegeben, aber das höchste soll zählen, also denke dann 30 % für Herzklappe. Zitieren Link zu diesem Kommentar
shabeel Geschrieben 13. August 2023 Share Geschrieben 13. August 2023 vor 30 Minuten schrieb TowerHamburg: Bei neuer Herzklappe rechne ich mit 30 Prozent. Hab zwar noch Bluthochdruck, Diabetes Typ2, Zwerchfellbruch, Asthma angegeben, aber das höchste soll zählen, also denke dann 30 % für Herzklappe. Richtig, das addiert sich nicht, sondern das höchste zählt. Trotzdem halte ich GdB 40 für möglich, eventuell erst nach Widerspruch. Es sind viele einzelne Krankheiten welche einzeln GdB 10-30 bekommen, dann haben die Sachbearbeiter Ermessensspielraum und können auch GdB 40 aufs Gesamtbild vergeben. Der Steuerfreibetrag bei GdB 30 beträgt 620€, GdB 40 beträgt 860€. Mehr würde dir der höhere GdB wohl nicht bringen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
flophi Geschrieben 13. August 2023 Share Geschrieben 13. August 2023 Mir wurden 'nur' 40% für die künstliche AO und den Herzschrittmacher angerechnet. Meine Rhythmus/Vorhifflimmer die mit Flecainid behandelt werden haben nicht zu einem höheren Gdb geführt. Ob sich da ein Widerspruch lohnt? Habe Angst das ich meine 40% ggfs mit dem Widerspruch riskiere Zitieren Link zu diesem Kommentar
shabeel Geschrieben 13. August 2023 Share Geschrieben 13. August 2023 (bearbeitet) Ja bewertet werden eben nur die tatsächlichen Einschränkungen im Alltag. Deine Herzrythmusstörungen sind so stark das du keine Treppe steigen kannst und nur auf der Couch liegst? Prima, kriegst direkt GdB 100. Der Herzschrittmacher nimmt der jegliche Einschränkung und du kannst wieder normal leben? Gibt nur noch GdB 20... Die Gefahr der Rückstufung besteht leider wenn man eine Höherstufung beantragt. Es gibt zwar Tabellen, aber entschieden wird der Einzelfall. Ich glaube ich würde es nicht versuchen in deinem Fall. Ist bei der Pflegestufe übrigens das gleiche ich hab schon erlebt dass jemand mit Stufe 2 der schon im Altenheim war beim Höherstufungsantrag den Pflegegrad aberkannt bekommen hat. Also die 0. Ist ein riesen Akt sowas, der Bezirk weigert sich zu zahlen weil derjenige ja nicht Heimbedürftig wäre, man muss Widerspruch einlegen, hoffen das der zweite Gutachter besser drauf ist usw... Und das bei mehr als eindeutigen fällen, wahrscheinlich müssen die eine Quote erfüllen und handeln eben im Auftrag der Pflegekasse... Und das obwohl beim Gutachten eig. nur Kreuzchen gemacht werden müssen und am Ende die Punkte zusammengezählt... Und beim Schwerbehindertenrecht ist es eben genauso, es kommt drauf an wer hinterm Schreibtisch sitzt und wie er drauf ist wenn er den Antrag gerade bearbeitet. Kann zu deinen Gunsten ausgehen oder nicht, alles Ermessen... bearbeitet 13. August 2023 von shabeel Zitieren Link zu diesem Kommentar
AnneS Geschrieben 16. August 2023 Share Geschrieben 16. August 2023 Am 13.8.2023 um 19:44 schrieb flophi: Mir wurden 'nur' 40% für die künstliche AO und den Herzschrittmacher angerechnet. Meine Rhythmus/Vorhifflimmer die mit Flecainid behandelt werden haben nicht zu einem höheren Gdb geführt. Ob sich da ein Widerspruch lohnt? Habe Angst das ich meine 40% ggfs mit dem Widerspruch riskiere Hi flophi, den GdB 40 würdest du nur bei Neuantrag riskieren. Bei einem Verschlechterungsantrag würde man alles nochmal unter die Lupe nehmen. Die Rhythmusstörungen werden mit den Flecainid behandelt, daher ist das für das Versorgungsamt keine Einschränkungen, da es ja eine Lösung gibt. LG Anne Zitieren Link zu diesem Kommentar
shabeel Geschrieben 16. August 2023 Share Geschrieben 16. August 2023 (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb AnneS: den GdB 40 würdest du nur bei Neuantrag riskieren. Bei einem Verschlechterungsantrag würde man alles nochmal unter die Lupe nehmen. Bei einem Verschlechterungsantrag kann man mit Pech auch nur noch GdB 30 bekommen, das Risiko besteht. bearbeitet 16. August 2023 von shabeel Zitieren Link zu diesem Kommentar
AnneS Geschrieben 16. August 2023 Share Geschrieben 16. August 2023 Echt? Dachte nur beim Neuantrag. Hab mich damals extra beraten lassen, wie ich das Problem am besten angehe. Zitieren Link zu diesem Kommentar
shabeel Geschrieben 16. August 2023 Share Geschrieben 16. August 2023 vor 12 Minuten schrieb AnneS: Echt? Dachte nur beim Neuantrag. Hab mich damals extra beraten lassen, wie ich das Problem am besten angehe. Ja. Sieht dieses Beispiel: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/verschlimmerungsantrag-darauf-muessen-sie-vorher-achten Zitieren Link zu diesem Kommentar
AnneS Geschrieben 16. August 2023 Share Geschrieben 16. August 2023 Danke dir! Wieder was dazu gelernt. Zitieren Link zu diesem Kommentar
jeck4711 Geschrieben 17. August 2023 Share Geschrieben 17. August 2023 Naja da die 40% aber außer ein paar € Steuerersparnis bringen würde ich das Risiko eingehen um auf mindestens 50% zu kommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
AndreasK Geschrieben 17. August 2023 Share Geschrieben 17. August 2023 Ich habe nach dem Einsatz einer mechanischen Klappe nach Endokarditis einen GdB von 40% erhalten. Ich habe noch keine Gleichstellung beantragt, darüber aber nachgedacht. Allerdings fühle ich mich auch in (fast) keiner Weise eingeschränkt bis auf jeden Abend an die Marcumar Tablette zu denken...... Zitieren Link zu diesem Kommentar
TowerHamburg Geschrieben 4. Oktober 2023 Autor Share Geschrieben 4. Oktober 2023 Hallo, habe 30 Grad Schwerbehinderung bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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